Nach Transparenz-Debakel – Komitee will auf Klage verzichten
Das Komitee will auf eine Klage verzichten. Es bleibt somit auf den Kosten für den Abstimmungskampf sitzen. (Bild: Junge Alternative Zug)
Das Komitee der Zuger Transparenzinitiative will keine Staatshaftungsklage einreichen. Dies, nachdem im Sommer die Abstimmung für ungültig erklärt wurde.
Nun herrscht Klarheit. Das Komitee der Transparenzinitiative will den Kanton Zug nicht belangen für das Abstimmungs-Debakel im vergangenen Sommer.
Am 9. Juni stimmten die Zuger unter anderem über die kantonale Transparenz-Initiative ab. Das Ergebnis liess lange auf sich warten, dann folgte der Hammer. «An einer ausserordentlichen Sitzung am Sonntagnachmittag hat der Zuger Regierungsrat beschlossen, die Abstimmung für ungültig zu erklären», erklärte der Zuger Direktor des Innern, Andreas Hostettler, kurz darauf. Dies aufgrund von Unregelmässigkeiten. Will heissen? «Wir haben festgestellt, dass teilweise ungültige Stimmzettel mitgezählt wurden» (zentralplus berichtete).
Im September wurde die Abstimmung nachgeholt. Eine Mehrheit von 52 Prozent sagte Ja zum Gegenvorschlag. Der Initiativtext wurde hingegen mit 45,6 Prozent abgelehnt. Das Initiativkomitee rund um die Junge Alternative war aber nicht unglücklich darüber (zentralplus berichtete).
Darum will das Komitee auf Klage verzichten
Bisher stand aber noch im Raum, ob das Komitee den Kanton mit einer Staatshaftungsklage eindeckt. Denn: Die Partei blieb auf den Kosten für die erste Abstimmung sitzen, obwohl der Kanton den Bock geschossen hatte. Fehler passierten in der Ausgestaltung der Vorlage respektive in den Abstimmungsbüros. Die betreffende Vorlage wurde auf drei Zettel gedruckt, welche mittels Perforation verbunden waren. Wer nur einen oder zwei der drei Zettel ins Couvert steckte, stimmte automatisch ungültig ab.
Eine Klage sei viel zu teuer, teilt das Komitee am Donnerstag mit. Daher verzichte man darauf. Es würde grosse finanzielle Risiken bedeuten. «Nichtsdestotrotz ist das Initiativkomitee enttäuscht darüber, dass es die Kosten für das fahrlässige Handeln der Zuger Regierung tragen muss», heisst es in der Mitteilung.
«Frustrierend, dass man sich nicht wehren kann»
Das Komitee habe umfangreiche rechtliche Abklärungen in Auftrag gegeben. Das Ergebnis: Die Sachlage sei zu unklar. Es gebe kaum Präzedenzfälle und wäre ein Novum, dass einem Komitee die Kosten für den Abstimmungskampf zurückerstatten würden. Das sei zu riskant. «Schlussendlich ist es frustrierend, dass dem Initiativkomitee wegen fahrlässigem Handeln der Zuger Regierung einen solch grossen Schaden entsteht, es sich aber nicht einmal dagegen wehren kann aufgrund zu hoher finanzieller Risiken», heisst es in der Mitteilung.
Dennoch seien noch viele Fragen offen. Zum Beispiel, ob der Regierungsrat das Wahlgesetz verletzt hatte, oder ob die Wahlzettel so designt waren, dass gar kein gültiges Resultat hätte erzielt werden können. Die Partei behalte sich daher vor, diese Fragen mittels parlamentarischer Instrumente zu klären.
Hinter diesem Autor steckt die Redaktion von zentralplus. Wesentliche Eigenleistungen werden unter den Namen der Autorinnen und Autoren veröffentlicht.