Beizer, Stadt Zug und Besitzer im Streit

Restaurant Rigiblick: Pächter zerrt Eigentümer vor Friedensrichter

Das weisse Zelt beim Restaurant Rigiblick ist ein rotes Tuch.

(Bild: zvg)

Ein Oberwiler Gastronom, der die Restaurants Rigiblick und das Kreuz führt, bereitet der Stadt Zug seit Monaten Kummer: Nicht eingereichte Baugesuche, verpasste Fristen, Müllsäcke bei der Badi. Nun aber zeigt sich: Der Pächter steht auch mit dem Grundeigentümer im Rechtsstreit.

Hat er oder hat er keine Bewilligungen eingeholt? Diese Frage stellte im Januar die Fraktion Alternative-CSP in einer Interpellation dem Zuger Stadtrat. Gemeint ist Cristian Hollatz, seit 2017 Pächter des Restaurants Rigiblick und seit 2018 auch des Kreuzes in Oberwil.

Denn Hollatz hatte an seinen Restaurants Anbauten angebracht, bei denen sich Politiker um Stefan Hodel, Co-Präsident der ALG Stadt Zug, gefragt haben, ob diese überhaupt legal seien. Die Rede ist unter anderem von einem Zelt beim Rigiblick und einem Witterungsschutz beim Kreuz.

Der Hund liegt unter dem Zelt begraben

Nun liegen die Antworten des Stadtrats vor. Eines vorweg: Nein, Hollatz hat nie ein Baugesuch für eine temporäre Installation wie ein Zelt eingereicht – obwohl eine Baubewilligung notwendig wäre, wenn solche Installationen länger als sechs Monate stehen bleiben.

«Plötzlich wollten sie nur noch ein temporäres Zelt für bestimmte Anlässe.»

Cristian Hollatz, Pächter der Restaurants Rigiblick und Kreuz in Oberwil

Hier liegt der Hund begraben, weshalb Hollatz momentan mit der Grundeigentümerin des Restaurants Rigiblick, der Widis AG, auf Kriegsfuss steht. Hollatz wirft der Firma um Verwaltungsratspräsident Hans W. Sidler Scheinheiligkeit vor.

«Zu Beginn haben sie meine Idee eines fixen Zelts unterstützt. Doch dann wollten sie plötzlich nur noch ein temporäres Zelt für bestimmte Anlässe», sagt Hollatz. Sidler lässt dies nicht gelten. Es sei immer von einem temporären Zelt die Rede gewesen.

Ein kostspieliger Sturm

Doch die Vorwürfe von Hollatz reichen weiter. Ein erstes Zelt – übrigens von Hollatz und seiner Mannschaft selbst gemacht – wurde bei einem Sturm zerstört. Kostenpunkt: 40’000 Franken. Die Versicherung übernahm den Schaden. Nun ging es darum, ob Ersatz beschafft werden soll.

«Ich wüsste nicht, weshalb wir den Schaden bezahlen sollten.»

Hans W. Sidler, Verwaltungsratspräsident der Sidler Zug AG

«Zu Beginn signalisierte Herr Sidler seine Unterstützung für ein Ersatzzelt, wählte sogar noch die Farbe der Plane aus. Doch plötzlich schwenkte er um. Hätten wir gewusst, dass er kein Zelt mehr will, hätten wir nicht sogleich Ersatz beschafft. Denn 40’000 Franken sind für uns eine Menge Geld», so Hollatz. Deswegen soll nun Sidler für das Zelt aufkommen, da er ursprünglich eine Zusage gemacht habe.

Sidler hält dagegen: «Ich wüsste nicht, weshalb wir das bezahlen sollten. Zumal Herr Hollatz für bauliche Veränderungen ein schriftliches Einverständnis unsererseits bräuchte.» Eine solche Zusage hätte die Firma nie erteilt. Hollatz habe einfach Eigeninitiative ergriffen.

Nun gar vor Gericht

Sidler lässt offen, ob er grundsätzlich offen wäre für eine temporäre Installation wie ein Zelt. Auch lässt sich der Zuger gegenüber zentralplus nicht in die Karten blicken, ob er überhaupt noch eine Basis für eine gemeinsame Zusammenarbeit mit Hollatz sieht.

Ein Grund für die Zugeknöpftheit Sidlers: Eine Schlichtungsbehörde soll zwischen Cristian Hollatz und der Widis AG vermitteln. Dies auf Ansinnen von Hollatz. Über den genauen Inhalt der Verhandlung schweigen sich beide Parteien aus. Dass die Geschichte ihre Fortsetzung vor dem Gericht findet, scheint wahrscheinlich.

Irgendwann ist es genug

Hollatz hätte sich gewünscht, dass die Stadt Zug Rücksicht auf das laufende Verfahren nimmt und die Frist für die nachträgliche Einreichung eines Baugesuchs entsprechend anpasst. Doch die Stadt Zug ist offenbar der Meinung, sie habe dem Engadiner schon genügend Fristen gesetzt. Ein erstes Mal sei dies am 5. September 2017 geschehen.

