ewl muss um lukratives Geschäftsfeld fürchten

Luzerner Stadtrat plant Solardach-Pflicht

Auf dem Dach der Himmelrich-Überbauung wurden Solarpanels angebracht. (Bild: Stefano Schröter)

Der Luzerner Stadtrat schreckt bei der Bewältigung der Klimakrise nicht vor einschneidenden Massnahmen zurück. So nimmt er das lukrativste Geschäftsfeld der ewl, nämlich das Geschäft mit dem Erdgas, ins Visier. Und der Stadtrat will, dass künftig viel mehr Solarpanels installiert werden.

Welchen Beitrag kann die Stadt Luzern zur Bekämpfung des Klimawandels leisten? Eine nicht nur aufgrund der Temperaturen in den letzten Sommern heiss diskutierte Frage. SP und Grüne in der Stadt Luzern stellen klare Forderungen. In zwei Vorstössen verlangen sie, dass die Stadt «mit Solarstrom endlich durchstartet» und «Erdgas konsequent durch erneuerbare Energieträger ersetzt».

Und der Stadtrat zeigt Gehör. Im ersten Quartal 2021 wird er einen Planungsbericht zum Thema vorlegen. Darin will er die Forderungen der Vorstösse aufnehmen.

Bezüglich Solarenergie äussert sich der Stadtrat klar und deutlich. «Der Stadtrat hat die Absicht, im Rahmen der laufenden Zusammenführung der Bau- und Zonenordnung von Luzern und Littau eine Pflicht zur energetischen Nutzung von Schrägdächern und Flachdächern ab einer Grösse von 25 Quadratmeter einzuführen.»

Grosses Potential vorhanden

Das heisst: Wer ein Gebäude baut, soll künftig unter bestimmten Voraussetzungen zum Erstellen von Solarpanels verpflichtet werden. Ausnahmen betreffend Ortsbildschutz und mangelnder Wirtschaftlichkeit sind vorgesehen. Der Stadtrat begründet: «Der Weg über Vorschriften stellt für die öffentliche Hand in der Regel eine kostengünstige Lösung zur Zielerreichung dar.» Der Weg über positive Anreize sei hingegen oft mit hohen Kosten verbunden.

Heute beträgt der Anteil der Solarstromproduktion in der Stadt zwei Prozent. Theoretisch würde die Stadt Luzern über ein Solarstrompotential von 45 Prozent verfügen – rechnet man das Potential von Fassaden dazu, könnten gar 62 Prozent des Stromverbrauchs gedeckt werden. Infolge von Wirtschaftlichkeitsüberlegungen und aufgrund von Einschränkungen des Denkmal- und Ortsbildschutzes lässt sich dieses nur teilweise realisieren.

Nichtsdestotrotz hält der Stadtrat fest: «Die Potentialabschätzung zeigt, dass auf dem Gebiet der Stadt Luzern deutlich mehr Solarstrom produziert werden könnte, als dies heute geschieht.» Keine Probleme sieht der Stadtrat in der Kapazität des Netzes, da der produzierte Solarstrom immer unter dem Strombedarf der Stadt liegt.

«Einschneidende» Folgen für ewl

Beim Erdgas gestaltet sich die Angelegenheit etwas komplizierter. Der Stadtrat führt aus, dass dieses Geschäftsfeld für die ewl in den vergangenen Jahrzehnten wirtschaftlich attraktiv war. Und damit auch für die Stadt als Eignerin. In Zahlen heisst das, die ewl erreichte im Geschäftsfeld Erdgas 2018 einen Umsatz von 133 Millionen Franken. Zum Vergleich: Der Verkauf von Strom generierte 91,5 Millionen, der Bereich Telekommunikation 12,8 Millionen Franken.

Der Stadtrat zählt zahlreiche Massnahmen auf, wie der Bedarf an Erdgas gesenkt werden kann. Dazu gehört etwa das neue kantonale Energiegesetz, die Energie-Förderprogramme von Kanton und Stadt oder die Nutzung von Fernwärme oder See-Energie. All dies soll den Verbrauch fossiler Energieträger wie Erdgas oder Heizöl reduzieren.

Mit den angesprochenen – finanziellen – Folgen für die ewl. Der Stadtrat erklärt jedoch: «Gleichzeitig wird die Bedeutung der noch jungen Geschäftsfelder Wärme, Energiedienstleistungen und Telekommunikation langfristig zunehmen, wodurch die zu erwartenden Rentabilitätseinbussen mindestens teilweise kompensiert werden können.»

Zusammenfassend unterstützt der Stadtrat die Stossrichtung der Motion «Erdgas konsequent durch erneuerbare Energieträger ersetzen». Dies im Bewusstsein, dass die Forderungen sehr einschneidend sein werden.

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1 Kommentar
  • Profilfoto von Dunning-Kruger
    Dunning-Kruger, 17.01.2020, 16:14 Uhr

    Überall wo «Pflicht» drauf steht, ist «Gefahr» drin! Das ist im Grundsatz gegen die liberale Rechts- und Gesellschaftsordnung meines Staatsverständnisses. Man sieht ja z.B. beim BVG oder dem KVG, wo das mit der «Pflicht» endet: In einem monströsen Selbstbedienungs- und Bereicherungsladen für einige Akteure. Die grosse Zeche zahlen die Versicherten, die sich dank der Beitragspflicht nicht oder nur sehr unzureichend gegen dieses Schlamassel zur Wehr setzen können!

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