Bis Ende dieses Jahres dürften etwa 1500 Ukrainerinnen in den Kanton Zug flüchten, rund 300 davon sind nach Berechnungen Kinder und Jugendliche im schulpflichtigen Alter. Nun hat die Zuger Regierung einen Vorschlag gemacht, wie sie die Gemeindeschulen finanziell unterstützen will.
Mit nicht viel mehr als den Kleidern am Leibe sind viele ukrainische Geflüchtete in der Schweiz angekommen. Um ihnen ein Stück Normalität zu bieten, lag der Fokus bei den Kindern zunächst auf einer möglichst schnellen Einschulung.
So gingen Mitte Mai bereits rund 150 schulpflichtige Kinder und Jugendliche im Kanton Zug zur Schule, sagt Bildungsdirektor Stephan Schleiss (SVP) auf Anfrage von zentralplus. Und gemäss Prognosen des Staatssekretariats für Migration sollen es bis im Herbst noch einige mehr werden (zentralplus berichtete). Der Kanton Zug erwartet über 1'500 Geflüchtete – davon sind rund 20 bis 30 Prozent im schulpflichtigen Alter.
Zu Beginn haben die Gemeinden ohne übergeordnetes Konzept versucht, die Kinder aus der Ukraine möglichst schnell einzuschulen. Nach den ersten Monaten rückten dann aber andere Fragen in den Vordergrund. Zum Beispiel die Finanzierung. Der Zuger Regierungsrat hat nun in einem Bericht und Antrag dargelegt, wie er die Kosten für die Einschulung zwischen Kanton und Gemeinden aufteilen möchte.
1,8 Millionen Franken für die Einschulung in den Gemeinden
Der Regierungsrat sieht eine einmalige Einschulungspauschale für jedes Schulkind aus der Ukraine vor. Diese entspricht einer vollen Normpauschale – unabhängig vom Datum der Einreise und der Einschulung.
Insgesamt rechnet der Kanton Zug damit, dass er 2022 rund 300 ukrainische Kinder und Jugendliche im schulpflichtigen Alter aufnehmen wird. Davon werden 240 Kinder den Kindergarten und die Primarstufe, rund 60 Jugendliche die Sekundarstufe 1 besuchen.
Pro Primarschüler aus der Ukraine bezahlt der Kanton den Gemeinden also rund 5'300 Franken, pro Sekundarschülerin 9'300 Franken. Insgesamt gibt das für die Einschulungspauschalen über alle Gemeinden hinweg eine Summe von rund 1,8 Millionen Franken. Sie soll im November rückwirkend entrichtet werden.
Danach würde die Normpauschale gelten, deren Stichtag im November liegt. Die Gemeinden erhalten diese Beiträge dann im Jahr 2023.
Ausgleichstopf soll ungleiche Verteilung von Schulkindern lösen
Und dann stellt sich noch die Frage nach dem Ausgleich. Denn die Ukrainerinnen verteilen sich ungleich über den Kanton und die Gemeinden sind somit unterschiedlich betroffen. Zudem rechnet die Regierung auch mit einem gewissen Wechsel zwischen den Gemeinden. Und man müsse auch davon ausgehen, dass ein Teil der Gastfamilien nach einigen Monaten wegbrechen würden.
«Damit die Gemeinden diese Ungleichheit solidarisch tragen können und beispielsweise Baar nicht für seine Hilfsbereitschaft gegenüber Menzingen finanziell bestraft wird, gibt es den Ausgleichstopf», sagt Bildungsdirektor Stephan Schleiss.
Die Gemeinden beteiligen sich alle proportional zu ihrer Wohnbevölkerung an dem Ausgleichstopf und werden für die Anzahl Schulkinder daraus unterstützt.
So funktioniert der Ausgleichstopf
Vier Mal jährlich kommt es zu einer Ausgleichszahlung von insgesamt 1,2 Millionen Franken. Der Betrag beruht auf dem Produkt von einer Schulpauschale von 4'000 Franken pro Kind und den potenziell 300 Schülerinnen im Kanton Zug.
Die Gemeinden beteiligen sich proportional zu ihrer Wohnbevölkerung an dem Betrag. Von diesem erhalten sie für jedes Schulkind die Schulpauschale von 4'000 Franken. Eine Gemeinde, in der keine Schüler aus der Ukraine zur Schule gehen, zahlt ihren Anteil in den Ausgleichstopf ein, erhält aber keine Entschädigung daraus.
Ausbezahlt wird also nur der Netto-Betrag. Wenn also eine Gemeinde, in der ein Zehntel der Kantonsbevölkerung wohnt, auch einen Zehntel der Schulkinder aus der Ukraine beschult, fliessen 0 Franken. Es werden also lediglich Über- und Unterlastungen ausgeglichen, wie Schleiss präzisiert.
Im März 2023 könnte es in Zug zu einer Volksabstimmung kommen
Der Bericht und Antrag soll anfangs Juni im Kantonsrat diskutiert werden. Bis Anfang November würde die Referendumsfrist laufen und im März 2023 könnte es dann zu einer Volksabstimmung kommen, wie es der Bericht darlegt.
Bis zu einer allfälligen Volksabstimmung hätten Kanton und Gemeinden allerdings schon einiges ausbezahlt. Was würde also geschehen, wenn das Referendum erfolgreich ergriffen und von der Bevölkerung angenommen würde?
«Die Gemeinden gehen zurzeit massiv in Vorleistung, nicht nur finanziell», sagt Stephan Schleiss. «Dafür bin ich sehr dankbar. Die Gemeinden vertrauen darauf, dass der Kantonsrat eine Mitfinanzierung des Kantons, also die Einschulungspauschale und einen Solidaritätsmeccano, beschliessen. Und ich bin sehr zuversichtlich, dass dies politisch im Grundsatz unbestritten sein wird», so Schleiss.
«Vielleicht wird – wie das auch schon beim ähnlich gelagerten Fall der Integrationsklasse war – noch an den Beträgen geschraubt, aber kaum an den Grundsätzen.»
- Schriftlicher Austausch mit Stephan Schleiss, Bildungsdirektor Kanton Zug
- Bericht und Antrag der Zuger Regierung zur Beschulung ukrainischer Kinder