Vorstoss im Luzerner Stadtparlament

Stadtregierung hält nichts von 180-Franken-Gutscheinen

Zu teuer und bürokratisch sei die Forderung nach 180-Franken-Gutscheinen. (Bild: Emanuel Ammon / AURA)

Eine Motion fordert, dass die Stadt Luzern aufgrund der Teuerung an alle Einwohner der Stadt Luzern einen Beitrag von 180 Franken zahlt. Dieser Vorschlag sei zu teuer und in diesem Jahr nicht umsetzbar, so der Stadtrat.

In einer dringlichen Motion fordern die Fraktionen der SP und der Grünen, dass die Stadt Luzern allen Einwohnern des Kantons 180 Franken zahlt (zentralplus berichtete). Damit soll der Preisschock zumindest teilweise abgefedert werden können.

Diese Forderung lehnt der Stadtrat ab, wie aus einer Stellungnahme zum Vorstoss hervorgeht.

Finanzlage der Stadt wird sich verschlechtern

Begründet wurde der Vorstoss mit dem guten Rechnungsabschluss der Stadt Luzern, weswegen sich die Stadt diese Gutscheine leisten könne. Der Stadtrat gibt aber zu bedenken, dass in Zukunft mit Verlusten in der Stadtkasse gerechnet werden muss.

Aufgrund des guten Rechnungsabschlusses des Jahres 2021 wurde im Stadtparlament bereits die Forderung nach Steuersenkungen laut. Die Motionärinnen präferieren zwar die 180-Franken-Gutscheine. Die Stadtregierung befürchtet jedoch, dass die Forderung nach Steuersenkung durch die geforderten Pro-Kopf-Beiträge nicht verhindert werden können.

«Giesskannenprinzip» widerspreche den finanzpolitischen Grundsätzen der Stadt

Der Stadtrat erwähnt in der Stellungnahme zum Postulat ein ähnliches Vorhaben auf Bundesebene, welches vom Bundesrat abgelehnt wurde. Der Bundesrat begründet seine Ablehnung durch die wirtschaftliche Erholung nach der Coronapandemie und die positiven Aussichten am Arbeitsmarkt. Zudem seien fiskalpolitische Massnahmen wie die Gutscheine für jeden Einwohner in einem inflationären Umfeld kontraproduktiv.

Der Stadtrat stimmt den Motionären zu, dass die gestiegenen Kosten für einkommensschwache Haushalte eine erhebliche Belastung sein können. Er verweist darauf, dass die Stadt schon Massnahmen zur Stärkung der Kaufkraft beschlossen hat (zentralplus berichtete). Allerdings will der Stadtrat auch dort noch mit konkreten Beschlüssen warten, da er zuerst Beschlüsse von Kantonen und Bund abwarten will.

Anliegen sei nicht zeitnah umsetzbar

Gemäss Stadtrat ist es unmöglich, das Anliegen in der geforderten Frist umzusetzen, da ein rechtskräftiger Beschluss nicht bis Ende Jahr erwirkt werden könne. Er rechnet damit, dass Bericht und Antrag nach Vorbereitung in der Kommission in der Ratssitzung vom Februar 2023 diskutiert werden könnten. Ein Nachtragskredit sei daher nicht möglich, da das Rechnungsjahr schon abgeschlossen sein werde. Er weist zudem darauf hin, dass Sonderkredite dem fakultativen Referendum unterliegen und daher erst nach 60 Tagen rechtskräftig werden.

Verwendete Quellen
  • Stellungnahme zur dringlichen Motion
Deine Ideefür das Community-Voting

Die Redaktion sichtet die Ideen regelmässig und erstellt daraus monatliche Votings. Mehr zu unseren Regeln, wenn du dich an unseren Redaktionstisch setzt.

Deine Meinung ist gefragt
Deine E-Mailadresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert. Bitte beachte unsere Netiquette.
Zeichenanzahl: 0 / 1500.


0 Kommentare
    Apple Store IconGoogle Play Store Icon