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Die Geschäftsleitung des Grossen Stadtrats von Luzern hat das Geschäftsreglement überarbeitet. Wir zeigen dir, was das bedeutet und was sich ändert. Unter anderem soll der Aufsicht mehr Aufmerksamkeit geschenkt werden.
Macht die Stadtluzerner Verwaltung ihre Arbeit so, wie es ihr das Parlament aufträgt? Setzt sie die politischen Vorstösse auch richtig um? Das zu kontrollieren, lag bisher in der Verantwortung der Kommissionen. So untersuchte etwa die Baukommission die Dienstabteilungen der Baudirektion. Doch wie die Stadt Luzern in einem neuen Bericht schreibt, wurde der Oberaufsicht bisher «wenig Bedeutung» geschenkt. Kontrollbesuche fanden zwar «regelmässig», aber eher zufällig statt systematisch statt.
Unter anderem das soll sich nun ändern. Der Luzerner Stadtrat schlägt verschiedene Änderungen am Geschäftsreglement des Stadtparlaments vor.
Was ist das Geschäftsreglement des Grossen Stadtrates?
Das Geschäftsreglement des Grossen Stadtrates legt fest, wie das Stadtparlament organisiert ist und arbeitet. Es wurde 2000 eingeführt und seitdem etwa 15 Mal teilweise geändert. Heute entspricht es nicht mehr den modernen Anforderungen an Übersichtlichkeit und Benutzerfreundlichkeit.
Die Geschäftsleitung des Grossen Stadtrates hat im Herbst 2022 entschieden, eine Totalrevision des Geschäftsreglements anzupacken. Es soll modern und verständlich sein und den Ansprüchen eines modernen Parlaments Rechnung tragen. Nun präsentiert die Geschäftsleitung das neue Reglement. Am 10. April berät das Stadtparlament voraussichtlich die Revision. Im Augst soll es in Kraft treten.
Was ist die wichtigste Änderung?
Die wichtigste Änderung betrifft die Oberaufsicht des Stadtparlaments. Die Oberaufsicht sorgt dafür, dass die Entscheidungen des Stadtrats oder der Verwaltung richtig umgesetzt werden. Sie kommt immer dann ins Spiel, wenn ein Entschluss bereits gefasst wurde.
Bisher lag die Oberaufsicht bei den Fachkommissionen, also bei der Baukommission, der Geschäftsprüfungskommission, der Bildungskommission und der Sozialkommission. Diese überprüften jeweils die Umsetzung der Entscheide, die in ihre jeweilige Zuständigkeit fielen.
Diese Aufsichtsfunktion will die Geschäftsleitung des Stadtparlaments stärken. «Bisher wurde der Oberaufsicht wenig Bedeutung geschenkt», heisst es im Bericht und Antrag zur Totalrevision.
Dazu will sie die Oberaufsicht bei der Geschäftsprüfungskommission bündeln. So ist die Funktion konzentriert und die anderen Kommission sind entlastet. Der Kommission wird eine Kommissionssekretärin oder einen Kommissionssekretär zur Seite gestellt, der oder die verschiedene Funktionen wahrnimmt.
Die Aufsichtskommission macht dann einen Plan, was sie in einer Legislatur alles prüfen will. Sie orientiert sich dabei an den Kriterien der Rechtmässigkeit, der Ordnungsmässigkeit, der Zweckmässigkeit, der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit sowie der Wirksamkeit.
Wieso betreffen diese Änderungen dich?
Die Aufsichtsfunktion des Stadtrates ist wichtig. Er kontrolliert damit, dass die Behörden und die Verwaltung bei der Umsetzung von Entscheiden, die letztendlich jeden Bewohner der Stadt Luzern betreffen, nicht einfach machen, was sie wollen. Es geht dabei teilweise schliesslich auch um Gelder der öffentlichen Hand.
Die Kommissionen des Stadtrates waren etwa involviert in den Subventionsstreit rund um die VBL (zentralplus berichtete) oder in das Puff um das alte Servicegebäude am Bundesplatz (zentralplus berichtete).
Mit einer Stärkung der Aufsichtsfunktion, ist letztlich auch besser gewährleistet, dass die Behörden die Entscheide der gewählten Volksvertreter korrekt umsetzen.
Was ändert sich sonst noch?
Wenn wir schon bei den Kommissionen sind: Die sollen neu anders heissen. Die heutige Baukommission wird zur Bau-, Umwelt- und Mobilitätskommission (BUK), die Bildungskommission wird zur Bildungs- und Kulturkommission (BKK), die Sozialkommission wird zur Sozial- und Sicherheitskommission (SKK) und die Geschäftsprüfungskommission wird zur Finanz- und Geschäftsprüfungskommission (FGK).
Eine Redezeitbeschränkung wird definitiv gestrichen. Bisher hiess es im Reglement, dass man solche Regeln erlassen könnte. Das soll nun wegfallen, um «den Charakter des Grossen Stadtrates als Parlament, das sich an der offenen Debatte orientiert, nicht zu gefährden.» Die Parlamentsmitglieder sollen sich aber dennoch kurzfassen.
Es gibt neue Disziplinarmöglichkeiten. Bisher konnte der Ratspräsident oder die Ratspräsidentin einem Ratsmitglied lediglich das Wort entziehen, wenn er oder sie sich nicht anständig verhält. Neu kann man jemanden gleich ganz von der Sitzung ausschliessen.
Wenn ein neues Parlament zusammenkommt, eröffnete bisher die amtsälteste Person die erste Sitzung und leitete sie, bis ein neues Präsidium gewählt ist. Neu ist es die Person, die generell am ältesten ist. Die Eröffnungsrede soll künftig vom jüngsten Ratsmitglied gehalten werden.
Hinweis: Der Anfang des Artikels wurde ergänzt.
- Mitteilung der Stadt Luzern
- Bericht und Antrag der Geschäftsleitung des Grossen Stadtrats