Anzeigen nach FCL-Cupfeier

Rechtsanwälte sehen Züsli & Winiker in der Verantwortung

Aus verschiedenen Gründen in die FCL-Cup-Sause involviert: Stadtpräsident Beat Züsli (l.) und Justizdirektor Paul Winiker. (Bild: Screenshot SRF, bic)

Zwei Monate nach der wilden Feier des Cupsiegers FC Luzern reicht die Luzerner Polizei Anzeigen ein. Gegen den Klub und gegen Unbekannt. Wie es scheint, werden Stadtpräsident Beat Züsli und Regierungsrat Paul Winiker nicht zur Rechenschaft gezogen, obwohl sie die Cupfeier ermöglicht hatten respektive zugegen waren. Das wirft Fragen auf.

Nun also doch: Die Cupfeier des FC Luzern hat für die Verantwortlichen womöglich ein böses Nachspiel. Wie die Luzerner Polizei am Montag bekannt gab, hat sie Anzeigen wegen der unbewilligten Feier vom 24. Mai eingereicht (zentralplus berichtete). Einmal gegen Unbekannt wegen illegal gezündeten Knallkörpern und weiterem Pyro-Material.

Und einmal gegen den FCL selber, da er gegen die damals geltende Covid-19-Verordnung verstossen hatte. Veranstaltungen mit mehr als 50 Teilnehmerinnen waren verboten.

Ein Blick in das damals geltende Corona-Gesetz zeigt: Strafbar macht sich derjenige, der eine Veranstaltung mit mehr Personen durchführt als zulässig sind. Oder vorsätzlich an einer solchen Veranstaltung teilnimmt. Man erinnere sich: Es war der Stadtpräsident Beat Züsli (SP) höchstpersönlich, der die Feier aus der Stadt auf die Allmend verlagert und den Mannschaftsauftritt auf dem Balkon oberhalb des Impfzentrums ermöglicht hatte (zentralplus berichtete). Kommt hinzu: Sicherheitsdirektor Paul Winiker (SVP) war an den Feierlichkeiten mittendrin (zentralplus berichtete).

Die Frage liegt nahe: Weshalb gibt es keine Untersuchungen gegen die Exekutivmitglieder? Die Luzerner Polizei schiebt den Ball sogleich weiter an die nun zuständige Staatsanwaltschaft. Diese wiederum vertröstet zentralplus, man müsse zunächst die Anzeigen der Polizei sichten und prüfen. Fragen zu Ordnungsbussen müsse man der Polizei stellen.

Für zwei unabhängige Rechtsexperten steht jedoch fest: Abgeschlossen ist die Sache mit den zwei Anzeigen nicht. Oder sollte es zumindest nicht sein.

Gleiches Recht für alle

Markus Mohler ist ehemaliger Dozent für öffentliches, speziell Sicherheits- und Polizeirecht an den Unis Basel und St. Gallen. Und war selber Kommandant der Kantonspolizei Basel-Stadt. «Es war die gesetzliche Pflicht der Polizei, die Ermittlungen aufzunehmen und die Feststellungen als Anzeige an die Staatsanwaltschaft weiterzuleiten», hält Mohler grundsätzlich fest. Aber: «Die strafrechtliche Verantwortung der beiden Politiker ist so oder so zu prüfen.»

Ob diese geprüft wurde, wollen die Strafverfolgungsbehörden nicht preisgeben. Mohler: «Aus Sicht des Rechtsstaates ist es wichtig, dass die Rechtsordnung durch die Behörden, hier die Polizei, ohne Rücksicht auf die betroffenen Personen eingehalten wird.» Anders gesagt: Gleiches Recht für alle.

Auch Rechtsanwalt und ehemaliger Kommandant der Aargauer Kantonspolizei, Stephan Reinhardt, hat den Fall für zentralplus analysiert. «Im Regelfall gibt es einen klaren Veranstalter, der für die Durchführung und Einhaltung der Massnahmen wie hier beispielsweise der Maskenpflicht verantwortlich ist.» Auch wenn dies an der Cupfeier mit den 10'000 emotionalen Fans schwierig gewesen sei, so Reinhardt.

Stadtpräsident Züsli: Nur aktiver Part oder Mitorganisator?

Was die Rolle des Stadtpräsidenten Beat Züsli angeht, so stellt sich die Frage: Nimmt er die Rolle als Mitorganisator ein? «Dass er einen aktiven Part wahrgenommen hat, wie etwa mit dem Organisieren des Balkons für die Mannschaft, reicht noch nicht für einen strafrechtlichen Vorwurf.» Auch wenn dies von der Rollenverteilung her nicht ganz geschickt gewesen sei.

Rechtsanwalt Stephan Reinhardt ist Berater und ehemaliger Polizei-Kommandant. (Bild: zvg)

Mit Sicherheit lässt sich aber sagen: Ohne den Stadtpräsidenten wäre die FCL-Megasause auf der Allmend nicht möglich gewesen. Auch verharmloste dieser nachträglich die Regel-Verstösse der Fans (zentralplus berichtete). Wenn also der FC Luzern für die Feier zur Rechenschaft gezogen wird, wäre es nicht folgerichtig, wenn auch Beat Züsli sich einer Untersuchung stellen müsste?

Züsli, der in den Ferien weilt, lässt via Kommunikation der Stadt Luzern ausrichten, dass er sich nicht dazu äussern möchte. Und verweist darauf, dass der Stadtrat im Mai festgehalten habe, dass keine öffentliche Cupfeier stattfinden könne. Kurz davor sei mit der Kantonspolizei und dem FCL über verschiedene Szenarien diskutiert worden. Gemäss Stadt sei es nun Sache der Staatsanwaltschaft zu prüfen, ob jemand für die Organisation einer Feier verantwortlich ist.

«Ungleichbehandlung aus politischer Raison fehl am Platz»

Bleibt auch die Frage nach dem Luzerner Justiz- und Sicherheitsdirektor Paul Winiker. Auf Fotos war klar zu erkennen, dass dieser – mit Maske – an den Feierlichkeiten auf der Allmend dabei war. «Die Emotionen kamen hoch», rechtfertigte er sich danach. Mit seiner Teilnahme an einer illegalen Veranstaltung hat er sich strafbar gemacht.

Rechtsanwalt Stephan Reinhardt: «Vorab müsste man bei Mitgliedern der Exekutive die Frage der Immunität prüfen.» Diese würde den Regierungsrat bei gewissen Amtshandlungen vor der Strafverfolgung schützen. Eine solche gibt es weder für Stadt-, noch für den Regierungsrat, wie Stadt und Kanton auf Anfrage erklären.

Der ehemalige FC Luzern Spieler, Kudi Müller, links, und der Luzerner Regierungsrat Paul Winiker, rechts, feiern den Cupsieg mit den FC Luzern Fans vor der Messe Luzern. (Bild: KEYSTONE/Stringer)

Daraus folgert Reinhardt: «Bei der Untersuchung von entsprechenden Fällen gegen Magistratspersonen durch die Polizei ist zwar einerseits Fingerspitzengefühl gefragt, andererseits wäre jedoch eine Ungleichbehandlung aus politischer Raison fehl am Platz.»

Da die Luzerner Polizei ihren Vorsteher nicht angezeigt hat, würde noch eine weitere Möglichkeit übrig bleiben: «Er müsste konsequenterweise zu seinem Verhalten stehen und die Konsequenzen tragen.»

Auf Nachfrage von zentralplus, ob Paul Winiker eine Untersuchung für notwendig halte, lässt Winikers Departement ausrichten, dass auch er in den Ferien verweile.

Affaire à suivre.

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