Politik
Verbot von Konversionstherapien

Schwule «umpolen»: Zug will landesweitem Verbot nicht zuvorkommen

Konversionstherapien haben zum Ziel, homosexuelle Menschen zu heterosexuellen «umzupolen». (Bild: Robert V. Ruggiero/Unsplash)

Aus homosexuellen Menschen heterosexuelle machen: Das haben höchst umstrittene Konversionstherapien zum Ziel. Im Kanton Zug gab es Bestrebungen der Grünen, diese zu verbieten. Die Zuger Regierung will das ebenfalls – sieht aber das Bundesparlament in der Pflicht.

Konversionstherapien haben zum Ziel, Homosexuelle zu Heterosexuellen «umzupolen». Diese Behandlungen sind höchst umstritten, da Homosexualität keine Krankheit ist und keiner Therapie bedarf. Dennoch dürften sie in der Schweiz nach wie vor zum Einsatz kommen.

Landesweit gibt es Bestrebungen, diese «Therapien» zu verbieten. Einige Kantone wie Bern, Genf oder Luzern haben schon Schritte eingeleitet, diese Therapieform zu verbieten (zentralplus berichtete). Und auch im Kanton Zug tut sich was. So haben drei ALG-Kantonsräte eine entsprechende Motion eingereicht, mit dem Ziel, gesetzliche Grundlagen im Kanton zu schaffen, um Konversionsmassnahmen, insbesondere bei Minderjährigen, zu verbieten (zentralplus berichtete).

Zuger Regierung spricht sich für ein Verbot aus …

Das will auch die Zuger Regierung. Sie teilt die Auffassung, «dass die Durchführung, die Anpreisung sowie die Vermittlung von Konversionsmassnahmen verboten werden sollen», wie sie im am Montag veröffentlichten Bericht und Antrag festhält. Sie hält die heutigen rechtlichen Rahmenbedingungen, um diese Therapien zu verbieten, für ungenügend.

Die Regierung verweist darauf, dass sich bereits das Bundesparlament mit einem entsprechenden Verbot auseinandergesetzt hat. So wurden in der Herbstsession 2021 im Nationalrat drei parlamentarische Initiativen eingereicht, die ein strafrechtliches Verbot von Konversionsmassnahmen in der Schweiz zum Ziel hatten. Die Kommission für Rechtsfragen des Nationalrats legte in der Folge dem Gesamtrat eine Kommissionsmotion mit demselben Inhalt vor, die vom Nationalrat Ende 2022 angenommen wurde. Zurzeit liegt das Geschäft beim Ständerat beziehungsweise bei seiner vorberatenden Kommission.

… will aber einem landesweiten Verbot «nicht zuvorkommen»

Die Zuger Regierung begrüsst, dass der Nationalrat erste Schritte für ein schweizweites Verbot angestossen hat. «Angesichts der laufenden Bestrebungen im Bundesparlament hält es der Regierungsrat zurzeit nicht für angezeigt, auf kantonaler Ebene eine Gesetzesänderung vorzubereiten und zu versuchen, einem landesweiten Verbot von Konversionsmassnahmen zuvorzukommen», hält die Regierung fest. Sollte eine Regelung auf nationaler Ebene jedoch scheitern, wolle sie eine Gesetzesänderung und allenfalls weitere kantonale Massnahmen prüfen. Deswegen beantragt die Regierung, die Motion als Postulat für erheblich zu erklären.

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