Bauzonen für Kulturstätten gefordert

Luzerns Club- und Barlandschaft soll besser geschützt werden

Luzerns Nachtleben steht unter Druck. (Bild: ©Emanuel Ammon/AURA)

Das Nachtleben Luzerns steht unter Dauerdruck: Ärger mit Anwohnern wegen Lärmbelastungen und Verdrängung durch Neubauten sind konstante Gefahren für die Ausgangslokale der Stadt. Nun soll geprüft werden, ob die Stadt ihr Nachtleben besser schützen könnte.

Bald darf in Luzern wieder getanzt werden. Das hat der Bundesrat am Mittwoch bekannt gegeben. Es gibt aber strenge Auflagen: Weil der Abstand von zwei Metern beim Tanzbein-Schwingen nicht eingehalten werden kann, müssen Clubs die Kontaktdaten aller Anwesenden aufnehmen.

Die neuen Auflagen sind aus sicht der städtischen SP nur eine von vielen Herausforderungen für die lokale Klubsszene. Gianluca Pardini und Yannick Gauch (beide SP) fordern den Stadtrat generell dazu auf, Mittel und Wege zu prüfen, um die Betriebe des städtischen Nachtlebens besser zu schützen. Konkret seien eigene «Zonen für Kulturstätte» denkbar.

«Tatsache ist, dass man in der Vergangenheit, Gegenwart und Zukunft diverse Beispiele für das Problem findet», sagt Gianluca Pardini auf Anfrage. So habe etwa das kürzlich geschlossene Uferlos immer wieder mit Bewilligungsproblemen zu kämpfen gehabt. «Es sind aber auch mehrere tiefverwurzelte Gastrobetriebe in der Altstadt, wie die Jazzkantine oder das Magdi, die mit Lärmbeschwerden angegangen werden.»

Absehbar ist, dass die Schüür – offiziell seit 1992 immer noch eine Zwischennutzung – durch die Überbauung Rösslimatt in Bedrängnis geraten wird. «Durch eine allfällige künftige Aufwertung der Baselstrasse sind auch die dortigen Lokale bedroht», fügt Pardini an.

Wirtschaftlicher Bedeutung Rechnung tragen

Die Postulanten argumentieren mit dem wirtschaftlichen und imagetechnischen Potenzial des Nachtlebens. Die «Nachtökonomie» spiele eine wichtige Rolle für das hiesige aktive und qualitativ hochwertige Kultur- und Gastronomieangebot, schreiben sie in ihrem Vorstoss. Als Wirtschaftszweig  gewinne das Nachtleben zunehmend an Bedeutung.

Da sich das Nachtleben meist im urbanen Zentrum der Städte abspiele, mache es Sinn, dieses stärker bei der Stadtentwicklung zu berücksichtigen – etwa im Rahmen von  Stadtentwicklungskonzepten.

In der Bauzonenordnung verankern

Als mögliches Mittel der Steuerung wird die Bauzonenordnung (BZO) ins Spiel gebracht. Meist werden Kulturstätten den üblichen Mischzonen wie Wohn-und Arbeitszonen zugeordnet. Die Bauzonenordnung der Stadt Luzern sieht bisher keine Zonen für Kulturstätte vor.

«Die Stadt hat heute schlicht keine Handhabe, um in diesem Bereich Einfluss zu nehmen.»

Gianluca Pardini, SP-Grossstadrat

Genau hier setzt die Forderung der Postulanten an: Der Stadtrat soll prüfen, inwiefern Kulturschutzgebiete bei bestehenden Kulturstätten realisierbar sind und an welchen Standorten solch spezielle Zonen in der BZO verankert werden könnten. «Die Stadt hat heute schlicht keine Handhabe, um in diesem Bereich Einfluss zu nehmen», sagt Pardini.

Höhere Lärmempfindlichkeitsstufen

Er betont, dass man bewusst davon absehe, solche Zonen schon fix zu definieren. In diesen Zonen sollen aber höhere Lärmempfindlichkeitsstufen geprüft werden, heisst es im Postulat weiter. Vor rund einem Jahrzehnt wurde etwas ähnliches bei der Emmi-Überbauung in der Tribschenstadt angedacht. Wirklich umgesetzt wurde es nicht, was sowohl das Treibhaus wie auch der FC Kickers in der Folge zu spüren bekam.

Zudem soll eine Einführung des sogenannten «Agent of Change»-Prinzips ins Auge gefasst werden. Heisst: Investoren und neue Eigentümer sollen verpflichtet werden, selbst für Lärmschutzmassnahmen aufzukommen, wenn ihre Immobilien in der Nähe bereits bestehender Club-und Ausgehlokale liegen.

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