Der Bund sei zuständig und sie hätten keinen Auftrag

Spionagefall Crypto: Wieso Zuger Staatsanwälte nicht ermitteln

Verschliesst die Zuger Staatsanwaltschaft die Augen? Linke Kantonsräte stellen Fragen zum Crypto-Fall. (Bild: Adobe Stock)

Betrug, Datenklau, Arbeit für fremde Nachrichtendienste: Für die Zuger Strafermittler ist der Fall Crypto AG trotz der im Raum stehenden Vorwürfe kein Thema. Zwei Kantonsräte wollen wissen warum.

25 Jahre war sie im Alleinbesitz des amerikanischen Geheimdienstes CIA. Fast ein halbes Jahrhundert wurde sie von fremden Geheimdiensten kontrolliert: die Steinhauser Firma Crypto AG, die Verschlüsselungsgeräte an 120 Staaten verkaufte. Diese Geräte waren zum Teil ­ – und anders als versprochen – nicht sicher. Sondern konnten durch die CIA und andere Geheimdienste geknackt werden (zentralplus berichtete). Ein riesiger und lang andauernder Betrug.

Das Schweizer Fernsehen SRF hat die Besitzverhältnisse jüngst in einer Spezialsendung der «Rundschau» enthüllt. Und die Zusammenarbeit von Crypto und Geheimdiensten nach 1994 und 2015 aufs Tapet gebracht (zentralplus berichtete).

Niemand hat sie benachrichtigt

Die Enthüllungen legen nahe, dass Exponenten der Zuger Firma und andere Eingeweihte zahlreiche Straftaten begangen haben könnten, die von Amtes wegen zu verfolgen sind. Das interessiert die Zuger Staatsanwaltschaft aber nicht.

«Es besteht schwergewichtig Bundesgerichtsbarkeit.»

Frank Kleiner, Sprecher Zuger Strafverfolgungsbehörden

«Die Staatsanwaltschaft des Kantons Zug führt zurzeit kein Strafverfahren», sagt Frank Kleiner, der Sprecher der Zuger Strafverfolgungsbehörden, auf eine Anfrage von zentralplus. Auch sei die Staatsanwaltschaft «in dieser Sache bis anhin nicht von Behörden oder Dritten angegangen worden».

Erst mal abwarten

Bedeutet die Stellungnahme also, dass die Staatsanwälte nur aktiv werden wollen, wenn sie den ausdrücklichen Auftrag dazu erhalten? Nicht ganz. «Gemäss den uns vorliegenden Informationen besteht für die fraglichen Sachverhalte schwergewichtig Bundesgerichtsbarkeit», sagt Kleiner.

Ansonsten wollen sich die Zuger Ermittler zurückhalten. Es gelte festzuhalten, «dass die vom Bundesrat in Auftrag gegebenen Abklärungen der Faktenlage noch nicht abgeschlossen sind», meint Kleiner.

«Sollten sich dabei Hinweise auf mögliche strafrechtlich relevante Aspekte ergeben», so Kleiner, würden die zuständigen Stellen die Eröffnung eines Strafverfahrens prüfen. Dies in Anwendung von Artikel 26, Absatz 2 der Eidgenössischen Strafprozessordnung.

Frage: Warum tun die Zuger nichts?

Im Klartext: Die Zuger Staatsanwälte wollen erst mal warten, was der als Berichterstatter des Bundesrates eingesetzte alt Bundesrichter Niklaus Oberholzer in dieser Sache befindet. Das kann aber lange dauern.

Deswegen raufen sich nun einige Leute die Haare. Zum Beispiel die alternativen Zuger Kantonsräte Andreas Lustenberger aus Baar und Luzian Franzini aus Zug. Sie haben am Dienstag eine Kleine Anfrage bei der Zuger Regierung deponiert.

«Die Bevölkerung hat ein Recht zu erfahren, was passiert.»

Luzian Franzini, Kantonsrat (ALG)

Sie besteht nur aus einem Satz: «Aufgrund des Verdachts, dass die Zuger Firma Crypto AG verschiedene Straftaten begangen hat wie Betrug, wirtschaftlicher Nachrichtendienst, verbotener Nachrichtendienst stellen wir die folgende Frage: Aus welchen Gründen wird die Staatsanwaltschaft des Kantons Zug nicht aktiv?»

Was sich viele fragen

Luzian Franzini sagt gegenüber zentralplus: «Ich habe grossen Respekt vor der Gewaltenteilung.» Der Kantonsrat könne aber von den Behörden Auskunft verlangen und die Bevölkerung habe ein Recht zu erfahren, warum in dieser Angelegenheit nichts passiere.

In der Tat sind auf den sozialen Medien zahlreiche Wortmeldungen von Leuten aus dem Kanton Zug und ausserhalb zu finden, die dasselbe fragen. Ausser nachrichtendienstlichen Fragen wird auf die Artikel 143, 144 und 146 des Schweizerischen Strafgesetzbuches hingewiesen.

Darin geht es um Betrug und Datenklau. Keine Gesetzesverstösse, die nur auf Anzeige hin zu verfolgen sind, sondern Offizialdelikte, welche die Staatsanwälte von sich aus untersuchen müssten, falls hinreichende Verdachtsmomente bestehen.

Aktivität von Bundesanwaltschaft gefordert

Die nachrichtendienstlichen Fragen indes fallen in Bundeskompetenz. Auch hier gibt es mahnende Stimmen. «Man muss sofort handeln», sagte der Strafrechtler Mark Pieth, ordentlicher Professor für Strafrecht und Kriminologie an der Uni Basel, im Schweizer Fernsehen. Als zuständige Behörde sieht er die Bundesanwaltschaft. Und er befürchtet Verdunkelungsgefahr.

Genau wie Luzian Franzini: «Wenn die Zuger Strafverfolgungsbehörden darüber entscheiden, ob sie ermitteln wollen, wird viel Zeit verstrichen sein – und noch mehr möglicherweise belastende Unterlagen werden wohl bis dann vernichtet sein».

Der Zuger Sicherheitsdirektor Beat Villiger (CVP) hat nun einen Monat Zeit, um zur Anfrage schriftlich Stellung zu nehmen.

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1 Kommentar
  • Profilfoto von B.Brönimann
    B.Brönimann, 19.02.2020, 08:48 Uhr

    In einem Kanton wo der Sicherheitsdirektor selbst Dreck am Stecken hat, kann man leider nicht allzu viel erwarten. Würde mich nicht wundern wenn selbiger sogar informiert bzw. involviert war.

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