Kameras in Rotkreuz und Cham gefordert

SVP im Kanton Zug hat vermehrt Überwachungsgelüste

Die SVP sorgt sich um Frauen, die sich nachts unsicher fühlen – und fordert mehr Überwachung in Cham und Rotkreuz. (Symbolbild: Unsplash/Geronimo Giqueaux)

Die SVP Risch-Rotkreuz findet, es braucht eine Videoüberwachung am Dorfmattplatz und auf dem gesamten Bahnhofsareal. In Cham ist das gleiche Anliegen pendent. Da stellen sich zwei Fragen: Erhöhen diese die Sicherheit? Und wenn ja: Rechtfertigt dies den Eingriff in die Persönlichkeitsrechte der Passanten?

«In der Vergangenheit ist es am Bahnhof Rotkreuz und auf dem Dorfmattplatz immer wieder zu Vorfällen gekommen», behauptet die SVP Risch-Rotkreuz in einer Motion, die sie beim Gemeinderat eingereicht hat. Darin fordert sie, dass die Installation einer Videoüberwachung geprüft wird, um die Sicherheit zu erhöhen.

Die Zwischenfälle reichen gemäss dem Parteipräsidenten Alex Haslimann von verbalen sexistischen Belästigungen über leichte bis hin zu schwerwiegenden körperlichen Angriffen und regelmässigen Sachbeschädigungen. «Das Gefühl von Unsicherheit insbesondere in Abend- und Nachtstunden bei Frauen, älteren Personen wie auch bei Jugendlichen ist stark ausgeprägt.»

Zahlen dazu hat Haslimann nicht. Er geht davon aus, dass diverse Übergriffe nie zur Anzeige kommen. Eine permanente Videoüberwachung könne solche zwar nicht gänzlich verhindern. «Das Bewusstsein, dass ein Areal jedoch videoüberwacht wird, erhöht aber mit Sicherheit die Hemmschwelle bei mutmasslichen Tätern und gibt allen Nutzerinnen und Nutzern des Areals ein höheres Sicherheitsgefühl», ist er überzeugt. Zudem könnten Videoaufnahmen bei der Aufklärung von Straftaten und der Überführung von Straftätern «wichtige und entscheidende Informationen liefern», glaubt Haslimann.

Mit diesem Anliegen steht die SVP Risch-Rotkreuz nicht allein. Auch die SVP Cham fordert den Gemeinderat auf, die Installation einer Videoüberwachung am Bahnhof Cham zu prüfen (zentralplus berichtete). Unproblematisch sind diese Forderungen allerdings nicht.

Kameras schränken Grundrechte ein

«Ganz generell kann gesagt werden, dass die Videoüberwachung des öffentlichen Raums grundsätzlich problematisch ist, weil dadurch verschiedene Grundrechte eingeschränkt werden können», sagt Beat Rudin. Er ist der Kommunikationsverantwortliche von Privatim, der Konferenz der schweizerischen Datenschutzbeauftragten. Gleichzeitig arbeitet er als Datenschutzbeauftragter im Kanton Basel-Stadt.

«Das Gefühl von Unsicherheit insbesondere in Abend- und Nachtstunden bei Frauen, älteren Personen wie auch bei Jugendlichen ist stark ausgeprägt.»

SVP-Parteipräsident Alex Haslimann

Zu konkreten Projekten in einzelnen Kantonen äussert sich Rudin nicht, seine Ausführungen sind daher allgemeiner Natur. «Voraussetzung für eine Videoüberwachung durch öffentliche Organe ist eine hinreichend bestimmte gesetzliche Grundlage», erklärt er. Die Videoüberwachung müsse im öffentlichen Interesse liegen und verhältnismässig sein.

«Das ist einfacher bei einer kleinräumigen Überwachung, etwa bei der Kassenanlage in einem öffentlichen Parkhaus; schwierig wird es, wenn nicht der enge Raum um ein gefährdetes Objekt herum überwacht werden soll, sondern ein grösserer Raum», so Rudin. Evaluationen im Ausland und in der Schweiz hätten ergeben, dass zwar vielleicht die Straftaten innerhalb des überwachten Raums abnehmen, dass diese dann aber einfach eine Strasse weiter hinten verübt werden, dass also keine Verhinderung, sondern bloss eine Verlagerung von Straftaten stattfindet. 

