Kein Thema: höhere Steuern auf Grundstückgewinne

Warum die Zuger Regierung Spekulanten nicht zur Kasse bitten will

Die hohen Mieten in der Stadt Zug sollten mit dem tiefen Referenzzinssatz eigentlich sinken.

(Bild: zvg)

Die meisten Zuger Gemeinden weisen in ihren Jahresrechnungen heute schon Überschüsse aus. Noch mehr Einnahmen seien daher nicht nötig, haben sie die Zuger Regierung wissen lassen. Das ist aber nur einer von mehreren Gründen, warum die Gewinne auf Immobilienverkäufe nicht stärker besteuert werden sollen.

Wie kommt man in Zeiten klammer Staatsfinanzen zu mehr Geld? Man erhöht die Steuern auf Gewinne, die mit dem Verkauf eines Grundstücks erzielt wurden, schlägt die Zuger SP in einer Motion vor. Weil es sich dabei um «arbeitsfreies Einkommen» handelt – sprich um Spekulation. Und weil der Kanton Zug nicht eine Summe in Franken besteuert, sondern Prozente einer Rendite, was die Fraktion für einen alten Zopf hält.

Zudem findet sie, Vermögende könnten wegen ihrer grossen wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit ruhig ein wenig stärker besteuert werden – der Mindeststeuersatz von 10 Prozent auf Grundstückgewinne sei einfach zu niedrig.

Für eine entsprechende Motion der SP hat die Zuger Regierung aber überhaupt kein Gehör. Sie will sie nächste Woche für nicht erheblich erklären lassen – sprich: im Papierkübel entsorgen. Dafür führt sie mehrere Gründe an, die sie nach einer Vernehmlassung unter den Zuger Gemeinden gesammelt hat.

Gemeinden: Was sollen wir mit noch mehr Einnahmen?

Denn den Zuger Gemeinden kommen die Gewinnsteuern zugute, wenn ein Handel aus dem Privatvermögen abgewickelt wird. Werden Immobilien hingegen aus dem Geschäftsvermögen verkauft, erhalten neben den Gemeinden auch der Kanton und der Bund einen Teil des Gewinns – dann fallen total rund 13 Prozent Steuern auf einen realisierten Gewinn an.

Doch zurück zu den kurzfristigen Gewinnen aus Grundstückhandel mit Privatvermögen, für welche die SP die Mindeststeuern verdoppeln will – auf 20 Prozent. Alle elf Zuger Gemeinden sprechen sich dagegen aus.

Würden sie zu viele Steuern einnehmen, dann würde dies beim Kanton Begehrlichkeiten wecken, ihnen ans Portemonnaie zu gehen, fürchten sie. Da sie ausserdem «grossmehrheitlich Ertragsüberschüsse ausweisen und viele die Steuern senken werden, würde eine gleichzeitige Erhöhung der Grundstückgewinnsteuer auf grosses Unverständnis stossen», rapportiert die Zuger Regierung.

Die Walchwiler könnten das Geld gut gebrauchen

Die Gemeinde Walchwil, die 2017 ein Defizit von 1,5 Millionen Franken eingefahren hat und somit mehr Geld sehr gut gebrauchen könnte, hat sogar Angst, dass der Kanton Zug für Liegenschaftskäufer «massiv an Attraktivität verlieren wird». Und dass bei diesen Steuersätzen Schwarzgeldabmachungen getroffen würden, um Steuern zu sparen.

Etwas differenzierter sieht es der Zuger Regierungsrat: Ein höherer Mindeststeuersatz schöpfe nicht Gewinne aus kurzfristigen Immo-Deals ab, sondern belaste auch Verkäufer, die ihre Liegenschaften schon lange besessen hätten, argumentiert er.

Ausserdem würden andere Formen von spekulativen Gewinnen überhaupt nicht besteuert – dann nämlich, wenn sie mit Kunst, Wertpapieren oder Edelmetallen erzielt werden. Im Endeffekt sagt die Zuger Regierung aber das Gleiche wie die Gemeinden zum SP-Vorstoss: «Njet». Angesichts der politischen Kräfteverhältnisse im Kantonsparlament hat er sich damit wohl erledigt.

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