Ersatzabgaben für Flüchtlinge

Stadt Luzern erklärt Verzicht auf mehrere 100’000 Franken

Der Luzerner Stadtrat hat am Donnerstag erklärt, wieso er auf mehrere 100'000 Franken verzichtet. (Bild: zvg)

Mitten in der Ukraine-Krise ändert der Kanton Luzern die Spielregeln für die Gemeinden, die Flüchtlinge unterbringen sollen. Der Stadt Luzern entgeht dadurch viel Geld. Jetzt erklärt die Stadtregierung Luzern, weshalb sie die Anpassung der Asylverordnung trotzdem mitträgt.

Der Grosse Stadtrat Luzern hat sich am Donnerstag mit einer Änderung der kantonalen Asylverordnung befasst, die es in sich hat: Der Kanton hat nämlich vor, die Ersatzabgaben zu senken, die Gemeinden zahlen müssen, wenn sie zu wenig Flüchtlinge aufnehmen. Der Stadt Luzern, die ihr Soll um über 1000 Plätze übererfüllt hat, entgehen so mehrere 100'000 Franken (zentralplus berichtete).

Konkret hätte die Stadt Luzern bereits für die ersten Monate (September und Oktober 2022) über 300'000 Franken zugute gehabt. Gemäss der geltenden Verordnung zahlen Gemeinden, die die Quote nicht erfüllen, pro fehlende Person und pro Tag zehn Franken. Dabei steigt der Betrag alle zwei Monate um zehn Franken. Ab sieben Monaten – sprich März – hätte eine Gemeinde den Maximalbetrag von 40 Franken bezahlen müssen.

Änderung der Asylverordnung: Idee des Verbands Luzerner Gemeinden

Jetzt will der Kanton den Betrag pauschal auf 15 Franken pro Person und Tag festsetzen (zentralplus berichtete). Initiiert hatte die Senkung der Verband Luzerner Gemeinden (VLG) zu welchem die Stadt Luzern traditionell ein schwieriges Verhältnis hat (zentralplus berichtete). Dieses Mal kam es aber nicht zum Streit. Obwohl die Stadt Luzern Profiteurin dieser Ersatzabgaben ist, stimmte sie der Änderung der Asylverordnung zu.

Der SP kam dies spanisch vor. Sie reichte einen Vorstoss ein, der am Donnerstag für dringlich erklärt wurde. Die drängendste Frage der Linken: Wieso verzichtet die Stadt Luzern freiwillig auf nicht unerhebliche finanzielle Einnahmen?

Stadtrat gewichtet die humanitäre Pflicht höher als finanzielle Erträge

Der Stadtrat betont in seiner Antwort, dass er die generelle Aufhebung der Ersatzabgabe ablehne. Er erkenne im Vorschlag des VLG jedoch die Chance, einen gangbaren Kompromiss zu etablieren, der die Situation deblockieren könnte.

Dem Stadtrat sei es ein Anliegen, allen geflüchteten Menschen eine menschenwürdige Unterkunft zu ermöglichen. Er erachte dies als seine humanitäre Pflicht. Das Wohlergehen der geflüchteten Menschen stehe für den Stadtrat über einem möglichst hohen finanziellen Ertrag zugunsten des städtischen Finanzhaushalts. Es wäre mit seiner Grundhaltung nicht vereinbar, aus der aktuellen Flüchtlingssituation Profit zu schlagen.

Weiter begrüsst der Stadtrat, dass das System mit der Änderung der Asylverordnung Luzern vereinfacht wird. So sei es verständlicher und die finanziellen Auswirkungen seien absehbarer.

Verwendete Quellen
  • Antwort des Stadtrats auf den Vorstoss der SP
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1 Kommentar
  • Profilfoto von Paul
    Paul, 09.02.2023, 18:36 Uhr

    Die humanitäre Pflicht wäre die Schaffung von genügend Plätze in allen gemeinden . Was ist da für ein kuh-handel gelaufen

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