Luzerner werden immer älter – und somit teurer

Saftige Rechnung für Gemeinden: bereits 111 Millionen Pflegekosten

Die Betreuung und Pflege im Pflegeheim geht ins Geld.

 

(Bild: Emanuel Ammon/AURA)

Die Pflegekosten im Kanton Luzern sind innert fünf Jahren von 95 auf 111 Millionen Franken gestiegen – bluten müssen die Gemeinden. Ein Ende der Entwicklung ist nicht absehbar, auch wenn sich eine Tendenz herauskristallisiert.

Langzeitpflege gewinnt immer mehr an Bedeutung. Unsere Gesellschaft altert und dadurch steigen auch die Kosten für die Pflege. Im Jahr 2015 haben die Luzerner Gemeinden fast 111 Millionen Franken für die Langzeitpflege aufgewendet. Damit hat sich das Kostenwachstum zwar etwas verlangsamt, wie das Gesundheits- und Sozialdepartement mitteilt, trotzdem erreicht der Wert ein neues Hoch. Eindrücklich auch: Die Zahl der in Rechnung gestellten Pflegetage beträgt im Kanton Luzern 1’695’457.

 

Heimbetreuung ist günstiger

Im Pflegeheim bezahlen die Krankenkassen gemäss Krankenversicherungsgesetz pro Tag maximal 108 Franken, die Betroffenen höchstens 20 Prozent der Pflegekosten. Die Restkosten bleiben an den Gemeinden hängen.

«Der Kanton Luzern verfolgt den Grundsatz ‹ambulant vor stationär›», wie der Leiter des Fachbereiches Soziales und Arbeit, Daniel Wicki, erklärt. «Menschen, die möglichst lange zu Hause gepflegt und betreut werden, kosten die Allgemeinheit wesentlich weniger.» Und diese Strategie scheint erfolgreich zu sein. Der Anstieg der Restkosten über die letzten fünf Jahre ist im ambulanten Bereich markant stärker als im stationären.

 

Die Stadt Luzern trifft’s besonders hart

Und doch müssen die Gemeinden immer mehr bezahlen. «Grund sind die steigenden Preise, aber auch das durch die demografische Entwicklung bedingte grössere Leistungsvolumen», erklärt Wicki. Und Guido Graf, Vorsteher des Gesundheits- und Sozialdepartements, gibt zu bedenken: «Die Mehrkosten müssen ausschliesslich durch die Gemeinden getragen werden, weil der Bund die Beiträge der Krankenkassen und die Selbstbehalte der Leistungsbezüger nicht anpasst.»

So sieht das auch Oskar Mathis, der beim Verband der Luzerner Gemeinden für die Bereiche Gesundheit und Soziales zuständig ist. «Natürlich sind die Kosten für die Gemeinden hoch.» Dabei seien insbesondere jene Gemeinden betroffen, die einen grösseren Anteil an älteren und pflegebedürftigen Personen haben. «Das trifft allen voran die Stadt Luzern», so Mathis.

«Die Kostenverantwortung liegt dort, wo auch die Aufgabe und die Kompetenz für den Pflegebereich liegen.»

Pius Zängerle, Direktor curafutura

Die seit 2011 geltende Aufteilung der Luzerner Pflegefinanzierung, wonach die Gemeinden für die Pflegekosten und der Kanton für die stationären Spitalkosten zuständig sind, ist für den VLG aber trotzdem die richtige Lösung. «Wichtig ist, dass die Gemeindeautonomie hochgehalten wird.» Statt darüber zu lamentieren, dass der Kanton die Gemeinden mit den Pflegekosten belastet, unterstützt Mathis die Forderungen von Regierungsrat Graf auf nationaler Ebene.