Konkreter zur Situation vor Ort äussern könnte sich Yvonne Jöhri, die Datenschutzbeauftragte des Kantons Zug. Diese ist aktuell ferienabwesend.

Ein Ort zum Fürchten? Die SVP will überall am Bahnhof Rotkreuz Kameras installieren lassen. (Bild: ber)

Stadt Zug hat die Überwachungskameras schon

Neu ist das Thema im Kanton Zug jedenfalls nicht. Im Sommer 2019 wurden bereits Kameras zur Videoüberwachung zwischen dem Bahnhof Zug und der Bossard Arena installiert (zentralplus berichtete). Diese wurden zuvor jahrelang kontrovers diskutiert. Der Zuger Regierungsrat hatte ein Gesuch der Zuger Polizei 2017 bewilligt. Der Entscheid war ans Verwaltungsgericht weitergezogen worden, das schliesslich grünes Licht gab für das Projekt.

«Ganz generell kann gesagt werden, dass die Videoüberwachung des öffentlichen Raums grundsätzlich problematisch ist, weil dadurch verschiedene Grundrechte eingeschränkt werden können.»

Beat Rudin, Sprecher Privatim

Seither hat die Stadt Zug eine durchgehend betriebene Videoüberwachung beim Bahnhofplatz und bei den westlichen Bahnhofausgängen. Weitere Kameras sind von der Gubelstrasse bis zur Bossard-Arena installiert. Dort dürfen die Kameras aber nur zeitlich eingeschränkt betrieben werden. Nämlich bei Veranstaltungen, bei denen mit Ausschreitungen beziehungsweise dem Begehen von strafbaren Handlungen gerechnet werden muss.

Hintergrund: In den Jahren zuvor hatte die Zuger Polizei in diesem Gebiet tatsächlich eine Häufung von Straftaten festgestellt. In den drei Jahren vor der Gesuchsstellung kam es zu 750 Straftaten. In Anbetracht dieser Zahlen befand das Gericht, der Einsatz der Kameras sei verhältnismässig. Die damalige kantonale Datenbeauftragte Claudia Mund hatte das jedoch anders gesehen. «Die Dauerüberwachung der Bahnhofsausgänge und Bushaltestellen sowie des Areals zwischen Bahnhof und Bossardarena erachte ich als problematisch», sagte sie 2017 gegenüber zentralplus.

Freiheit versus Sicherheit: Politik wird abwägen müssen

Wie oft es in den letzten drei Jahren rund um die Bahnhöfe Cham und Rotkreuz zu Straftaten kam, lässt sich statistisch nicht ohne Weiteres nachvollziehen. Entsprechend wäre es verfrüht vorwegzunehmen, ob der Einsatz von Kameras verhältnismässig sein könnte.

Widerstand gibt es klassischerweise von linker Seite. «Wir sind sehr skeptisch», sagte beispielsweise Barbara Gysel, Kantonsrätin und Präsidentin der SP Kanton Zug, 2013 gegenüber zentralplus, als das Videoüberwachungsgesetz im Kanton diskutiert wurde. Videoüberwachung werde als Allheilmittel gesehen für viele Probleme: Littering, Raubüberfälle und Jugendgewalt. «Aber aus verschiedenen Forschungen weiss man, dass die präventive Wirkung mit der Zeit verpufft», zeigte sich Gysel überzeugt.

Letztlich wird die Politik entscheiden müssen, inwiefern die (häufig überschätzte) Wirkung gegenüber dem damit verbundenen Eingriff in die Freiheitsrechte überwiegt. Dann wird sich zeigen, wie viel den Politikerinnen die Freiheit der Bürger wert ist.

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2 Kommentare
  • Profilfoto von Johann Bulger
    Johann Bulger, 14.10.2021, 17:26 Uhr

    Interessant. Die SVP sieht also doch ein, dass der Staat Leute beschützen sollte. Aber ob ein gewisse Gefährdung “vertretbar” ist, hängt anscheinend von der Parteizugehörigkeit der Gefährder ab.

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  • Profilfoto von Hans Peter Roth
    Hans Peter Roth, 14.10.2021, 02:38 Uhr

    Nicht nur Frauen wären mit den Kameras besser geschützt, sondern auch Betagte. Die Polizei könnte sie sofort evakuieren, wenn Virenschleudern wie zB die Freiheitstrychler im Anmarsch sind.

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