Eltern im Kanton Zug bezahlen deutlich mehr für Klassenlager und Exkursionen als vom Preisüberwacher empfohlen. Nun nimmt die Regierung Stellung zu einem Vorstoss zum Thema.
Zuger Eltern würden für die Verpflegung ihrer Kinder in Klassenlagern und obligatorischen Exkursionen bis zu zweieinhalbmal zu viel bezahlen. Das schreibt die GLP Kanton Zug in einem Vorstoss. Die Partei beruft sich auf ein Bundesgerichtsurteil aus dem Jahre 2017. Dieses stellt klar, dass der Grundschulunterricht unentgeltlich sein muss und Schulen auch Kosten für obligatorische Lager und Exkursionen nicht auf die Eltern abwälzen dürfen.
Einzig Verpflegungskosten dürfen Schweizer Schulen den Eltern in Rechnung stellen, da die Eltern ohne Verpflegung der Kinder zu Hause weniger Kosten tragen. Die Grünliberalen verstehen das Bundesgerichtsurteil so, dass dieses den entsprechenden Maximalbetrag – je nach Alter des Kindes – auf zwischen 10 und 16 Franken pro Kind und Tag festsetzt.
Kanton Zug kennt keine Obergrenze
Die Partei würde den Betrag noch tiefer ansetzen. Sie fordert, dass die Eltern höchstens 8 Franken bezahlen sollten. Die Schweizerische Konferenz für Sozialhilfe, die Haushaltsbudgeterhebung des Bundesamtes für Statistik sowie der Preisüberwacher Stefan Meierhans stehen gemäss dem GLP-Vorstoss hinter diesem Limit.
Letzterer habe in seinem jüngsten Bericht darauf hingewiesen, dass Eltern in vielen Kantonen ein Vielfaches des vom Preisüberwacher für angemessen erachteten Betrags bezahlen. So auch im Kanton Zug. Hier würden Schulen für Lager und Exkursionen im Durchschnitt 20 Franken pro Kind und Tag in Rechnung stellen. Möglich sei dies, da der Kanton Zug als einziger Kanton der Schweiz keinen konkreten Maximalbetrag gesetzlich festgelegt habe, heisst es im Vorstoss.
Aus diesem Anlass wollten die Zuger Grünliberalen vom Regierungsrat wissen, ob dieser plane, eine Obergrenze der Verpflegungskosten zu definieren und so Zuger Eltern zu entlasten. Weiter wollte die Partei in Erfahrung bringen, inwiefern die momentane Praxis des Kantons mit der Einschätzung des Preisüberwachers im Einklang stehen könne. Ist diese überhaupt legal?
Zuger Regierung sieht keinen Handlungsbedarf
Der Zuger Regierungsrat beruft sich auf das Schulgesetz vom 27. September 1990 und erklärt, dass sich die durchschnittlich 20 Franken nicht mit dem Bundesgerichtsurteil oder anderen im Kanton Zug gültigen Gesetzen beissen würden. Das dürfte für Eltern am Existenzminimum wohl bloss ein kleiner Trost sein. Zahlen diese doch laut den Grünliberalen bis zu zweimal mehr als im Bundesurteil festgelegt oder gar bis zu zweieinhalbmal mehr, als der Preisüberwacher empfiehlt.
Die Kantonsregierung schreibt dazu: Das Bundesgericht setze in entsprechendem Urteil lediglich einen ungefähren Rahmen für die Höhe des Verpflegungsbeitrags der Eltern bei Klassenlagern fest. Beispielhaft sei im Urteil auf die damals geltende Regelung im Kanton Zürich verwiesen worden – die Obergrenze hätte da bei 22 Franken gelegen.
Somit sehe der Zuger Regierungsrat keinen Handlungsbedarf bezüglich des Beitrags. Weiter verweist er darauf, dass Zuger Gemeinden die Möglichkeit hätten, finanziell stark belastete Eltern – auf Anfrage dieser – zu unterstützen.
Kosten fast eine Million zu hoch
Nicht nur Eltern im Kanton Zug müssen laut dem Preisüberwacher zu tief in die Tasche greifen. Auch die Elternbeteiligung im Kanton Thurgau nehme laut Stefan Meierhans überhand, wie die «Thurgauer Zeitung» im September berichtete. Seinen Hochrechnungen zufolge würden Thurgauer Eltern fast eine Million Franken zu viel bezahlen, wie es im Artikel heisst.
Dies ist zudem auch nicht der erste Fall, in dem die Zentralschweizer Politik nicht auf die Empfehlungen des Preisüberwachers hört. Vergangenes Jahr kritisierte Meierhans beispielsweise die Preise für das Dauerparkieren in der Stadt Luzern. Diese seien zu teuer, hiess es. Der damalige Mobilitätsdirektor Adrian Borgula wollte davon jedoch nichts wissen (zentralplus berichtete).
- Kleine Anfrage der Zuger GLP zu Elternbeteiligung an Kosten von obligatorischen Schullagern
- Antwort des Zuger Regierungsrats zur Kleinen Anfrage
- Medienarchiv zentralplus
- Artikel der «Thurgauer Zeitung»