Wer für Hostettler Schuld am Abstimmungs-Debakel trägt
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Eine Abstimmung wurde im Kanton Zug am Sonntag für ungültig erklärt. Rasch wurde Kritik gegen die Regierung laut. Der zuständige Regierungsrat Andreas Hostettler weist jedoch jegliche Vorwürfe zurück.
Bei der Abstimmung zur Transparenz-Initiative am vergangenen Sonntag gab es bei der Auszählung Unregelmässigkeiten. Nur vier Gemeinden machten keine Fehler (zentralplus berichtete). Aus diesem Grund entschied die Regierung ad hoc, die Abstimmung ungültig zu erklären. zentralplus hat mit dem zuständigen Regierungsrat, Andreas Hostettler, gesprochen.
zentralplus: Es klingt, als hätte die Staatskanzlei zwei Fehler gemacht. Zum einen, indem sie die Gemeinden nicht genügend instruierte, wie die Abstimmung in den Stimmbüros zu handhaben ist …
Andreas Hostettler: Da möchte ich Ihnen ganz klar widersprechen. Die Instruktionen an die Gemeinden waren sonnenklar. Wir listeten sogar Einzelbeispiele auf, was zu tun sei, wenn einzelne Zettel fehlen. Trotzdem harzte es in der Umsetzung. Und zwar konkret in dem Moment, in dem das Abstimmungscouvert geöffnet und nicht kontrolliert wurde, ob bei der Transparenz-Abstimmung tatsächlich alle drei Zettel vorhanden sind.
Andreas Hostettler, Vorsteher Direktion des Innern Kanton Zug«Ich schiebe anderen ungern den schwarzen Peter zu.»
zentralplus: Dann sind also Ihrer Meinung nach die Angestellten in den Stimmbüros die Schuldtragenden beim aktuellen Abstimmungsdebakel?
Hostettler: Ich schiebe anderen ungern den schwarzen Peter zu. Ausserdem muss man sagen: In vier Gemeinden gab es gar keine Fehler, in drei weiteren Gemeinden nur sehr marginale. Sieben Gemeinden, die grosse Mehrheit, haben es also geschafft, das Ganze korrekt zu machen.
zentralplus: … der zweite Punkt, den man mit Blick auf die Staatskanzlei bemängeln könnte, waren die Instruktionen für die Stimmberechtigten. Offenbar gab es eine signifikante Anzahl von Menschen, die nicht alle drei Zettel einwarfen. Hätte man das besser machen müssen?
Hostettler: Die Instruktionen waren unseres Erachtens sehr klar formuliert. Auf dem Stimmzettelbogen wurde der Hinweis gemacht, dass die einzelnen Zettel nicht voneinander zu trennen seien. Das wurde auch auf einem Beiblatt erwähnt.
zentralplus: Sie sehen den Ursprung der Fehler demnach zum einen bei der Stimmbevölkerung, zum anderen bei den Stimmbüros, und sind der Ansicht, dass die Staatskanzlei alles richtig gemacht habe. Eine Binsenweisheit besagt: Wer glaubt, die ganze Welt habe sich gegen einen verschworen und sei an allem schuld, sollte insbesondere sein eigenes Handeln reflektieren.
Hostettler: Was ich darauf erwidern kann: Wenn die Behörden auf der Strasse eine Tempo-50-Tafel aufstellen, und jemand wird geblitzt, weil er zu schnell fährt, liegt das Problem nicht bei jenen, welche die Tafel aufgestellt haben.
zentralplus: Gibt es dennoch etwas, was die Staatskanzlei aus der Sache gelernt hat?
Hostettler: Die Regierung wird sich bei der nächsten Abstimmung, bei der ein Gegenvorschlag möglich ist, gut überlegen, ob man wieder die modifizierten Zettel verwendet. Wobei diese ja nicht den Grund darstellten für die Ungültigerklärung der Abstimmung. Sie wurde annulliert, weil bei der Kontrolle in den Gemeinden nicht sauber gearbeitet wurde.
Andreas Hostettler, Vorsteher Direktion des Innern Kanton Zug«Es gibt keine Gesetzesgrundlage für eine finanzielle Entschädigung.»
zentralplus: Ein Luzerner Rechtsprofessor ist der Ansicht, dass die Abstimmung nicht wiederholt werden müsste. Es würde gemäss ihm reichen, dass man die Stimmen erneut auszählt, da gemäss seines Rechtsverständnisses jede der drei Fragen einzeln ausgewertet werden kann (zentralplus berichtete).
Hostettler: Juristisch gelten die drei Teilzettel als ein Stimmzettel. Da gibt es keine Grauzone. Nur zusammen sind sie gültig. Wenn das als nicht korrekt taxiert worden wäre, hätte man im Vorfeld zur Abstimmung eine Stimmrechtsbeschwerde einreichen müssen. Das wurde jedoch nicht getan.
zentralplus: Die Transparenz-Initiative stammt aus der Feder der Jungpartei Junge Alternative. Diese hat verhältnismässig viel Geld und zeitliche Ressourcen in den Abstimmungskampf investiert. Wer übernimmt diese Kosten?
Hostettler: Es gibt keine Gesetzesgrundlage für eine finanzielle Entschädigung. Der Kanton trägt bei der Wiederholung der Abstimmung den Aufwand für neue Abstimmungsunterlagen und den Druck, die Gemeinden müssen die Kosten der Auszählung übernehmen. Das muss uns die Demokratie wert sein.
zentralplus: Heisst konkret, dass die umsonst investierten Ressourcen für die Parteien, welche die Kampagne für die Initiative lanciert haben, als Kollateralschaden abgebucht werden muss?
Hostettler: Es tut mir leid für die Parteien. Doch das ist nun mal die Ausgangslage.
- Interview mit Andreas Hostettler