Zuger Politik schenkt Klima mehr Beachtung

Das bedeutet ein Klimanotstand für den Kanton Zug

Klimastreik in Zug

(Bild: zvg)

Am Donnerstagmorgen wurde ein Vorstoss zum Klimanotstand im Zuger Parlament überwiesen. Die Regierung hat nun ein Jahr Zeit, Massnahmen zu erarbeiten. Was heisst das konkret?

Klimademonstrationen, eine junge Greta Thunberg, die es bis aufs Cover des «Time»-Magazin schafft, Berichterstattung über eigenartige Wetterphänomene, Studien, welche bestätigen, dass der Klimawandel mitunter menschgemacht ist: Dies alles dürfte dazu beigetragen haben, dass der Zuger Kantonsrat am Donnerstag ein Petition zur Ausrufung des Klimanotstands überwies (zentralplus berichtete).

Und das nicht zu knapp. Mit 43 zu 34 Stimmen bei einer Enthaltung entschied sich der Kantonsrat, das Postulat betreffend der Ausrufung eines Klimanotstands in Zug zu überweisen. Dabei hätte eine Drittelsmehrheit zur Überweisung gereicht.

Das ist ein Erfolg, nicht nur für die drei Jungpolitikerinnen, welche das Postulat in den Rat gebracht hatten, sondern auch für alle Engagierten, die gegen den Klimawandel kämpfen und Massnahmen der Behörden fordern. Auch, wenn es sich erst um einen Teilerfolg handelt.

Was passiert, wenn der Klimanotstand ausgerufen wird?

Notstand, das klingt drastisch. Oder wie es SVP-Kantonsrat Manuel Brandenberg am Donnerstagmorgen formulierte: «Notstand ist ein sehr ernsthafter Begriff. Und er steht eigentlich in Zusammenhang mit Krieg oder dem Ausfall von Infrastrukturen. Mit dem Notstand wird ein Teil der Rechtsordnung ausser Kraft gesetzt.» Da hat er Recht, der Herr Brandenberg. Eigentlich. Doch in diesem Fall ist der Begriff «Notstand» mehr symbolischer Natur. – Was auch Herrn Brandenberg durchaus bewusst sein dürfte. Wenn er ausgerufen wird, gilt nicht plötzlich ein anderes Gesetz.

Es geht vielmehr darum, dass das Thema Klima höher gewichtet wird und als dringlicher eingestuft wird als bisher. Damit einher geht auch die Verpflichtung, die Reduktion von CO2 voranzutreiben. Bislang haben schon hunderte Städte, Kantone und auch Länder den Klimanotstand ausgerufen: Von Grossbrittanien und Irland über Vancouver und Milano bis hin zum kanadischen Dorf Saint-Chrysostome und der Schweizer Gemeinde Liestal. 

Darfs etwas konkreter sein?

Denkbare Massnahmen, um das Klima auf lokaler Ebene zu verbessern, gibt es viele. Die Stadt Zürich hat sich zwar nicht den Stempel «Klimanotstand» auf die Stirn gedrückt, dennoch hat sie vor kurzem einige durchaus radikale CO2-Ziele beschlossen. Bis 2030 soll die Stadt «Netto Null» umsetzen, sprich, den Kohlenstoffdioxid-Ausstoss nicht nur dezimieren, sondern gar neutralisieren. Wie das?

Etwa, indem sie einen 50-Millionen-Fonds ins Leben ruft, mit dem der Umstieg von Öl- sowie Gasheizungen auf CO2-freie Wärmeproduktion gefördert werden kann. Oder aber, indem 10 Prozent des städtischen Stroms bis 2030 mittels Photovoltaik gewonnen wird.

Zug auf dem Feldweg in Richtung Klimaschutz

Im Kanton Zug hat man nun in Sachen Klimaschutz zwar nicht die Autobahn genommen wie die Stadt Zürich, doch immerhin fährt man jetzt auf dem Feldweg in dieselbe Richtung.

Denn obwohl die Mehrheit des Kantonsrats Ja sagt zum Postulat, heisst das noch nicht, dass nun in Zug der Klimanotstand ausgerufen wird.

Wie geht’s in Zug weiter?

In einem ersten Schritt muss nun der Regierungsrat einen Bericht und Antrag vorbereiten, den er dem Kantonsrat vorlegen wird. Dafür hat er ein Jahr Zeit. Der Inhalt? Schwierig zu sagen. «Es liegt im Ermessen des Regierungsrates, wie er diesen Bericht gestaltet. Etwa, ob er sich auf die Wissenschaft bezieht, darauf, wie andernorts in der Schweiz bezüglich Klimanotstand gehandelt wird», sagt der Zuger Landschreiber Tobias Moser zum weiteren Vorgehen. «Es ist auch möglich, dass bereits im Antrag mögliche Massnahmen skizzenhaft enthalten sind.»

Des weiteren macht die Regierung gleichzeitig die Empfehlung, das Anliegen als nicht erheblich, teilerheblich oder erheblich zu erklären. Findet die Legislative – unabhängig davon, was die Regierung vorschlägt –, dass das Geschäft total wichtig sei, wird sie den Vorstoss erheblich oder zumindest teilerheblich erklären.

Die Erheblicherklärung als Grundvoraussetzung

Für diese Eventualität muss der Regierungsrat gerüstet sein und aufzeigen können, wie es weitergeht. Ist die Erheblicherklärung erst einmal unter Dach und Fach, dürfte den Petitionärinnen daran gelegen sein, dass nun der Klimanotstand symbolisch ausgerufen werde. So lautet schliesslich auch ihre Forderung.

Ob die Causa Klima in einem Jahr nicht längst vergessen ist und aufgrund «dringlicherer» Anliegen ins Hintertreffen gerät, bleibt abzuwarten. Das liegt letztlich nicht nur in den Händen der Parlamentarier, welche dann über das Geschäft entscheiden, sondern auch an der Hartnäckigkeit und Ausdauer der Klimaaktivisten.

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