Mettlen bis Samstagern

Viel zu teuer: Hochspannungsleitung blitzt bei Regierung ab

Der Regierungsrat will die Freileitungen zwischen Mettlen und Samstagern vorerst nicht unterirdisch verlegen. (Bild: Symbolbild: Andreas Busslinger)

Die Zuger Regierung lehnt die Erdverlegung der Hochspannungsleitung Mettlen–Samstagern wegen hoher Kosten ab. Aber die betroffenen Gemeinden zeigen sich offen.

Die Spannung steigt – oder auch nicht: Die Zuger Regierung will die 380/220-kV-Hochspannungsleitung zwischen Mettlen (LU) und Samstagern (ZH) nicht unter die Erde verlegen. Ein entsprechendes Postulat beantragt sie zur Ablehnung, wie aus ihrer kürzlich veröffentlichten Antwort hervorgeht. Der Regierungsrat erkennt zwar die Bedeutung der Erdverlegung an, betrachtet sie jedoch weder als strategisch notwendig noch als finanziell tragbar.

Die geplante Erdverlegung würde laut Schätzungen 400 bis 500 Millionen Franken kosten. Da die Leitung Teil des nationalen Übertragungsnetzes von Swissgrid ist, sieht der Bund keinen akuten Handlungsbedarf. Die Leitung, die in den 1950er-Jahren errichtet wurde, habe ihre Lebensdauer von ungefähr 80 Jahren noch nicht erreicht, heisst es dazu in der Antwort. Eine vorzeitige Umsetzung müsste vollständig durch Dritte – etwa den Kanton oder die Gemeinden – finanziert werden. Die Zuger Regierung sieht sich jedoch nicht in der Lage, die Kosten allein zu tragen.

Anders etwa bei der Starkstromleitung zwischen Sins und den Unterwerken Langacher: Dort konnte sich der Kanton Zug mit der Axpo Grid AG auf eine Beteiligung von maximal vier Millionen Franken einigen (zentraplus berichtete).

Das sagen die Gemeinden dazu

Die Hochspannungsleitung tangiert mehrere Zuger Gemeinden, darunter Cham, Steinhausen, Baar, Menzingen und Hünenberg. Die betroffenen Gemeinden zeigen sich grundsätzlich offen für eine Erdverlegung, hegen jedoch ähnliche Bedenken hinsichtlich der Finanzierung und Umsetzbarkeit.

  • Steinhausen begrüsst die Erdverlegung, da die Leitung das Ortsbild beeinträchtige und die Bebaubarkeit einiger Grundstücke einschränke, wie die Gemeinde auf Anfrage schreibt. Besonders betroffen sei das «Crypto-Areal», dessen Entwicklung durch eine unterirdische Hochspannungsleitung erleichtert würde. Trotzdem betont die Gemeinde, dass die Umsetzung derzeit wegen der hohen Kosten schwierig sei.
  • Auch Baar befürwortet auf Anfrage eine Erdverlegung, verweist jedoch auf die Komplexität des Projekts. Der Gemeinderat begrüsst die Raumfreihaltung im kantonalen Richtplan. Die Kompetenz, darüber zu entscheiden, liege jedoch beim Bund und bei Swissgrid.
  • Auch Menzingen bewertet die Erdverlegung positiv und hebt die Vorteile für das Siedlungsbild und die Bebaubarkeit von Grundstücken hervor. Gleichzeitig betont die Gemeinde, dass Swissgrid als Betreiberin die Kosten tragen sollte. Finanzielle Anreize für private Grundstückseigentümer könnten ebenfalls eine Rolle spielen.

Das Thema Mettlen–Samstagern beschäftigt die Politik seit über einem Jahrzehnt. Bereits 2014 stellte der Zuger Kantonsrat eine Million Franken für Machbarkeitsstudien bereit. Dennoch bleibt die Umsetzung blockiert, da der Bund und Swissgrid keine Dringlichkeit erkennen.

Erfolgsbeispiele aus anderen Kantonen

Während sich das Projekt Mettlen-Samstagern bereits zehn Jahre hinzieht, gibt es in der Schweiz auch erfolgreiche Erdverlegungen von Hochspannungsleitungen. Im Aargau wurde 2020 das Pilotprojekt Beznau–Birr abgeschlossen. Es war das erste Mal, dass eine Starkstromleitung in der Schweiz unterirdisch verlegt wurde.

Diese Kosten trug Swissgrid, der nationale Übertragungsnetzbetreiber der Schweiz. Swissgrid finanziert solche Projekte über die Netznutzungsentgelte, die von den Stromverbrauchern bezahlt werden. Somit tragen alle Strombezüger die Kosten solidarisch. Auch die Gemeinde Riniken (AG) setzte sich erfolgreich für die unterirdische Verlegung einer Hochspannungsleitung ein. Nach mehreren Gerichtsverfahren, die bis vors Bundesgericht führten, wurde die Leitung unterirdisch verlegt.

Die Hochspannungsleitung Mettlen–Samstagern wird, wenn man die Lebensdauer von ungefähr 80 Jahren berücksichtigt, voraussichtlich bis in die 2030er-Jahre in Betrieb bleiben. Ob die Verlegung bis dann vom Tisch ist, wird sich zeigen. Noch hat der Zuger Kantonsrat das Thema nicht beraten, obwohl es für die Sitzung am Donnerstag erstmals traktandiert war. Aus Zeitgründen hat das Parlament die Leitung letztlich nicht behandelt.

Verwendete Quellen
  • Bericht des Zuger Regierungsrats zum Postulat
  • Schriftlicher Austausch mit der Gemeinde Steinhausen
  • Schriftlicher Austausch mit der Gemeinde Baar
  • Schriftlicher Austausch mit der Gemeinde Menzingen
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