Medien-Maulkorb: «Damit nicht falsche Anschuldigungen gegen mich verbreitet werden»
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Gegen den Zuger Regierungsrat Beat Villiger war letztes Jahr ein Strafverfahren im Gange. Dieses wurde später eingestellt.
(Bild: Kilian Bannwart)Vor einem Jahr wurde gegen den Zuger Regierungsrat Beat Villiger eine Ermittlung eingeleitet. Inzwischen wurde das Verfahren eingestellt. Dies, obwohl es darin einige Widersprüche gab. Die Berichterstattung über einen der aufgeworfenen Vorwürfe versucht Villiger per superprovisorische Verfügung zu verhindern.
Das Magazin «Republik» publizierte am Montag Vorwürfe gegen den Zuger Sicherheitsdirektor Beat Villiger und gegen die Luzerner Strafverfolgungsbehörden. Das Timing der Veröffentlichung – eine knappe Woche vor den Zuger Wahlen – ist nicht zufällig gewählt. Und könnte für Beat Villiger einschneidende Folgen haben.
Das scheint er selber zu wissen. So zitiert das Magazin den Zuger Regierungsrat in Bezug auf die Geschichte: «Es hängt ein Damoklesschwert über mir. Wenn das kommt, kann ich grad zurücktreten.»
Darum geht’s: Im Sommer letzten Jahres kontrolliert die Luzerner Polizei Beat Villigers Fahrzeug. Darin fährt jedoch nicht der Polizeivorsteher selber, sondern eine andere Person. Eine ohne Fahrausweis.
Merkwürdig: Als hätte er es geahnt, soll sich Villiger ein paar Tage vor der Fahrzeugkontrolle telefonisch bei der Luzerner Polizei gemeldet haben. Davon zeuge laut dem Onlinemagazin ein behördliches Dokument. Im Gespräch will Villiger als Privatperson von der Polizei offenbar wissen, ob die Person einen Führerausweis besitze. Der Polizist am anderen Ende des Telefons macht Villiger klar, dass dieser möglichst schnell wieder in Besitz seines Autos kommen solle, damit niemand anders damit fahren könne.
Villiger leiht sein Auto aus – und an jemanden ohne Fahrausweis
Dass Villiger nervös wird, ist nicht verwunderlich. Denn laut Artikel 95 des Strassenverkehrsgesetzes kann jemand mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder einer Geldstrafe bestraft werden, wenn er bewusst jemanden mit dem eigenen Auto fahren lässt, der keinen erforderlichen Ausweis hat.
Kurz nach dem Telefonat suchte Villiger besagte Person offenbar auf. Anstatt jedoch sein Auto zurückzuholen, lässt er sich eine Bestätigung unterschreiben und geben, dass die Person fahrberechtigt ist. Es folgen besagte Fahrzeugkontrolle und eine Anzeige der Luzerner Polizei. Gegen die Person hinterm Steuer. Und gegen Beat Villiger wegen möglichem Verstoss gegen oben beschriebenen Gesetzesartikel.
Zweimal passiert derselbe Fehler
Es klingt wie ein Fehler, eine Unachtsamkeit, die schnell passiert ist und die Villiger rechtzeitig zu berichtigen versucht habe. Bloss: Es blieb nicht bei diesem einen Mal. Denn vier Monate später, im November 2017, passiert dasselbe noch einmal. Beat Villigers Auto wird kontrolliert, am Steuer sitzt nicht er, sondern dieselbe Person. Noch immer ohne Fahrausweis.
Neben den zwei Verkehrsdelikten taucht laut «Republik» ein dritter Vorwurf auf, der in der ganzen Sache relevant zu sein scheint. Es ist ein Vorwurf, über den das Magazin nicht berichten darf. Grund dafür ist eine superprovisorische Verfügung des Bezirksgerichts Zürich.
Mit dieser vorsorglichen Massnahme kann die Publikation eines Medienberichts kurzfristig unterbunden werden, ohne dass die Gegenpartei – in diesem Fall das Onlinemagazin – angehört werden muss.
Plötzlich wird ein Kaufvertrag erwähnt
Nach dem zweiten Verkehrsdelikt werden Villiger und die ausweislose Person von der Luzerner Polizei vernommen. Dabei kommt auch ein Kaufvertrag zutage, den die Person plötzlich vorlegt. Das Auto gehöre ihr, nicht Villiger. Datum des Vertrags: 15. Mai 2017, und damit einige Monate vor der ersten Polizeikontrolle. Darin handschriftlich ergänzt steht, dass der effektive Halterwechsel Ende August erfolgen werde.
