Schluss mit Schutzstatus S ab 2023?

Thomas Aeschi macht Ausländer-Politik mit Ukraine-Krieg

Thomas Aeschi fordert, dass bei Flüchtlingen aus der Ukraine die bisherige Wohnadresse erfasst wird. (Bild: Pixabay / zvg)

Die SVP stört sich daran, wie der Bundesrat mit der Flüchtlingswelle aus der Ukraine umgeht. Mit zahlreichen Vorstössen versucht auch der Zuger Nationalrat Thomas Aeschi, den Kurs zu korrigieren. Bei seinem Luzerner Ratskollegen Michael Töngi sorgt das für Kopfschütteln.

Gleich mehrere Vorstösse hat der Zuger Nationalrat Thomas Aeschi (SVP) in den letzten Tagen eingereicht. Ein Teil bezieht sich auf Flüchtlinge aus der Ukraine – der andere Teil auf Ausländer im Allgemeinen und das Bevölkerungswachstum (zentralplus berichtete). Die Verknüpfung der beiden Themen ist wohl kaum Zufall.

Die SVP findet: Der Schutzstatus S soll auf Menschen aus dem Osten und dem Süden der Ukraine sowie der Krim beschränkt werden. In der Praxis geht das aber gar nicht. Der Schutzstatus S sieht keine Unterscheidung nach Herkunftsregion innerhalb der Ukraine vor. Das geht aus der Antwort des Bundesrats auf einen Vorstoss von Aeschi hervor.

Idee der SVP ist in der Praxis (noch) nicht umsetzbar

Kommt hinzu: Die Behörden wissen gar nicht, wer aus welchem Teil der Ukraine kommt. Ergo kann auch niemand in ein vermeintlich sicheres Gebiet zurückgeschickt werden.

Zwar wird die bisherige Wohnadresse in der Ukraine im Personalienblatt erfasst, sie wird bislang aber nicht ins Zentrale Migrationsinformationssystem (Zemis) übertragen. «Eine strukturierte Nacherfassung respektive Auswertung von Zehntausenden Personalienblättern zum S-Status wäre grundsätzlich möglich, jedoch mit unverhältnismässigem Aufwand verbunden, weil die Adressen von Hand ausgewertet und bereinigt werden müssten», schreibt der Bundesrat.

Bei den regulären Asylverfahren wird die letzte Wohnadresse eingetragen. Das Bundesamt für Migration (SEM) will auf Aeschis Vorstoss hin prüfen, dies künftig auch beim Status S so zu handhaben.

Thomas Aeschi will Status S für Menschen aus der Ukraine auslaufen lassen

Dem Zuger Nationalrat reicht das nicht. Er doppelt mit einem erneuten Vorstoss nach. Er schlägt vor, den Schutzstatus S per März 2023 auslaufen zu lassen. Alle bereits mit Status S registrierten Personen sollen auf Gesuch hin ins reguläre Asylverfahren aufgenommen werden.

Dabei könne dann auch gleich die letzte Wohnadresse eingetragen werden. Thomas Aeschi fordert den Bundesrat auf, diese Idee zu prüfen – dessen Antwort steht noch aus. Sagt der Bundesrat ja, kann die SVP ihre Forderung erneuern, Ukrainerinnen in vermeintlich kriegsfreie Zonen zurückzuschicken. Weil den Behörden ja dann bekannt ist, woher die Geflüchteten kommen.

Solidarische Haltung der Schweiz in Frage gestellt

Die Vorstösse der SVP betreffend die Flüchtlinge aus der Ukraine, sorgen bei Ratskollegen wie Michael Töngi (Grüne) für Kopfschütteln. Auf Facebook macht er seinem Ärger über einen Vorstoss der SVP-Nationalrätin Martina Bircher Luft, den diese in der Fragestunde eingereicht hat. Sie fordert, dass das Dublin-Prinzip auf Schutzsuchende aus der Ukraine ausgeweitet wird.

Dieses besagt, dass Flüchtlinge nur in einem europäischen Land ein Asylgesuch stellen dürfen. Die 1,5 Millionen Menschen, die beispielsweise in Moldawien Schutz suchten, müssten entsprechend dort bleiben – so zumindest die Idee von Bircher.

«Manchmal macht es ziemlich weh …», kommentiert Michael Töngi dies auf Facebook. Moldawien oder auch Rumänien die ganze Last zu überlassen, sei «so was von unsolidarisch». «Kommt hinzu: Moldawien konnte nicht Mitglied der EU werden und ist wie Rumänien auch nicht Schengen-Dublin-Mitglied.»

Verwendete Quellen
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