Bundesrat lehnt Motion ab

Töngi scheitert mit Vorstoss zur gerechten Heizrechnung

Der Bundesrat findet eine allgemeine, individuelle Heizkostenabrechnung zu aufwändig. (Bild: uus)

Der Luzerner Grünen-Nationalrat Michael Töngi will mit einer Motion mehr Gerechtigkeit bei der Heizabrechnung schaffen. Mieterinnen in Mehrparteiengebäuden sollen nicht den Energieverbrauch der Nachbarn mittragen müssen. Der Bundesrat sieht sich aber nicht dafür zuständig.

Seit letzte Woche nun definitiv klar wurde, dass die Energiepreise im nächsten Jahr auch in der Schweiz deutlich steigen werden, rücken Sparmöglichkeiten noch stärker in den Fokus. Der Luzerner Nationalrat Michael Töngi (Grüne) sieht besonders in einer Massnahme grosses Potential. Der Präsident des Schweizer Mieterverbands will Gerechtigkeit bei der Heizabrechnung in Mehrparteiengebäuden schaffen. Der Bundesrat hat die Motion nun aber abgelehnt und verweist an die Kantone.

Die Heizung runterzudrehen soll sich auszahlen

Verbrauchsabhängige Abrechnung der Heiz- und Warmwasserkosten, kurz VHKA, heiss der zentrale Begriff in der Motion des Luzerner Nationalrats Michael Töngi. Damit wollte er den Bundesrat dazu bringen, die Kantone mehr in die Pflicht zu nehmen. Denn diese wurden schon länger vom Bund angeregt, eine verbrauchsabhängige Abrechnung sicherzustellen. Unabhängig von der Wohnform.

Allerdings hinken viele Kantone bei der Handhabung der Heiz- und Warmwasserkostenabrechnung noch hinterher. Und das betrifft besonders Gebäude, in denen mehrere Mieterinnen wohnen. Denn dort wird teilweise noch immer der durchschnittliche Verbrauch auf die Mieter heruntergebrochen und so ein Durchschnitt verrechnet. Wenn also eine Partei ihre Heizung heruntergeschraubt oder weniger und kürzer geduscht hat, bekommen sie dieselbe Rechnung wie ihre Nachbarn, die jeden Morgen gebadet haben.

Michael Töngi ist überzeugt: Mit den Sparanreizen, die eine individuelle Abrechnung schaffen würde, könnten wesentlich mehr Kosten eingespart werden als die Mehrkosten, die eine individuelle Abrechnung verursachen würde. Deshalb fordert er vom Bundesrat, die Einführung voranzutreiben.

Der Bundesrat setzt andere Schwerpunkte

Der Bundesrat sieht selbst aber keinen Handlungsspielraum. Kantone seien für Massnahmen zuständig, die den Verbrauch von Energie in Gebäuden betreffen. Viele Kantone hätten bereits ein Obligatorium für eine VHKA in Neubauten. Aber eben nicht für bestehende Mehrparteienbauten.

Die Kantone müssten ein solches Obligatorium für bestehende Gebäude einführen. Zudem bräuchte es eine Kontrolle. Und darin sieht der Bundesrat einen zu grossen Mehraufwand. «Aktuell hebt der Bund Massnahmen mit Fokus auf energetische Sanierungen hervor», heisst es in der Antwort des Bundesrats.

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3 Kommentare
  • Profilfoto von Philipp
    Philipp, 23.08.2022, 12:58 Uhr

    Richtig so. Alle die in einer Erdgeschosswohnung leben währen ansonsten benachteiligt. Die EG Wohnungen müssen grundsätzlich viel stärker geheizt werden weil unter den Wohnung meist der unbeheizte Keller und Waschräume sind. Während ich wie blöde heizen muss um 22 Grad zu erreichen, hat mein Nachbar über mir fast alle Heizungen zu gedreht und trotzdem 22 Grad. Was soll daran gerecht sein?
    Dann könnte ich auch verlangen dass ich den Strom und das Serviceabo für den Lift nicht mittragen muss. Schliesslich brauche ich den nie.

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    • Profilfoto von mvonrotz
      mvonrotz, 23.08.2022, 14:39 Uhr

      Der Bundesrat kann aktuell da nichts erzwingen. Erstens sind die Kantone für den Vollzug verantwortlich und Zweitens sind individuelle Heizkostenabrechnungen, respektive die benötigten Sensoren/Zähler «nur» für Gebäude mit 5 oder mehr Nutzeinheiten (gilt sowohl für Erneuerung als auch für Neubau) Pflicht. Es gibt keine Pflicht bei bestehenden Heizungen dies nachträglich einzubauen.

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  • Profilfoto von Albus
    Albus, 23.08.2022, 12:19 Uhr

    Der Bundesrat ist einzig und allein dafür zuständig, sich aus der Pflicht zu stehlen.

    Kennen wir auch schon von Corona – lieber nichts tun und beobachten, bis es dann zu spät geworden ist.

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