Zürcher geben den Tarif durch

Nach fast 20 Jahren soll der «Nachtfünfliber» auch in Zug fallen

Zuger Bahnhof in der Nacht: Die Zuschläge auf das Nachtnetz sollen fallen, fordern Politiker. (Bild: Emanuel Ammon/AURA)

Das Nachtnetz in Zürich wird Bestandteil des normalen Tarifsystems. Will heissen: Der 5-Franken-Zuschlag zum normalen Billett ist bald Geschichte. Auch Zug muss mitziehen, fordern Politiker. Der Tarifverbund hat das Thema bereits aufgenommen.

Nach fast 20 Jahren hat der «Nachtfünfliber» ausgedient: In Zürich wird der Zuschlag von 5 Franken auf die nächtlichen Busse und Bahnen am Wochenende abgeschafft – voraussichtlich auf Ende 2022. Das hat der Kantonsrat kürzlich einstimmig entschieden.

Auch in Luzern soll der Nachtzuschlag fallen, fordern der VCS und die Jungen Grünen. Sowohl auf der Nacht-Linie Zürich–Zug–Luzern als auch auf dem «Nachtstern»-Angebot der regionalen Bus-Linien. Ein normales Billett oder Abo, wie es auch tagsüber gilt, soll für die Fahrt in der Nacht auf Samstag oder Sonntag genügen. Heute kostet eine Fahrt mit einem Nachtstern, unabhängig von GA oder Halbtax, pauschal zwischen 7 und 10 Franken.

Die Chancen stehen gut, dass andere ÖV-Anbieter mitziehen, wenn der mächtige ZVV die Abschaffung des Nachtzuschlags beschliesst. «War der Nachtstern zu Beginn noch ein Nischenangebot, gehören die Nachtverbindungen heute genauso zum ÖV-Gesamtpaket wie jene tagsüber», begründet der VCS seine Forderung.

Bald mit normalem Billett oder Abo einsteigen? Nachtbus in Luzern. (Bild: zvg/zvv)

Zuger Grüne und FDP sind aktiv geworden

Noch dringender als in Luzern ist der Handlungsbedarf in Zug als angrenzendem Kanton. Das ÖV-Angebot der Zugerland Verkehrsbetriebe (ZVB) ist eng mit jenem des ZVV vernetzt. Auch der Nachtzuschlag ist bis jetzt einheitlich geregelt: Im ZVB-Gebiet kostet der Zuschlag zum regulären Ticket gleich wie in Zürich 5 Franken – die an Zürich angrenzenden Tarifverbunde haben sich einst auf diesen «Nachtfünfliber» geeinigt.

Die Zugerland Verkehrsbetriebe (ZVB) betreiben jeweils Freitag- und Samstagnacht sechs Nachtexpress-Busse in alle Richtungen im Kanton Zug. Zudem gibt es den von den SBB betriebenen Nachtzug von Zürich via Zug nach Luzern, der auch ins Nachtzuschlagssystem eingebunden ist, an dem nun gerüttelt wird.

«Das Nachtangebot soll innerhalb des Zuger Tarifverbunds nicht mehr als Spezialangebot behandelt werden.»

ALG/FDP-Vorstoss

Die Zuger Politiker sind ebenfalls schon aktiv geworden: Kantonsräte der Alternative – die Grünen (ALG) und der FDP fordern mit einem gemeinsamen Vorstoss die Abschaffung des Nachtzuschlags. «Das Nachtangebot soll innerhalb des Zuger Tarifverbunds nicht mehr als Spezialangebot behandelt werden, das vollständig kostendeckend betrieben werden muss. Vielmehr soll gerade in der heutigen Zeit dieses Angebot als integraler Bestandteil des regulären Angebots betrachtet werden», begründen ALG und FDP ihr Postulat.

Der Regierungsrat solle sich darum proaktiv beim Tarifverbund für die Abschaffung des Nachtzuschlags sowie eine «entsprechende überregionale allfällige Neukonzeption des Nachtangebots» einsetzen. Allfällige Mehrkosten soll er via Budget dem Kantonsrat beantragen.

In Zürich übrigens rechnet der Kanton mit keinen Mehrkosten: Zwar kostet das Nachtangebot 17 Millionen Franken jährlich. Aber weil die Nachfrage stetig steigt und zugleich ab 2021 die Trassenpreise für die Benutzung der Schienen sinken werden, rechnet der ZVV mit einem Nullsummenspiel.

Tarifverbund: Entscheid in einigen Wochen

Möglicherweise ist der politische Druck gar nicht nötig, denn es tut sich in Zug bereits etwas. Philipp Hofmann, Geschäftsführer der ZVB und Vorsitzender des Tarifverbunds Zug (TVZG), sagt auf Anfrage: «Bereits proaktiv haben wir für unsere nächste Gesellschafter-Versammlung in ein paar Wochen das Thema Nachtzuschlag traktandiert.»

Bald wird also über eine allfällige Abschaffung beraten und entschieden. Neben der ZVB sind auch die SBB, die Postauto AG, die Auto AG Schwyz sowie die SOB Teil des Zuger Tarifverbunds. Bisher habe es aber noch keine Absprachen bezüglich Nachtzuschlag gegeben, so Hofmann.

Muss Zug faktisch mitziehen, wenn der grosse Nachbar den Tarif durchgibt? «Natürlich hat der Entscheid im Kanton Zürich eine Wirkung auch über die Kantonsgrenzen hinaus. Der Kunde bewegt sich bei seiner Reise unbewusst über Tarifgrenzen hinaus, wenn er als Zuger beispielsweise für einmal nach Zürich in den Ausgang geht», sagt Hofmann. Jedoch seien zuerst die finanziellen Aspekte, die der Wegfall des Nachtzuschlags mit sich bringt, zu analysieren und mit allen relevanten Partnern im System fundiert anzuschauen.

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