Rassismus-Vorwurf sei nicht sachgerecht

Thomas Aeschi in der «Arena»: UBI kritisiert SRF

In der «Arena» verteidigte Thomas Aeschi seine umstrittene Aussage. (Bild: Screenshot: SRF Arena)

In einer «Arena»-Sendung in März hat der Moderator Sandro Brotz den Zuger Nationalrat Thomas Aeschi in die Mangel genommen. Dafür erhält SRF nun Rüffel der Unabhängigen Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen (UBI).

Die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen (UBI) heisst die Beschwerden gegen die SRF «Arena» vom 18. März gut. Diese haben alle die Interview-Sequenz von SRF-Moderator Sandro Brotz mit dem Zuger Nationalrat Thomas Aeschi beanstandet. Darin beurteilt Brotz eine von Aeschi gemachte Aussage im Parlament mehrfach als «rassistisch» (zentralplus berichtete). Dabei hat er sich auf eine Stellungnahme der Eidgenössischen Kommission gegen Rassismus und mehrere ungenannte Experten bezogen.

Sandro Brotz hat Einschätzung unwiderleglich vorgetragen

Losgetreten hat die Debatte folgende Äusserung Aeschis im Rahmen einer Sonderdebatte über den Krieg der Ukraine: «Es darf nicht sein, dass Nigerianer oder Iraker mit ukrainischen Pässen plötzlich 18-jährige Ukrainerinnen vergewaltigen! Das darf nicht zugelassen werden.» Eine Stiftung für Rassismus sowie die Eidgenössische Kommission gegen Rassismus haben diese Aussage als «rassistisch» eingestuft (zentralplus berichtete).

Weil der SRF-Moderator diese Qualifizierung jedoch als unwiderleglich vorgetragen habe, konnte sich das Publikum keine eigene Meinung bilden, kritisiert die UBI in einer Mitteilung. Zudem habe die Redaktion mit einer «irreführenden Begründung» die journalistische Sorgfaltspflicht verletzt. Und weil die Sequenzen nicht nur einen Nebenpunkt betroffen haben, verletze die Sendung das Sachgerechtigkeitsgebot. Die Beschwerden sind deshalb mit sieben zu zwei Stimmen gutgeheissen worden.

Damit urteilt die UBI anders als noch deren Vorinstanz, die Ombudsstelle der SRG. Diese hat sich auf die Tatsache gestützt, dass Aeschi im eins-zu-eins-Gespräch Gelegenheit gehabt hat, seine eigene Sicht der Dinge darzulegen. Weshalb sich das Publikum auch eine eigene Meinung bilden konnte (zentralplus berichtete). Trotzdem ist SRF-Moderator Brotz schon dort gerügt worden: Seine Aussagen hätten den «Charakter eines Richterspruchs».

Verwendete Quellen
  • Medienmitteilung der Unabhängigen Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen (UBI)
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