Neue Bauordnung

Oberägeri entscheidet, wo nicht gebaut werden darf

Die Gemeinde Oberägeri stimmt der Revision der Ortsplanung deutlich zu. (Bild: Andreas Busslinger)

Die überarbeitete Ortsplanung von Oberägeri tritt nach jahrelangem Prozess in Kraft. Der Kanton hat jedoch bei einigen Punkten Einspruch erhoben.

Nach einem mehrjährigen Prozess hat die Bevölkerung von Oberägeri im November 2024 der umfassenden Revision der Ortsplanung mit deutlicher Mehrheit zugestimmt. Nun ist der Prozess grossmehrheitlich abgeschlossen und tritt per sofort in Kraft. Dies schreibt die Gemeinde Oberägeri in einer Mitteilung.

Zusätzlich musste die Revision auch von der Baudirektion des Kantons Zug genehmigt werden. Dies ist am 17. April 2025 geschehen, jedoch mit folgenden Ausnahmen:

  • Änderung Nr. 30; «Trittlibach/Hasenlo», teilweise Grundstück (GS) Nrn. 52 und 53
  • Auszonung Nr. 1; unbebaute W2b im «Hasenlo», teilweise GS Nr. 53
  • Einzonung Nr. 2; Randflächen «Trittlibach/Hasenlo» teilweise GS Nrn. 54, 55, 56, 57, 58, 59 und 2168
  • Aufzonung Nr. 18; «Acherweg/Mitteldorfstrasse», GS Nrn. 85, 87, 738, 740 und teilweise Nr. 480
  • Erweiterung Nr. 19; «Schneitstrasse/Gehrenrank», GS Nrn. 77, 78, 79, 80, 665 und teilweise Nr. 480
  • Umzonung Nr. 20; Schulerweiterung «Hofmatt», GS Nr. 347
  • Art. 20b Abs. 4 revidierte Bauordnung (BO), inkl. Zonenumlagerung Nr. 13; Camping «Teufi», teilweise GS Nrn. 1383 und 1386

Die neue Ortsplanung legt fest, wie sich Oberägeri räumlich entwickeln soll – also wo künftig gebaut werden darf, wie hoch Gebäude sein dürfen oder welche Flächen geschützt bleiben. Damit hat die Gemeinde die Grundlage für ihre bauliche Zukunft geschaffen.

Mit der Teil-Genehmigung wurden die Bebauungspläne «Chalchrain», «Gütsch», «Raindliweg» und «Riedmattli» ins neue Recht überführt und der ordentliche Bebauungsplan «Eierhals» aufgehoben. Der Regierungsrat wird zu einem späteren Zeitpunkt über die noch nicht genehmigten Inhalte entscheiden.

Ausserdem hat die Baudirektion den kommunalen Richtplan mit gewissen Auflagen genehmigt. Ausgenommen sind jedoch Einträge, welche mit der noch offenen Zonenplanung zusammenhängen.

Verwendete Quellen
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