Krankenversicherer sehen Sparpotenzial

Angesprochen auf diese Kritik sagt Pius Zängerle, früherer Luzerner CVP-Kantonsrat und heutiger Direktor des Krankenversichererverbandes curafutura: «Gemäss KVG leistet die obligatorische Krankenpflegeversicherung einen Beitrag an die Pflegeleistungen, die aufgrund eines Pflegebedarfs ambulant oder in Pflegeheimen erbracht werden.» Dieser in Franken und nicht als Prozentwert definierte Beitrag sei abhängig vom Pflegebedarf. Er erklärt: «Damit bringt der Gesetzgeber zum Ausdruck, dass die Kostenverantwortung dort liegt, wo auch die Aufgabe und die Kompetenz für den Pflegebereich liegen, nämlich bei den Kantonen und je nach kantonaler Gesetzgebung bei den Gemeinden.» Im Kanton Luzern liegt diese Verantwortung bei den Gemeinden.

Zur allgemeinen Lage der steigenden Kosten sagt Zängerle: «Unser Verband setzt sich dafür ein, dass Aufgabe, Kompetenz und Verantwortung (inkl. Finanzierung) in allen Bereichen des KVG besser organisiert werden.» Den grössten Handlungsbedarf sieht er bei den medizinischen Leistungen, wo das Kostenwachstum in den Sektoren ambulant und stationär viel besorgniserregender sei als im Pflegebereich. «Wir setzen uns insbesondere für eine einheitliche Finanzierung von ambulanten und stationären Leistungen ein.»

Christophe Kaempf, Mediensprecher des Verbandes santésuisse, ergänzt: «Die Frage der Ausgestaltung der Pflegefinanzierung ist vielschichtig.» Lösungsansätze würden in Richtung Optimierung des Status quo gehen. «Schätzungen gehen von mehreren Milliarden Franken Sparpotenzial in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung aus.» Und er sagt auch gleich, dass bei einer Entlastung auf dieser Seite mehr Mittel für die Pflegefinanzierung eingesetzt werden könnten.

Gemeinden erhalten griffigere Mittel

Dass die Frage, wer bezahlen muss, heiss diskutiert wird, liegt in der Natur der Sache. Nicht nur in der Gesundheitspolitik. Einig sind sich aber alle, dass besonders in diesem Bereich weiter mit steigenden Kosten zu rechnen ist. «Die demografische Entwicklung lässt sich nicht wegdiskutieren», so Wicki, Leiter Fachbereich Soziales und Arbeit des Kantons Luzern. «Bei den stationären Kosten dürften wir den grössten Schub hinter uns haben, weil es in den Heimen schlicht keine neuen Plätze mehr gibt. Allerdings wissen wir nicht, wie sich der Pflegebedarf bei den Heimbewohnern entwickeln wird», mahnt er. «Bei ambulanten Versorgungen wird der Anstieg weitergehen.»

Eine Lösung, um die Kosten einzudämmen, hat sein Departementschef Guido Graf bereit: «Mit dem neuen Betreuungs- und Pflegegesetz bekommen die Gemeinden griffigere Instrumente zur Beeinflussung der Preise.» Was heisst das? Wicki macht erst einmal klar: «Die Unterschiede zwischen teuren und günstigen Heimen sind nach wie vor gross.» Mit dem neuen Gesetz werde die Buchführung vereinheitlicht und mehr Transparenz geschaffen. «So kann man die Heime besser miteinander vergleichen und auch Sparpotenziale erschliessen», sagt Wicki.

Mehr Pflegebedürftige benötigen Sozialhilfe
Insgesamt leben 4666 Bewohner in Pflegeheimen. 6,9 Prozent davon, also etwas mehr als 320, sind auf wirtschaftliche Sozialhilfe angewiesen. 2015 lag der Anteil noch bei 5,4 Prozent oder rund 250 Personen. Dies dürfte eine Folge davon sein, dass die durchschnittliche Aufenthaltstaxe gemäss Erhebung von curaviva Luzern, dem Kantonalverband der Pflegeheime, von 149 Franken im Jahr 2014 auf 155 Franken im Jahr 2015 gestiegen ist. Wer Anrecht auf Ergänzungsleistungen hat, erhält allerdings nur maximal 140 Franken. Danach muss Sozialhilfe beansprucht werden – und die wird ebenfalls von den Gemeinden bezahlt.
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