«Für den Witterungsschutz werden wir mit 99-prozentiger Sicherheit ein Baugesuch einreichen.»

Cristian Hollatz

Hollatz habe 2018 wiederholt um Fristverlängerungen gebeten. Doch auch Sidler habe Hollatz eine Frist gesetzt und die Entfernung des Zeltes bis September 2018 verlangt. Sidler habe dann Hollatz eine letzte Frist bis Januar 2019 gesetzt. Doch Hollatz liess auch diese verstreichen.

Als Resultat davon habe Sidlers Rechtsvertreter das Baudepartement gebeten, eine Ersatzvornahme anzudrohen. Sprich, dass sich das Baudepartement auf Kosten von Hollatz um die Entfernung des Zeltes kümmert.

Keine Rücksicht auf laufendes Verfahren

Tatsächlich klopfte eine Delegation des Baudepartements um Stadträtin Eliane Birchmeier (FDP) am 18. April bei Hollatz für einen Augenschein an. Hollatz sagt, er habe dieses Treffen positiv erlebt. Die Vertretung sei wohlwollend gegenüber seinen Ideen eingestellt gewesen.

Für das laufende Verfahren hätten sie weniger Verständnis gezeigt. Resultat: Das Zelt muss innert 30 Tagen abgebaut und entfernt werden. Und auch die provisorische Zeltheizung muss abtransportiert werden. «Wir werden bezüglich dieser Frist Einspruch erheben», sagt Hollatz dazu. Der Plan sei es, trotz aller Querelen, doch noch ein Baugesuch einzureichen.

Wie mobil ist die Bar?

Etwas weniger diffizil gestaltet sich die Situation beim Zunfthaus Kreuz, einst im Besitz der Stadt Zug und des EVZ (zentralplus berichtete). «Für den Witterungsschutz werden wir mit 99-prozentiger Sicherheit ein Baugesuch einreichen», sagt Hollatz gegenüber zentralplus. Die 30-tägige Frist ist dabei die gleiche wie beim Rigiblick-Zelt.

«Die Stadt hatte andere Pläne, welche Firma bei der Entsorgung zum Zug kommen soll.»

Cristian Hollatz

Zumindest einige Brandherde scheinen derweil inzwischen gelöscht zu sein. So ist der ebenfalls bemängelte Pizzaofen mittlerweile bewilligt. Das Gesuch für den Steg am See ist beim Kanton noch hängig. Und auch für die «Sunset Bar» habe Hollatz laut Stadtrat am 24. Januar ein Baugesuch eingereicht.

Dies nach «mehrmaliger Aufforderung», so der Stadtrat. Hollatz widerspricht: «Das stimmt so nicht. Die Stadt brauchte teilweise etwas länger Zeit und ich ebenfalls – das ist alles.» Zumal die Bar eigentlich sowieso mobil sei und deswegen nicht bewilligungspflichtig. Man müsse sie bloss ausräumen und zu viert anpacken, um sie zu schieben. Die Bar sei befristet auf vier Jahre vorgesehen.

Das Tellenörtli und der Abfall

Der letzte Diskussionspunkt betrifft die Badestelle Tellenörtli beim Restaurant Kreuz. Laut Stadtrat habe die Lagerung der Abfallsäcke in der Vergangenheit für Unmut gesorgt. Das Baudepartement werde für die Abfallentsorgung des Kreuzes bald einen Unterflurcontainer erstellen. Das Baugesuch sei eingereicht.

Bis die Unterfluranlage steht, habe der Werkhof als Sichtschutz einen Zaun mit Blachen angebracht, so der Stadtrat weiter. Doch auch hier gestaltet sich die Sache nicht ganz so simpel – zumindest nicht aus Sicht von Cristian Hollatz.

Das Zunfthaus Kreuz mit der Sunset-Bar vorne rechts.
Das Zunfthaus Kreuz mit der Sunset-Bar vorne rechts.

(Bild: Facebook Zunfthaus Kreuz)

Denn für die Abfallentsorgung hatte man eigentlich bereits eine Firma aus Unterägeri gefunden. «Doch die Stadt hatte andere Pläne, welche Firma bei der Entsorgung zum Zug kommen soll. Wobei sich dies mit dem Unterflurcontainer nun erübrigt.»

Stadt beriet Hollatz und Sidler

Trotz aller Querelen. In seinem Fazit äussert sich der Stadtrat durchaus wohlwollend zu Hollatz› Treiben. Seine zusätzlichen Angebote seien gut aufgenommen worden. Die Stadt Zug habe das öffentliche Interesse hoch gewichtet, Hollatz wie Sidler beraten und mit grosszügigen Fristen unterstützt.

Eine definitive Lösung der noch offenen Punkte sei abhängig von der Kooperationsbereitschaft von Hollatz und vom Verlauf der Bewilligungsverfahren. Wobei auch die Einsprachefristen und das laufende Gerichtsverfahren berücksichtigt werden müssten.

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