Polizeiaffäre: Regierung soll mehr Einfluss nehmen und kontrollieren
In der Luzerner Polizeiaffäre, in deren Verlauf Kommandant Beat Hensler anfangs Dezember zurücktreten musste, erteilt die parlamentarische Aufsichts- und Kontrollkommission (AKK) der Regierung und der Departementsleiterin Yvonne Schärli alles in allem gute Noten. Nachholbedarf ortet sie bei der Kommunikation und dem Führungsverständnis. Und auch die Machtfülle des Polizeikommandanten gelte es zu überdenken.
In ihrem Bericht an die Regierung schliesst sich die Aufsichts- und Kontrollkommission des Luzerner Kantonsrates weitgehend den von der Regierung getroffenen Massnahmen an. Die für das Justiz- und Sicherheitsdepartement zuständige Regierungsrätin Yvonne Schärli hätte die Situation bei Bekanntwerden der zahlreichen Fälle korrekt eingeschätzt und umgehend die nötigen Massnahmen eingeleitet. Auch die Gesamtregierung habe ihre Verantwortung wahrgenommen.
Kommunikation umfasst auch Bringschuld
Daneben fallen aber durchaus auch kritische Worte. Insbesondere bei der Kommunikation ortet die Kommission Nachholbedarf. «Es ist (…) erforderlich, dass die Regierung ihre Aufsichtspflicht gegenüber Dienststellenleitern vermehrt wahrnimmt.» So sollen die einzelnen Regierungsräte aktiv dafür besorgt sein, dass eine gute und transparente Unternehmenskultur herrsche und sie über die relevanten Geschäfte und Organisationsprozesse informiert sind. «Diesbezüglich hat der Regierungsrat auch eine «Holschuld» gegenüber dem ihm direkt unterstellten Kader und muss Kontrollmassnahmen vornehmen», schreibt die AKK.
Kritisch betrachtet wurde auch das Vertrauensverhältnis zwischen Regierung und Amtsstellen. «In Sachen Kommunikation und Information müssen klare Verbesserungen angestrebt werden.» Hier wird explizit auch eine Bringschuld erwähnt. Dies wurde Schärli in der Polizeiaffäre wiederholt angelastet, als sie geltend machte, dass sie nicht informiert worden sei.
Die von der AKK geforderte enge Begleitung durch die Kommission fordert auch die CVP Kanton Luzern. Dabei soll von der Regierung ein regelmässiger Statusbericht über die Fortschritte bei der Umsetzung vorgelegt werden. «Es gilt zu verhindern, dass weitere Polizeikommandanten vorzeitig ihren Dienst verlassen», schreibt die Partei in ihrer Stellungnahme.
Von Yvonne Schärli verlangt die CVP, dass sie ihr Führungsverhalten noch einmal kritisch reflektiere. Dabei habe sie auch ihr Informationsverständnis sowie die direkte Kommunikation an die Polizei-Mitarbeitenden unter Umgehung der Führungsstrukturen des Polizeikorps zu hinterfragen.
Öffentlichkeitsprinzip tut Not
Auch die Grünen schliessen sich den Empfehlungen der Kommission an. Daneben forderen sie mehr Transparenz. Einerseits sei durch die AKK ein öffentlicher Abschlussbericht zu erstellen. Gleichzeitig müsse aber auch der Untersuchungsbericht von Jürg Sollberger veröffentlicht werden. «Wir sind mit der vierseitigen Zusammenfassung nicht zufrieden und betonen einmal mehr die Notwendigkeit, das Öffentlichkeitsprinzip im Kanton Luzern als beinahe letzter Kanton endlich einzuführen.»
Ob sich eine Änderung des Organisationsgesetzes, wie sie von der AKK gefordert wird, wirklich aufdränge, gehe aus der Medienmitteilung der AKK nicht hervor. «Wir wollen kein Sonderzügli bei der Polizei, wir wollen keine Kompetenzverschiebungen. Der Kommandant soll Dienststellenleiter bleiben und behält alle Kompetenzen wie die anderen Dienststellenleitenden der kantonalen Verwaltung auch», so die Grünen
Strukturen und Organisation der Polizei nicht optimal
Aber auch die Organisation der Polizei und hier die Strukturen der Geschäftsleitung gelte es zu überdenken. Beleuchtet werden soll die Anzahl der Mitglieder, die Verteilung der Aufgaben und Verantwortungsbereiche, sowie Person und Pensum des Vizekommandanten. Der Regierungsrat plant hier, dass das Amt des Vizekommandanten zukünftig ein Vollamt umfasst, und nicht mehr wie bis anhin eine Zusatzaufgabe eines Abteilungsleiters darstellt. Aber auch die Position und allgemein die Machtfülle (Kompetenzen, Verantwortungsbereiche) des Kommandanten seien zu überdenken. Und nicht zuletzt seien auch der Informationsfluss und die Kommunikation mit Vorgesetzten und den Untergebenen (Geschäftsleitung, Kader, Basis) sowie Partnern zu verbessern.
Bekanntlich trat aber nicht nur der Kommandant, sondern auch die Geschäftsleitung der Polizei gegenüber ihren Untergebenen in der Vergangenheit nicht immer nur positiv auf. Nun verlangt die AKK von allen GL-Mitgliedern eine konstruktive Mitarbeit und dass diese gefällte Entscheide mittragen würden. Ebenfalls wenig überraschend die nächste Forderung der AKK: «Informationen und Aufträge sollen neutral oder positiv an die eigenen Abteilungen weitergegeben werden.» Einmal gefällte Entscheide seien dem Kollegialitätsprinzip entsprechend gemeinsam zu tragen.
Bessere Beziehungen gefordert
Bei der Polizei selbst soll die Beförderungspraxis verbessert und vereinheitlicht werden. Wie bereits der Regierungsrätin will auch die AKK, dass die Departementsleitung ab einer gewissen Stufe mit einbezogen werden soll. Dies umfasst auch die GL-Mitglieder. Ausserdem müsse der Grundsatz «Null-Toleranz bei unangemessener Gewalt gegen Wehrlose» sowie der Umgang mit dem Amtsgeheimnis für alle klar sein und absolut gelten.
Und nicht zuletzt sollen die Beziehungen des Justiz- und Sicherheitsdepartementes zum Verband Luzerner Polizei nachhaltig verbessert werden. Dazu seien die Aufgabenverteilung, Funktion und das Verständnis bei allen Beteiligten zu klären. Zukünftig will die parlamentarische Kommission die Entwicklung im Korps und der Geschäftsleitung der Luzerner Polizei weiter verfolgen und die Umsetzung sowie die Wirksamkeit der getroffenen Massnahmen kontrollieren und überprüfen.