Fragt sich, warum der Zuger Sicherheitsdirektor bei der zweiten Verkehrskontrolle im November, also ein halbes Jahr nach Vertragsdatum, noch immer als Halter eingetragen war.
Beat Villiger wehrt sich offenbar vehement gegen diese Vorwürfe. Laut seiner Aussage habe der Vertrag mündlich schon lange bestanden. Er habe das Auto verkaufen wollen, habe es jedoch verpasst, die Halteränderung zu melden und die Nummernschilder abzunehmen.
«Widersprüche und offene Fragen»
Laut der «Republik» fehlen Villiger im Gespräch jedoch die schlüssigen Erklärungen. Er sagt entschuldigend, dass er konsequent hätte sein sollen. Ausserdem habe man ihn beim ersten Vorfall nicht nach dem Vertrag gefragt, weshalb er diesen nicht schon früher erwähnt habe.
Lese man die Akten zum Fall und rede man mit Villiger, wimmle es laut der «Republik» von Widersprüchen und offenen Fragen.
Die Luzerner Staatsanwaltschaft stellt das Verfahren trotzdem in allen Punkten ein. Es könne Villiger kein rechtsgenüglicher Vorwurf eines strafbaren Verhaltens gemacht werden, wird die Einstellungsverfügung zitiert.
Rechtsexperten kritisieren Luzerner Staatsanwaltschaft
Verschiedene Strafrechtsexperten, die das Magazin konsultiert, äussern sich kritisch zum Entscheid der Luzerner Staatsanwaltschaft. Sie verweisen auf Widersprüche, die nicht in Betracht gezogen worden seien. Von mehreren Fachleuten wird festgestellt, dass es sehr wohl Anhaltspunkte für einen solchen «Vorwurf» gebe. Und dass ein Delikt für die Anklageerhebung nicht zu 100 Prozent bewiesen werden müsse. Es gelte der Grundsatz «in dubio pro duriore, im Zweifel für die Anklage». Dass das Verfahren eingestellt worden sei, sei nicht richtig, befindet ein weiterer Experte.
Auf die darauf folgenden Fragen, welche die «Republik» der Luzerner Staatsanwaltschaft geschickt habe, habe man eine pauschale Stellungnahme erhalten.
«Die superprovisorische Verfügung habe ich erwirkt, damit nicht falsche Anschuldigungen gegen mich verbreitet werden.»
Beat Villiger, Zuger Sicherheitsvorsteher
Auf Anfrage von zentralplus äussert sich Beat Villiger nun schriftlich zum Fall. Er betont, dass die zuständige Staatsanwaltschaft Luzern die Angelegenheit eingehend untersucht habe. Sie habe alle Aspekte beleuchtet, keine strafbaren Handlungen festgestellt und das Verfahren mit Verfügung vom 16. Februar 2018 eingestellt, so Villiger weiter.
Im Fall geht es konkret darum, dass Villiger sein Auto einer Person «überlassen und verkauft habe, die keinen Führerschein besass oder besitzt». Besagte Person geriet im Abstand von mehreren Monaten zweimal in eine Verkehrskontrolle. Auch gegen Beat Villiger wurde deshalb Strafanzeige erhoben wegen «Überlassens eines Motorfahrzeugs an eine Person, welche nicht im Besitz des erforderlichen Führerscheins» ist.
Beat Villiger räumt Fehler ein
Villiger bestätigt, sein früheres Auto einer Person «überlassen und verkauft» zu haben, welche «keinen Führerschein besass und besitzt». Und weiter: «Ich habe nicht nachgefragt, ob das Auto gefahren werden dürfe. Ich ging davon aus. Das war rückblickend ein Fehler.»
Auch bestätigt Villiger, dass eine Anzeige gegen ihn eingereicht worden sei. Dies habe «einem normalen Vorgang» entsprochen, die Staatsanwaltschaft habe nach den Vorschriften gehandelt. «Ebenso wurde die Frage wegen des Kaufvertrags untersucht und auch in dieser Hinsicht das Verfahren eingestellt», so der Zuger Sicherheitsdirektor weiter.
Grund für die superprovisorische Verfügung, die Beat Villiger erwirkt hat, sei der folgende: «Die superprovisorische Verfügung habe ich erwirkt, damit nicht falsche Anschuldigungen gegen mich verbreitet werden.»