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Der Kampf um den sogenannten «Prügelweg» im Horwer Flachmoor Steinibachried geht in die nächste Runde. Ein neues Rechtsgutachten soll der FDP dienen.
Im vergangenen April hat die FDP Horw die sogenannte Steinibachried-Initiative eingereicht. Sie verlangte, dass die Horwer Bevölkerung darüber abstimmt, ob sie den bestehenden Naturweg beim Steinibach behalten will oder nicht. Aufgrund eines rechtlichen Gutachtens hat der Gemeinderat beantragt, die Initiative für ungültig zu erklären (zentralplus berichtete).
Für die Horwer Liberalen sei dieses Vorgehen «einseitig und nicht korrekt» gewesen, wie die Partei mitteilt. Ein einzelnes Gutachten reiche nicht aus, um die juristische Frage der Gültigkeit abschliessend zu klären. Deswegen habe die Partei dem Horwer Gemeinderat ein weiteres juristisches Gutachten vorgelegt.
Gemeinde Horw habe Kompetenz zum Entscheid
Dieses zeige klar auf: Die rechtliche Gültigkeit der Initiative sei gegeben. So untermauere das Gutachten die Forderung, dass die Bevölkerung über den Erhalt des Prügelweges abstimmen könne. Die Luzerner Anwaltskanzlei «Adlegem» hat besagtes Gutachten erstellt.
Der Gemeinderat berief sich darauf, dass die Initiative ungültig sei, da sie vom Einwohnerrat etwas verlange, wofür dieser gar nicht verantwortlich sei. Das neue juristische Schreiben soll das Gegenteil beweisen. Dieses zeigt: Die Gemeinde Horw habe die «Kompetenz, darüber zu entscheiden, ob die bestehenden Bauten und Anlagen im Steinibachried erhalten bleiben oder aber zurückzubauen sind.»
Denn: Es bestehe keine Rückbaupflicht des Prügelweges. Dieser diene dem Schutz des Flachmoores und erfülle so das Schutzziel. Dies ist der Fall, da der Weg das Betreten des Flachmoores «in unkontrollierter Weise über Trampelpfade» verhindere.
- Mitteilung der FDP Horw
- Medienarchiv zentralplus