Trotz zahlreichen Krankheitsfällen

Ferien für Schwangere vor Geburt: Kanton Luzern wartet ab

Die Luzerner SP kämpft für einen gesetzlich verankerten Urlaub für Schwangere vor der Geburt. Doch der Kanton will nationale Bestimmungen abwarten. (Bild: Mohd Fazlin/flickr)

Die SP verlangt vom Kanton, für seine Kantonsangestellten einen dreiwöchigen bezahlten Mutterschaftsurlaub vor Geburt im Gesetz zu verankern. Während die Stadt Luzern ein ähnliches Anliegen gutheisst, wartet der Kanton Luzern mit Blick auf nationale Vorstösse ab.

70 Prozent der werdenden Mütter sind zwei Wochen vor der Geburt krankgeschrieben. Ein «gesundheitlich unhaltbarer» Zustand, kritisiert die SP. Auf mehreren Staatsebenen setzt sich die SP deshalb für einen dreiwöchigen Mutterschaftsurlaub bereits vor der Geburt ein. Die Stadt Luzern hat ein entsprechendes Anliegen entgegengenommen (zentralplus berichtete). Die Luzerner Männerregierung wolle jedoch nicht ganz so weit gehen, wie sie in ihrer Antwort zum Postulat von Melanie Setz Isenegger (SP) schreibt.

Kanton Luzern wartet Bundesentscheide ab

Dem Kanton Luzern sei die Vereinbarkeit von Beruf und Familie ein grosses Anliegen. Deshalb habe man bereits jetzt punkto Mutterschafts- und Vaterschaftsurlaub weitergehende Lösungen als gesetzlich vorgeschrieben, so der Regierungsrat. Zwar werden in anderen Kantonen Krankheitsfälle oder Arbeitsunfähigkeit vor der Geburt nicht vom 16-wöchigen Mutterschaftsurlaub abgezogen. Im Sinne des Postulats will die Luzerner Regierung dies nun ebenfalls im Personalgesetz verankern. Auch die Möglichkeit, zwei Wochen des Mutterschaftsurlaubs bereits vor der Geburt zu beziehen, «soll weiterhin bestehen», so der Kanton Luzern.

Doch bei der Postulatsforderung nach drei Wochen vor Geburt verweist die Regierung auf die Bundesebene. Im National- und Ständerat sind je eine entsprechende Motion derzeit hängig. Das Abwarten von definitiven Regeln zu sozialpolitischen Anliegen habe sich in der Vergangenheit bewährt, begründet der Kanton. Er beantragt deshalb, das Postulat teilweise erheblich zu erklären.

Anders der Bundesrat: In seinen Stellungnahmen verweist der Bundesrat darauf, «dass die schwangerschaftsbedingten Erwerbsunterbrüche bereits ausreichend abgedeckt seien» und beantragt deshalb in beiden Fällen die Ablehnung.

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3 Kommentare
  • Profilfoto von Boss Baby
    Boss Baby, 26.04.2022, 08:01 Uhr

    Nennt mir bitte einen einzigen Grund, warum ich als Arbeitgeber heute noch eine Frau zwischen 20 und 40 anstellen soll, wenn diese bald 2 Jahre vor, 3 Jahre während und am besten noch 4 Jahre nach der Schwangerschaft bezahlten Mutterschaftsurlaub geniessen soll? Danach verpflichte ich mich selbstverständlich noch, eine betriebseigene, verbilligte Kita einzurichten und ihr möglicherweise tagtäglich 2-3 Stunden Kinderzeit zu bezahlen, damit sie sich um das Kind kümmern kann, da es unmenschlich ist, Frau und Kind wegen der Arbeit zu trennen. All das natürlich mit Lohngleichheit gegenüber denjenigen (Mann und Frau), welche nach der Lehre bis zur Pension voll durcharbeiten. Danke SP, euer Kampf wird sehr zielführend enden. Kein Wunder pocht ihr dermassen auf die Quote!

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    • Profilfoto von So ist das Leben
      So ist das Leben, 26.04.2022, 11:58 Uhr

      Auf der einer Seite beklagt man sich über fehlende Arbeitskräfte oder zu hohe Lohnansprüche. Auf der anderen Seite möchte man ein Teil der Bevölkerung von der Arbeit ausschliessen.

      Aha.

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      • Profilfoto von Philipp
        Philipp, 26.04.2022, 13:05 Uhr

        Das hat nichts mit ausschliessen zu tun. Aber wenn man als Kleinbetrieb oder KMU auf seine Mitarbeiter/innen angewiesen ist und diese dann 19 Wochen wegen Schwangerschaft fehlen und im selben Jahr auch noch 5 Wochen Ferien beziehen ist das nicht tragbar. Insbesondere wenn es dann noch 2 oder 3 gleichzeitig sind.
        Was soll ich mit Angestellten die ein halbes Jahr abwesend sind und anschliessend womöglich auch noch das Pensum reduzieren wollen? Mein Geschäft muss in dieser Zeit trotzdem laufen. Irgendwie muss man ja die Löhne bezahlen. Mutter zu werden ist Privatsache und eine freiwillige Entscheidung. Dann muss man sich halt vorher entsprechend organisieren und nicht die Last auf den Arbeitgeber abschieben.

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