Lohnmeldepflicht im Kanton Luzern

«Sie gehört dazu wie der Motor zum Auto»

Symbolbild: Das Luzerner Stadtarchiv. (Bild: Emanuel Ammon/AURA)

Seit 2008 gilt im Kanton Luzern die sogenannte Lohnmeldepflicht. Alle Arbeitgeber sind verpflichtet, die Lohnausweise ihrer Arbeitnehmer an die kantonale Steuerverwaltung zu schicken. Luzern erhoffte sich so Steuermehreinnahmen von insgesamt 22 Millionen Franken jährlich. Obwohl der Ertrag höher ist als der Aufwand, soll die Lohnmeldepflicht nun abgeschafft werden.

Der zusätzliche Aufwand, den die Lohnmeldepflicht verursacht, sei für die Steuerbehörde zu bewältigen und «im Verhältnis zu den erwarteten Mehrerträgen fällt er nicht ins Gewicht». Das stand im März 2006 im Postulat, das die Lohnmeldepflicht forderte. Der damalige FDP-Kantonsrat Beat Ineichen reichte es ein. Ziel des Postulats war die Verhinderung von Steuerhinterziehung und Schwarzarbeit. Die erwarteten Mehreinnahmen schätzte der Kanton später auf 22 Millionen Franken pro Jahr: 10 Millionen für den Kanton und 12 Millionen für die Gemeinden. 

Im Januar 2010, zwei Jahre nach der Einführung der Lohnmeldepflicht, dann die ernüchternde Nachricht: Die Einnahmen liegen deutlich unter den prognostizierten 22 Millionen. Und nach zwei Jahren werde die Anzahl neuer Fälle immer kleiner, die «Wiederholungstäter» seien erkannt, so Paul Furrer, Mediensprecher der Kantonalen Steuerbehörde.

Meldepflicht wurde nicht konsequent eingehalten

Sicherzustellen, dass alle Arbeitgeber die Lohnausweise an die Steuerbehörde schicken, ist laut Paul Furrer schwierig: «Ich würde dafür nicht die Hand ins Feuer legen.» Tatsächlich sind zentral+ Fälle bekannt, in denen die Meldepflicht nicht eingehalten wurde. Merkte die Steuerbehörde bei einer Steuerveranlagung, dass ein Unternehmen die Meldepflicht nicht eingehalten hat, gab es eine Mahnung.

Noch keine Abschaffung vor drei Jahren

2011 reichte FDP-Kantonsrat Peter Schilliger eine Motion ein, welche die Abschaffung der Lohnmeldepflicht forderte. «Die Massnahme verliert an Wirkung» und «wer bis heute die Löhne nicht deklariert hat, wird es auch in den kommenden Jahren nicht tun.» Der Regierungsrat wollte an der Meldepflicht festhalten und räumte ein, «dass die Mehreinnahmen wohl eher im einstelligen Millionenbereich liegen dürften.» 

Genaue Zahlen sind bis heute nicht bekannt. Paul Furrer vom Steueramt macht klar, dass die Mehreinnahmen nicht messbar sind: «Es gibt einerseits die bezifferbaren Fälle von Ertappten, welche Nebenerwerbseinkommen nicht deklariert haben. Anderseits hat die Lohnmeldepflicht auch eine präventive Wirkung.»

Erfolgt nun die Abschaffung doch?

Im Zuge des Sparpakets «Leistung und Strukturen II» schlägt der Regierungsrat jetzt vor, dass die Motion von Peter Schilliger umgesetzt werden soll. Bei der nächsten Steuergesetz-Revison soll «die Lohnmeldepflicht aufgehoben und in eine ‹Kann-Vorschrift› umgewandelt werden.»

Obwohl «der Ertrag den relativ bescheidenen Aufwand um ein Mehrfaches übersteigt», wie es in der Botschaft des Regierungsrates weiter heisst und wie David Roth, SP-Kantonsrat, unterstreicht. Das hält der Motionär, Peter Schilliger von der FDP, für Kabis: «Die Wirkung bei der Einführung vor rund fünf Jahren ist längst verpufft.» Doch Furrer vom Steueramt bestätigt: «Der Ertrag aus der Lohnmeldepflicht übertrifft den Aufwand. Der liegt bei unter 100 Stellenprozenten.» Schilliger freut sich über die Sparwirkung: «Toll, dass in der Verwaltung eine Stelle eliminiert werden kann. Der Mehrertrag ist nicht belegbar.» 

Verbaut man sich die Zukunft?

Die gesetzliche Grundlage für das geplante elektronische Lohnmeldeverfahren fällt ausserdem weg. Das erschwert ein effizientes Verfahren für die künftige Internetsteuererklärung, wie es in der Botschaft des Regierungsrates weiter heisst. Dass die Lohnmeldepflicht für die elektronische Steuererklärung hilfreich wäre, ist für Paul Furrer vom Steueramt klar: «Sie würde die Voraussetzungen verbessern, um 100 Prozent papierlos zu arbeiten.»

Roth macht dazu einen Vergleich: «Man kann auch ein Auto stossen und sagen, dass es fährt. Die Lohnmeldepflicht gehört zur elektronischen Steuererklärung wie der Motor zum Auto.» Es sei unverständlich, «dass die Bürgerlichen in Zeiten von Sparpaketen unnötige Bürokratie, welche die auf Papier eingereichten Lohnausweise verursachen, aufrecht erhalten wollen.»

Peter Schilliger sieht es anders. Es gehe nur darum, den Bürger zu entmündigen: «Es ist ein erster Schritt im Ausbau des Staates im Steuerwesen. Wenn wir so weitermachen fliessen bald auch die Vermögensdeklarationen direkt von der Bank zum Steueramt.» Eine Umkehr zur staatlichen Steuerdeklaration lehnt Schilliger konsequent ab.

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