Blick in die Notfall-Strategie des Kantons

So viele Flüchtende müssen die Luzerner Gemeinden aufnehmen

Der Luzerner Regierungsrat beschliesst einen Verteilschlüssel für den Notfall. (Bild: Adobe Stock)

Was passiert, wenn die bereitgestellten Plätze nicht mehr ausreichen? Der Kanton Luzern hat nun einen Verteilschlüssel definiert.

Schon jetzt ist die Belegungszahl der Plätze für geflüchtete Menschen im Kanton Luzern hoch. Der Kanton Luzern hat daher nun eine Strategie ausgearbeitet. Was passiert, wenn es keine Plätze mehr gibt? Die ersten Flüchtlinge wurden in Luzern ja schon länger empfangen (zentralplus berichtete).

Die Lösung des Kantons heisst: Verteilschlüssel. «Aufgrund dieser Situation sowie der vom Sekretariat für Migration prognostizierten Migrationsbewegungen fürs 2022 hat der Regierungsrat einen Verteilschlüssel für eine allfällige Zuweisung an die Gemeinden beschlossen», schreibt der Kanton in einer Mitteilung.

Pro 1'000 Einwohner 17 Unterbringungsplätze

Der Verteilschlüssel achtet auf mehrere Daten der Gemeinden. So wird die Bevölkerungsstärke der jeweiligen Gemeinde berücksichtigt. Auch fliesst in die Rechnung ein, wie viele Ausländerinnen und Ausländer mit wirtschaftlicher Sozialhilfe in der Gemeinde leben. 

«Gemäss diesem Verteilschlüssel müssten im Falle einer Zuweisung an die Gemeinden pro 1'000 Einwohner 17 Unterbringungsplätze für Personen aus dem Asyl- und Migrationsbereich zur Verfügung gestellt werden», schreibt der Kanton.

Verteilschlüssel wird nur im Notfall aktiviert

Die Strategie wird der Kanton erst dann aktivieren, wenn die kantonalen und privaten Plätze voll sind. Die Gemeinden haben in diesem Fall dann zehn Wochen Zeit, um die Unterbringungsplätze zu melden.

«Ich betone, dass es sich beim Beschluss des Regierungsrates zum Verteilschlüssel um eine vorsorgliche Massnahme handelt. Auf eine Zuweisung an die Gemeinden soll möglichst verzichtet werden. Es handelt sich also um das letzte Mittel», sagt Regierungsrat Guido Graf.

Wenn die Gemeinden keine Plätze bieten können, wird ihnen eine Rechnung geschickt. «So haben sie eine finanzielle Ersatzabgabe an Einwohnergemeinden zu entrichten, in denen mehr Asyl- und Schutzsuchende, vorläufig Aufgenommene sowie Flüchtlinge leben», schreibt der Kanton Luzern.

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