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Die SP will mit Melanie Setz wie angekündigt einen zweiten Sitz erobern. Für die Kandidatur hat sie kurzerhand ihren Wohnsitz von Emmen nach Luzern verlegt. Die Stadt Luzern prüft nun, ob dies rechtens ist.
Entspricht die Kandidatur von Melanie Setz allen rechtlichen Vorschriften? Das klärt die Luzerner Stadtkanzlei derzeit ab, wie sie gegenüber der «Luzerner Zeitung» sagt. Denn gemäss Luzerner Gemeindegesetz darf nur für den Gemeinderat – oder in diesem Fall Stadtrat – kandidieren, wer in der Gemeinde stimmberechtigt ist. Und stimmberechtigt ist, wer in der Gemeinde niedergelassen ist, sprich: Seinen Lebensmittelpunkt dort hat.
Das ist bei Melanie Setz jedoch unklar. Wie das Portal «lu-wahlen» öffentlich gemacht hat, ist die SP-Kandidatin am 24. August, also kurz vor der Verkündung ihrer Kandidatur, in die Stadt gezogen. So kurzfristig, dass ihre Familie noch immer in Emmen wohnt. Gegenüber der «LZ» erklärte Setz, ihre Familie werde so bald wie möglich nachziehen, aber die Wohnungssuche laufe noch. Sie und ihr Mann hätten aber schon immer wieder in die Stadt ziehen wollen. Ihre Kandidatur habe den Umzug nur beschleunigt.
Zudem betont sie in einem SP-Interview, ihre Freunde und Bekannten lebten in Luzern, sie arbeite in der Stadt und verbringe auch den grössten Teil ihrer Freizeit hier. Ob das für die Stadtkanzlei reicht, wird sich zeigen. Denn im Extremfall könnte eine Wahl aufgrund einer Stimmrechtsbeschwerde angefochten werden, so die Zeitung. Zwar ist Melanie Setz noch nicht offiziell nominiert (zentralplus berichtete). Trotzdem will die Kanzlei ihren Fall vorsorglich überprüfen.
- Artikel «lu-wahlen.ch»
- Artikel «Luzerner Zeitung»
- Luzerner Gemeindegesetz
- Luzerner Stimmrechtsgesetz
- SP-Interview mit Melanie Setz
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