Bahn frei

Hochhaus Pi: Stadtzuger wollen in die Höhe bauen

Die Visualisierung lässt die Höhe des geplanten Hochhauses erahnen. (Bild: Visualisierung: Tech Cluster Zug)

Ja zu dringend benötigtem Wohnraum: Die städtische Zuger Bevölkerung sagt mit rund 71 Prozent Ja zum Bebauungsplan Geviert GIBZ, und damit auch zum Hochhausprojekt Pi.

Bahn frei fürs Hochhaus Pi. 70,8 Prozent der Stadtzuger Bevölkerung haben sich am Sonntag für den Bebauungsplan Geviert GIBZ (Gewerblich-industrielles Bildungszentrum Zug) ausgesprochen. Dies bei einer Stimmbeteiligung von 55,3 Prozent.

Mit der Annahme der Vorlage kann auf dem Areal zwischen Baarer- und Industriestrasse nun unter anderem das Hochhaus Pi realisiert werden. Die Tech Cluster Zug AG plant ein 80 Meter hohes Holzhochhaus, in dem auf einen Chlapf 183 Wohnungen entstehen sollen, davon rund 130 preisgünstige.

Überraschend ist dieses Ja nicht. Im Kanton Zug, insbesondere im städtischen Raum, mangelt es seit Jahren an zahlbarem Wohnraum. Dass sich etwas ändern muss, hat die knappe Mehrheit der Zuger Stimmbevölkerung bereits im Sommer 2023 bei der Abstimmung 2000-Wohnungs-Initiative kundgetan (zentralplus berichtete). Auch der Grosse Gemeinderat hatte sich im vergangenen Herbst einstimmig für den Bebauungsplan Geviert GIBZ ausgesprochen. Daraufhin wurde das Referendum ergriffen, weshalb es zur Urnenabstimmung kam.

Vorgängige Kritik über verlorenen Wohnraum und Schattenwurf

Selten kann im städtischen Raum auf grüner Wiese gebaut werden. Das gilt auch für den Bebauungsplan Geviert GIBZ. Damit das Hochhaus Pi realisiert werden kann, muss ein älteres Wohnhaus abgerissen werden, womit 48 preisgünstige Wohnungen vernichtet werden. Nicht zuletzt die Bewohner dieses Hauses engagierten sich an vorderster Front gegen den Bebauungsplan (zentralplus berichtete).

Doch nicht nur der Verlust dieser preisgünstigen Wohnungen wird kritisiert. Das Referendumskomitee schreibt auf seiner Website: «Das geplante Hochhaus passt weder ins Stadt- noch ins Quartierbild. Es ist mit 80 Metern viel zu hoch und unverhältnismässig breit und massig.» Es entspreche in keiner Art und Weise dem geltenden Hochhausreglement, dem die Zuger Stimmbevölkerung 2017 zugestimmt habe. Beim Projekt Pi würden Grün- und Freiflächen sowie Spielplätze fehlen. Auch sei der Schattenwurf nicht zu unterschätzen, finden die Kritikerinnen.

Bauchefin erfreut über klares Resultat

An der Medienkonferenz am Sonntagnachmittag äusserte sich die Zuger Bauchefin Eliane Birchmeier erfreut über das klare Resultat. Dennoch gab sie zu bedenken: «Trotz aller Freude bedaure ich, dass mit der Umsetzung des Hochhauses langjährige Mieter des existierenden Blocks ihre Wohnungen verlieren.»

«Einige finden, man hätte zehn Meter höher bauen sollen, andere finden, es sei etwas zu hoch. Ich erachte das Projekt als guten Kompromiss.»

Philip C. Brunner, Vertreter des Pro-Komitees

Philip C. Brunner, Vertreter des Pro-Komitees, sagte: «Ich freue mich, dass die Bewohner der Stadt Zug hinter der Haltung ihrer politischen Parteien stehen. Sicher gibt es hier und dort Makel. Einige finden, man hätte zehn Meter höher bauen sollen, andere finden, es sei etwas zu hoch. Ich erachte das Projekt als guten Kompromiss.»

Er gibt weiter zu bedenken: «Wäre der Bebauungsplan abgelehnt worden – was ich mir wirklich nicht erhofft habe –, wäre das ein negatives Zeichen in Richtung der Investoren gewesen. Nun wissen sie, dass es möglich ist, in Zug Wohnraum zu schaffen.»

Erwartungsgemäss äusserte sich auch der Tech Cluster Zug erfreut über das Abstimmungsresultat. In einer Medienmitteilung schreiben die Verantwortlichen überdies, dass alle Mieterinnen der Bestandsliegenschaft bei Interesse Vorrecht bei der Vergabe der 180 Wohnungen im Wohnhochhaus Pi erhalten würden. Überdies werde ihnen die Unterstützung bei der Suche nach Übergangs- oder Ersatzlösungen und Hilfe beim Zügeln sowie mieterfreundliche Kündigungskonditionen zugesichert.

«Als Übergangs- oder Ersatzlösungen kommen in erster Linie freiwerdende Wohnungen in anderen Liegenschaften der Pensionskasse der V-ZUG in Betracht.» Die Trägerschaft sei bereits vorgängig an die Mieterschaft herangetreten, um die Wohnbedürfnisse jener Mieter zu erfassen, die vom Unterstützungsangebot Gebrauch machen möchten.

Kritiker sprechen von Propaganda

Das Nein-Komitee scheint davon wenig beeindruckt. Es liess sich denn auch an der Medienkonferenz trotz Einladung der Stadt nicht blicken. Stattdessen versandte dieses eine Stellungnahme per Mail. «Das Referendumskomitee ist enttäuscht vom Ausgang des Urnengangs. Gleichwohl kommt das Resultat nicht überraschend, da die Propaganda des Ja-Lagers sehr dominant war.» Das weitere Vorgehen werde vom Komitee kritisch beobachtet.

Wie geht es nun weiter? Dazu sagt Birchmeier: «Nun geht der Bebauungsplan in die zweite öffentliche Auflage. Geht innerhalb dieser 20-tägigen Frist keine Beschwerde ein, tritt der Bebauungsplan nach der Genehmigung der Baudirektion in Kraft.»

Der Bebauungsplan bildet die Grundlage für die Weiterentwicklung und Realisierung der weiteren Bauprojekte auf dem GIBZ-Geviert. Die Bauchefin betont: «Für die einzelnen Bauprojekte wird jeweils wiederum eine Baubewilligung benötigt.»

Verwendete Quellen
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