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Die Stadt soll einen allfälligen Ausfall ausgleichen, wenn aufgrund parlamentarischer Tätigkeiten der Anspruch auf Erwerbsersatzentschädigung aberkannt wird. Dies fordert eine dringliche Motion der Stadtluzerner SP und der Grünen. Der Stadtrat lehnt diese ab – die Stadt soll sich auf nationaler Ebene für das Anliegen einsetzten.
Parlamentarierinnen auf Bundesebene verlieren das Recht auf Erwerbsersatz, wenn sie an Ratssitzungen teilnehmen. So ein Urteil des Bundesgerichtes. Welche Auswirkungen dieses Urteil auf die Teilnahme an Sessionen auf kommunaler Ebene hat, ist zurzeit noch unklar.
Die Luzerner Linke hat dennoch bereits reagiert. In einer dringlichen Motion fordern Grossstadträtinnen namens der SP und der Grüne/Junge-Grüne-Fraktion, dass der Stadtrat über die Bücher gehen solle. Sie fordern eine Übergangslösung: Die Stadt soll einen allfälligen Ausfall vollumfänglich ausgleichen, wenn in Folge der parlamentarischen Tätigkeit der Anspruch auf Erwerbsersatzentschädigung aberkannt wird (zentralplus berichtete).
Wie der Stadtrat nun mitteilt, lehnt er diese dringliche Motion ab. Grundsätzlich unterstützt der Stadtrat aber das Anliegen. Er begründet die Ablehnung damit, dass das Erwerbsersatzgesetz Sache des Bundes ist. «Es kann nicht sein, dass die Stadt Luzern eine Entschädigungsregel in Umgehung
des gesetzgeberischen Willens des Bundes erlässt.»
Stadtrat will, dass sich die Stadt auf Bundesebene für das Anliegen einsetzt
Zudem sind auf der Bundesebene mehrere Standesinitiativen hängig, welche eine Anpassung des Rechtes verlangen. Die Staatspolitische Kommission des Ständerats (SPK) hat sich zudem bereits mit einem Vorschlag geäussert.
Dieser Vorschlag sieht eine Ausnahmeregelung im Erwerbsersatzgesetz vor. Parlamentarierinnen sollen den Anspruch auf Erwerbsersatz nicht verlieren, wenn diese an Ratssitzungen teilnehmen. Wie der Stadtrat schreibt, begrüsst er diesen Vorschlag. «Der gesetzgeberische Prozess ist auf Bundesebene weit fortgeschritten. Dementsprechend erscheint es nicht sinnvoll, wenn die Stadt Luzern einen zusätzlichen kommunalen Gesetzgebungsprozess startet.»
Der Stadtrat sieht die Änderung des Gesetzes auf Bundesebene als dringlich. Er ist daher bereit, die Motion als Postulat entgegenzunehmen und sich am Vernehmlassungsverfahren des Bundes zu beteiligen.
- Stellungnahme des Stadtrates zur dringlichen Motion
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