Widerstand gegen Kiesabbau in Cham

Warum die Zuger Regierung vom Gewässerschutz nichts mehr wissen will

Weiher beim Kloster Frauenthal mit Kleinkraftwerk. Das Trinkwasser fürs Koster stammt aus dem Gebiet Hatwil.

(Bild: PD)

Die Zuger Regierung hat keine Bedenken, dass eine neue Kiesgrube im Norden der Gemeinde Cham die Trinkwasserreserven gefährde. Doch in den 1970er Jahren erwirkte die Zuger Regierung genau deswegen einen Leitentscheid des Bundesgerichts – und verhinderte so den Kiesabbau in Hatwil.

In wenigen Monaten soll der Kiesabbau bei Hatwil-Hubletzen in der Gemeinde Cham im kantonalen Richtplan festgehalten werden – wenn der Zuger Kantonsrat zustimmt (zentralplus berichtete). Zwar wehrt sich die Gemeinde Cham mit Händen und Füssen gegen die neue Kiesgrube im Grünen, doch die Regierung will sie – um die Versorgung mit Kies aus dem Kanton Zug für 10 bis 15 Jahre zu sichern. 

Pikant: In den 1970er-Jahren hat sie den Kiesabbau in diesem Gebiet noch verhindert. Damals hatte das Kloster Frauenthal, welches die Höfe Hubletzen und Hatwil besitzt, mit der Kiesfirma Agir aus dem Knonaueramt einen Vorvertrag für die Kiesausbeutung in Hatwil abgeschlossen. Zusammen versuchte man die Abbaubewilligung vor Gericht zu erzwingen.

Bundesgericht stützt Zuger Regierung

Doch der Kanton Zug wollte diese nicht gewähren – mit Verweis auf den Gewässerschutz. Das juristische Hickhack dauerte mehrere Jahre. Erst verweigerte die kantonale Baudirektion eine Bewilligung, dann schmetterte der Regierungsrat eine Beschwerde gegen diesen Entscheid ab.

Es folgten Verwaltungsgerichtsbeschwerden und eine staatsrechtliche Beschwerde – das Kloster und Agir behaupteten, die Zuger Bestimmungen zum Gewässerschutz widersprächen der schweizerischen Verfassung. Am Schluss landete die Angelegenheit vor Bundesgericht. Dieses fällte im Dezember 1977 einen Leitentscheid, der heute noch auf dem Internet abrufbar ist. Das höchste Gericht des Landes gab darin der Zuger Regierung Recht.

Quelle fürs Kloster

Damals wurde das Grundwasser bereits in einer Quelle gefasst; es versorgte die Höfe Hatwil, Isliken und das Ensemble des Klosters Frauenthal. Man ging aber von einem viel grösseren Grundwasseraufkommen aus, das künftig für die Versorgung der umliegenden Dörfer mit Trinkwasser benötigt werden könnte. Eben deswegen verweigerte die Zuger Regierung die Bewilligung zum Kiesabbau. Genaue hydrologische Untersuchungen des Gebiets waren 1973 begonnen worden.

Bevor die Frage geklärt wird, warum die Zuger Regierung im Jahr 2019 plötzlich nichts mehr von einem umfassenden Grundwasserschutz im Gebiet Hatwil-Hublezen wissen will, seien die damaligen Umstände dargelegt.

Wilde Ablagerungen

Es gab Raumplanungsinstrumente und auch ein griffiges Gewässerschutzgesetz. Aber Schwierigkeiten bereitete deren Vollzug. Der damalige Baudirektor Alois Hürlimann (CVP) klagte etwa im «Zuger Tagblatt», dass es zu wenig Kontrollen in diesem Bereich gebe.

Immer wieder sorgte Giftmüll in Deponien für Schlagzeilen und gefährdete das Grundwasser – wie etwa im zürcherischen Rafzerfeld, wo man nur per Zufall eine illegale Ablagerung von schädlichem Material bemerkte.

«Der Kanton Zug ist für seine Versorgung aufs Kiesvorkommen am Standort Hatwil-Hubletzen angewiesen.»

Florian Weber, Baudirektor (FDP)

Auch im Kanton Zug gaben Deponien in den 1970er-Jahren zu reden: Als bekannt wurde, dass die Deponie Tännlimoos in Baar von den Gebrüdern Risi viele Jahre zuvor ohne Bewilligung eröffnet worden war, verbot der Kantonsrat eine Zeitlang weitere Schüttungen. 

