Politik
Streit um Krankenkassenprämien

Luzerner Ständeräte verhindern günstigere Prämien

Der Luzerner Ständerat Damian Müller von der FDP stimmt gegen den Vorschlag des Bundesrats zur Verbilligung der Krankenkassenprämien. (Bild: zvg)

Der indirekte Gegenvorschlag des Bundesrats zur Verbilligung der Krankenkassenprämien wurde am Mittwoch im Ständerat abgestraft - auch dank der zwei Luzerner Ständeräte. Wann die Entlastung aus der SP-Volksinitiative kommt, bleibt unklar.

Die beiden Luzerner Ständeräte Damian Müller (FDP) und Andrea Gmür (Mitte) votierten am Mittwoch gegen den indirekten Gegenvorschlag des Bundesrats für individuelle Prämienverbilligungen bei den Krankenkassen (IPV). Die beiden Zuger Ständeräte waren sich uneins. Matthias Michel (FDP) stimmte gegen die Prämienverbilligung, Peter Hegglin (Mitte) dafür.

Das Ergebnis in der Kammer war denkbar knapp. Der Nichteintretungsantrag auf den Gegenvorschlag wurde mit 22 zu 20 Stimmen angenommen. Sowohl der Zuger Ständerat Matthias Michel als auch die Luzerner Ständeräte hätten somit das Zünglein an der Waage sein können.

Jetzt landet das Geschäft wieder im Nationalrat. Wenn dieser ebenfalls nicht auf die Vorlage eintritt, ist der Gegenvorschlag abgelehnt. Im Gegensatz zur SP-Volksinitiative «Maximal 10 Prozent des Einkommens für die Krankenkassenprämien» will der Bundesrat mit seinem Vorschlag die Prämienverbilligungen an die kantonalen Bruttokosten der obligatorischen Krankenversicherung binden. Das soll Spar-Anreize bei den Kantonen setzen.

Nach der Abstimmung läuft Twitter heiss

Kantonsrat David Roth (SP) reagierte auf Twitter umgehend. «Die Luzerner Bevölkerung hätte damit bis 80 Millionen zusätzliche IPV erhalten», schreibt er und zeigt mit dem Finger auf die Luzerner Ständeräte, die das verhindert haben. Das lässt Damian Müller nicht auf sich sitzen. «Der Gegenvorschlag des Nationalrats würde die Kosten für Luzern um 67 Millionen Franken respektive um 120 Prozent erhöhen», kommentiert der FDP Politiker.

Er schreibt weiter, dass die Kosten beim Vorschlag des Nationalrats sogar über jene der Initiative hinausgingen. Der Kanton müsse selbst entscheiden dürfen, «wer wie viel IPV bekommen soll». Roth erwidert: Die hohen Kosten beim Kanton Luzern seien wegen des widerrechtlichen Abbaus bei der IPV für Erwachsene entstanden. Genau das müsse nun geändert werden.

Auch Nationalrat Cédric Wermuth (SP) hält die Füsse nicht still. Für ihn habe der Ständerat «faktisch eine milliardenschwere Steuererhöhung aka Kaufkraftvernichtung für das Volk beschlossen.» Und teilt prompt die Liste mit den Abstimmungsergebnissen, um zu zeigen, wer für Prämienverbilligung und wer dagegen gestimmt hat.

Damian Müller nutzt SP-Gerichtsverfahren 2019 als Vorwand

Es sei nicht nötig, die Prämienverbilligungen weiter zu regulieren, schreibt Damian Müller weiter. Denn die SP Luzern habe erfolgreich gezeigt, wie man sich durch rechtliche Mittel gegen Missstände bei den Prämienverbilligungen zur Wehr setzt. «Die SP hat erfolgreich gegen die rückwirkenden Kürzungen der IPV im Kanton Luzern geklagt und gewonnen». Er schlussfolgert: «Das System funktioniert also.»

Zur Erinnerung: 7’670 Luzerner mussten im Jahr 2017 Prämienverbilligungen zurückzahlen. Die SP argumentierte zwei Jahre später, der Kanton Luzern missachte «Sinn und Zweck des Bundesrechts» und zog vor Gericht. Das Bundesgericht entschied dann, dass der Kanton Luzern mit seiner Rückforderung von bereits ausbezahlten Prämienverbilligungen gegen Bundesrecht verstossen hatte (zentralplus berichtete). Durch die Klage der SP erhielten die knapp 8000 betroffenen Luzernerinnen rund 15 Millionen Franken zurück.

Für die SP war das damals ein riesiger Erfolg. Doch David Roth will die Partei nicht als Strohmann verwendet sehen. «Die SP Luzern konnte mithilfe des Bundesgerichts die Gesetzesverstösse von euch bei der IPV für Kinder korrigieren», erwidert der SP Politiker auf das Argument von Müller.

David Roth von der SP kritisiert die Luzerner Ständeräte und ihre Entscheidung, den Vorschlag zur Prämienverbilligung im Ständerat abzulehnen. (Bild: ida)

Der lange Weg der 10-Prozent-Initiative geht weiter

Die SP reichte die Volksinitiative «Maximal 10% des Einkommens für die Krankenkassenprämien» im Januar 2020 erfolgreich ein. Die Initianten fordern, dass die Versicherten höchstens 10 Prozent ihres verfügbaren Einkommens für die Prämien aufwenden müssen. Die Prämienverbilligung soll zu zwei Drittel vom Bund und zu einem Drittel durch die Kantone finanziert werden.

Im September letzten Jahres liess der Bundesrat verlauten, den Zweck der Initiative zu unterstützen, formulierte aber einen indirekten Gegenvorschlag. Er will, dass die Prämienverbilligung einem Mindestanteil der Bruttokosten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung im betreffenden Kanton entspricht. Das soll Anreize schaffen, dass die Kantone ihre Bruttokosten dämpfen. Gleichzeitig bleibt den Kantonen ein gewisser Gestaltungsspielraum.

Mit der Ablehnung durch den Ständerat geht der Gegenvorschlag des Bundesrats jetzt in die zweite Runde.

Verwendete Quellen
  • Twitter Profil von Damian Müller
  • Website der Bundeskanzlei
  • Twitter Profil von David Roth
  • Website der Bundesversammlung
  • Twitter Profil von Cédric Wermuth
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