Doppelrolle im Verwaltungsrat

Spitalliste Zug: Kantonsspital wusste mutmasslich mehr

Die Zuger Gesundheitsdirektion sitzt im Verwaltungsrat des Kantonsspitals in Baar. (Bild: zvg)

Mehrere Politiker bemängeln, dass die Zuger Gesundheitsdirektion im Verwaltungsrat des Kantonsspitals vertreten ist. Diese Doppelrolle könnte dem Spital bei der Spitalplanung Wissensvorteile gebracht haben.

Im Verwaltungsrat des Zuger Kantonsspital AG sitzt seit 2009 ein Vertreter des Kantons Zug. Schliesslich ist der Kanton Hauptaktionär der Aktiengesellschaft, die das Spital in Baar betreibt. Einige Kantonsräte fordern jetzt, die dadurch entstehenden Interessenskonflikte zu lösen.

Da der Kanton sowohl als Eigner als auch als Spitalplaner auftrete, entstehe eine ungünstige «Doppelrolle». Besonders stechend sei diese Doppelrolle in der Person von Christof Güggler, dem derzeitigen Vertreter des Kantons im Verwaltungsrat des Kantonsspitals.

Christof Güggler sei nicht nur Verwaltungsrat, sondern auch in der Gesundheitsdirektion des Kantons Zug angestellt, bemängeln die Motionäre. So erhalte das Kantonsspital einen «erheblichen Wissensvorsprung gegenüber anderen Zuger Listenspitälern» im Hinblick auf die Positionierung in der Spitalplanung des Kantons.

Die Vorwürfe erfolgen zeitgleich zur Spitalliste

Der Vorwurf der Kantonsräte kommt zu einem heiklen Zeitpunkt. Zum Jahreswechsel hat die Zuger Regierung die neue Spitalliste in Kraft gesetzt. Diese nimmt der Andreasklinik die Leistungsaufträge in der Grund- und Notfallversorgung zugunsten des Kantonsspitals weg (zentralplus berichtete).

Sollte sich herausstellen, dass das Spital in Baar einen Wissensvorteil bei der Bewerbung hatte, könnte das ein Nachspiel haben.

Der besagte Interessenskonflikt des Kantons «akzentuiere» sich im Rahmen der neuen Spitalliste, schreiben die Kantonsräte vage. Sie urteilen, dass die Doppelrolle, andere Spitäler zu beurteilen und das Kantonsspital zu verwalten, inakzeptabel sei. Und fordern, dass Christof Güggler zum nächstmöglichen Zeitpunkt durch eine Vertrauensperson ausserhalb der kantonalen Verwaltung ersetzt wird.

Verwendete Quellen
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