Ungeimpfte outen? Corona-Skeptiker gehen in Luzern auf die Barrikaden
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Angestellte von Spitälern und sozialen Einrichtungen sollen künftig einen Sticker tragen, wenn sie ungeimpft sind – das fordert der Schweizer GLP-Präsident. In Luzern sorgt das für Unmut. Der massnahmenkritische Verein «Mass-Voll» organisiert am Montagabend einem Protestmarsch. Bewilligt ist die Demonstration allerdings nicht.
Aufschrei der Massnahmen-Kritiker! Ungeimpfte, die in Spitälern, Altersheimen und Kindertagesstätten arbeiten, sollen künftig öffentlich geoutet werden: Zumindest, wenn es nach dem Berner Nationalrat und Grünliberalen-Präsidenten Jürg Grossen geht. «Pfleger, Betreuerinnen in Heimen, das Personal in Kitas und so weiter könnten zum Beispiel Sticker tragen, die zeigen, ob sie geimpft sind oder nicht», sagt Grossen zur «SonntagsZeitung». Seine Aussage versetzt Corona-Skeptiker und Impf-Gegner in Rage – auch in der Zentralschweiz.
In Luzern formiert sich dagegen Widerstand. «Wir tolerieren nicht, dass in der Schweiz Menschen optisch gekennzeichnet werden», schreibt Nicolas Rimoldi, Co-Präsident des massnahmenkritischen Luzerner Vereins «Mass-Voll», auf Twitter. Bereits am Sonntag hat die Corona-Skeptiker-Bewegung in den sozialen Medien zu einer «Spontandemonstration» aufgerufen.
«Abendspaziergang» durch Luzerner Altstadt ist nicht bewilligt
Der «Abendspaziergang», wie die «Mass-Voll»-Anhänger ihren Protestaufmarsch nennen, soll demnach am Montag ab 19 Uhr beim Schwanenplatz in Luzern starten und quer durch die Altstadt gehen. Eine entsprechende Bewilligung liegt dafür allerdings nicht vor, wie die Stadt Luzern auf Anfrage von zentralplus bestätigt. «Für den ‹Abendspaziergang› wurde kein Gesuch gestellt, entsprechend ist die Kundgebung auch nicht bewilligt», sagt Stefan Geisseler, stellvertretender Leiter Stadtraum und Veranstaltungen der Stadt Luzern, zu zentralplus.
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«In einem Urteil hat das Bundesgericht entschieden, dass Spontankundgebungen im Grundsatz keiner Bewilligungspflicht unterworfen werden dürfen, wohl aber einer Meldepflicht. Dies insbesondere deshalb, damit die Behörde notwendige Koordinationsaufgaben vornehmen und erledigen kann», so Geisseler.
Stadt stuft Protestmarsch nicht als «Spontandemonstration» ein – Strafanzeige wird folgen
Dabei gilt es zwischen zwischen Spontandemo und bewilligungspflichtiger Demo zu differenzieren. «Im Grundsatz gilt die Einzelfallprüfung», erklärt Geisseler. Die Stadt Luzern bringt aber folgende Praxis zur Anwendung: Laut Geisseler sind Kundgebungen spontan, wenn sie als unmittelbare Reaktion auf ein unvorhergesehenes Ereignis spätestens am zweiten Tag nach Bekanntwerden dieses Ereignisses durchgeführt werden.
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Aus Sicht der zuständigen Bewilligungsbehörde der Stadt Luzern ist im Fall des angekündigten «Abendspaziergangs» «die unmittelbare Reaktion auf ein unvorhergesehenes Ereignis» vorliegend nicht gegeben. Heisst: Der «Abendspaziergang» der Massnahmen-Kritiker in Luzern bedarf einer Bewilligung. Die jedoch nicht vorliegt.
Die Stadt Luzern kündigt an, gegen die Veranstalter der Impf- und Massnahmen-Gegner-Demo vorzugehen. «Wir haben in der Vergangenheit wiederholt Strafanzeige gestellt und werden dies auch in Zukunft tun, wenn bewilligungspflichtige Nutzungen wiederholt ohne Bewilligung durchgeführt werden», so Geisseler.