Kieshaltige Moränenhügel geschützt

Diesbezüglich hat sich einiges verändert. Seit 20 Jahren lässt der Kanton die Kiesgruben jährlich überprüfen. Kiesgrubenbetreiber müssen Rechenschaft über Abbau, Auffüllung und Einhaltung der Umweltanliegen ablegen. «Mit diesem Kontrollmechanismus hat die Baudirektion die Umweltrisiken, die vom Kiesabbau ausgehen, im Griff», sagt Baudirektor Florian Weber (FDP).

Seit Beginn des Jahres Baudirektor des Kantons Zug: Florian Weber (FDP).. (Bild: zvg)

Verändert hat sich auch die Ausgangslage:  Damals durften Unternehmer noch die reichen Kiesvorkommen in den Zuger Berggemeinden nutzen und neue Gruben eröffnen. Dies ist seit 1988 nicht mehr möglich, als das kantonale Moränenschutzgesetz an der Urne angenommen wurde. Es schützt die Landschaft in Neuheim und Menzingen und verbietet die Eröffnung von neuen Kieswerken grundsätzlich.

Reserve für 24'000 Menschen

Die Konsequenz: Die Kiesvorkommen im Tal wurden für die Planung des Kantons wichtiger und Hatwil-Hubletzen, das jahrzehntelang nur zweite Priorität gehabt hatte, rückte in den Mittelpunkt des Interesses. Der Abbauperimeter wurde jüngst sogar stark erweitert. «Der Kanton Zug ist für seine Versorgung mit Kies und Sand auf das Kiesvorkommen am Standort Hatwil-Hubletzen angewiesen», sagt Weber.

Und das Grundwasser? «Der Bedarf ist vor 42 Jahren zu hoch eingeschätzt worden», sagt Florian Weber. Eine Umfrage der Baudirektion bei den Wasserversorgungen der umliegenden Gemeinden habe gezeigt, «dass aus heutiger Sicht offenbar kein Bedarf besteht, das Grundwasservorkommen in absehbarer Zukunft intensiver zu nutzen». Es bilde sich im Gebiet Maschwanden bis Knonau auch nach Abschluss des Kies­abbaus weiterhin Grundwasser, das «bis zu 24'600 Personen» mit Trinkwasser versorgen könne.

«Kein Widerspruch»

Weber glaubt, «dass die geplante Richtplanfestsetzung des Abbaugebiets Hatwil-Hubletzen keineswegs im Widerspruch zur 1977 bestätigten Verweigerung einer Abbaubewilligung in diesem Raum steht». Schliesslich sei auch das vom Kloster Frauenthal genutzte Grundwasser «seit 2017 durch entsprechende Schutzzonen verbindlich planerisch geschützt». Der Perimeter des zur Diskussion stehenden Abbaugebiets Hatwil-Hubletzen sei entsprechend angepasst worden. 

Ausschnitt aus dem aktuellen Richtplan des Kantons Zug. In der Mitte, grau unterlegt, der Abbauperimeter Hatwil-Hubletzen; blau schraffiert die Gewässerschutzzone bei Hatwil. Der rechte graue Fleck bezeichnet die bestehende Kiesgrube Äbnetwald. (Bild: zvg)

Auch verlaufe die ganze Raum- und Kiesabbauplanung fundamental anders; seit 1994 würden Kiesberichte erstellt, seit 1987 gebe es einen Richtplan.

20 Prozent weniger Reserven

Weit weniger optimistisch schätzt man die Lage in Cham ein. Der Gemeinderat hat die Dokumente der kantonalen Planung genau studiert und festgestellt, «dass mit einer Abnahme der Trinkwasserreserven von rund 20 Prozent gerechnet wird», wie es in einer Medienmitteilung heisst (zentralplus berichtete).

«Dass der Kanton die Auswirkungen eines Kiesabbaus aufs Grundwasser als vertretbar einstuft, können wir nicht nachvollziehen.»

Rolf Ineichen, Bauchef (SVP), Cham

Ein von ihm in Auftrag gegebenes Gutachten, zeige, «was ursprünglich bereits im kantonalen Gutachten festgehalten wurde: Im Hinblick auf die Versorgungssicherheit in zunehmenden Trockenzeiten wird der Kiesabbau im Gebiet Hubletzen nicht empfohlen.» 

«Wasser ist Leben»

Diese Empfehlung sei unbedingt zu beachten. «Wasser ist unsere Lebensquelle», sagt Chams Bauchef Rolf Ineichen (SVP). «Dass der Kanton die Auswirkungen eines Kiesabbaus auf das Grundwasser als vertretbar einstuft, können wir nicht nachvollziehen.»

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