So verteidigt die Luzerner Regierung ihre Asylpolitik
Der Kanton Luzern plant, Flüchtlinge längerfristig in Wohnungen statt in Asylunterkünften unterzubringen. (Bild: Lina Friedrich)
Die Luzerner Regierung zeigt sich in ihrer Stellungnahme zu Daniel Rüttimanns Forderungen im Asylwesen offen für langfristige Unterbringungslösungen, bleibt jedoch bei zentralen Punkten wie dem Schutzstatus S vage.
Der Mitte-Kantonsrat Daniel Rüttimannfordert in seinem Vorstoss Anpassungen im Asyl- und Flüchtlingswesen des Kantons Luzern. Konkret bemängelt er das Vorgehen der Regierung in den Bereichen Integration, Missbrauchsverhinderung, Unterbringung und Schutzstatus S für ukrainische Geflüchtete.
Rüttimann hält die Regelungen im Asylbereich für zu lasch. Er fordert mehr Kontrollen, um Missbräuche zu verhindern und gleichzeitig die wirklich Bedürftigen gerecht zu unterstützen. Um Missbrauch bestmöglich zu verhindern, beschäftigte die DAF als grösster Sozialdienst im Kanton seit Anfang 2019 einen Sozialinspektor.
Der Unterbringungsproblematik begegnet die Regierung mit konkreten Massnahmen. So bestehe weiterhin ein erhöhter Bedarf an Wohnungen, da eine dauerhafte Unterbringung in Asylzentren nicht im Sinne einer langfristigen Integration von Personen aus dem Asyl- und Flüchtlingsbereich sei. Der Kanton Luzern sei jedoch auf das Wohlwollen der Bevölkerung und der Gemeinden angewiesen, um sein Unterbringungsvorhaben umsetzen zu können.
Status S ist vielen ein Dorn im Auge
Aus dem Vorstoss geht hervor, dass sich Rüttimann auch um die Stimmung in der Bevölkerung sorgt. Diese müsse mehr Vertrauen in die Asylpolitik des Kantons haben können. Gerade die Frage, weshalb der Schutzstatus S vom Bund nochmals bis März 2026 verlängert wurde, stösst in der Bevölkerung auf Unverständnis (zentralplus berichtete).
Auch der Regierungsrat ist der Ansicht, dass der S-Status abgeschafft und die Betroffenen ins ordentliche Asylverfahren überführt werden sollten, um gleiche Bedingungen wie für andere Geflüchtete zu schaffen. Er verweist aber auf die Zuständigkeit des Bundes.
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