Bis zu 280'000 Franken ohne Spesen

Luzerner Regierung will höhere Löhne – und erntet Kritik

Finanzdirektor Reto Wyss will die Löhne der kantonalen Verwaltung anpassen – unter anderem seinen eigenen. (Bild: zvg)

Der Kanton Luzern will das Lohnsystem der Verwaltung anpassen. Die Regierung schlägt vor, die Mindestlöhne zu steigern und die Maximallöhne der Kaderpositionen anzuheben. Damit sind nicht alle Parteien einverstanden.

Verglichen mit anderen Deutschschweizer Kantonen hinken die Löhne in der Luzerner Verwaltung hinterher. Das ergibt eine Lohndatenerhebung der Persuisse, der Schweizer Konferenz der Personalleitenden öffentlicher Verwaltungen. Kantonsangestellte mit Führungs- und Kaderpositionen verdienen in Luzern bis zu 10 Prozent weniger, als wenn sie die gleiche Stelle bei einem Nachbarkanton hätten. Das Luzerner Finanzdepartement nimmt das zum Anlass, das Lohnsystem zu revidieren (zentralplus berichtete).

«Dass die Löhne nicht mehr in allen Bereichen markt- und konkurrenzfähig sind, hat sich in den letzten Jahren auch daran gezeigt, dass die Besetzung von Führungs- und Fachfunktionen immer schwieriger wurde, dass Stellen teilweise mehrmals ausgeschrieben werden mussten und dass der Lohn oft ein Grund für Absagen war», schreibt die Regierung in den Erläuterungen zum Geschäft, das bis heute in der Vernehmlassung war. Exemplarisch zeigen sich die Schwierigkeiten, Personal zu finden, bei den Lehrpersonen, von denen viele in den Kanton Zug wechseln (zentralplus berichtete).

Regierungsräte würden neu bis zu 280'000 Franken verdienen

Heute kennt der Kanton Luzern ein Lohnsystem mit 18 Lohnklassen mit je einem Minimal- und einem Maximallohn. Wo sich ein Mitarbeiter in der jeweiligen Lohnklasse bewegt, wird mit einem dreiteiligen Lohnband bestimmt. Dieses besteht aus einem Funktionsanteil, einem Erfahrungsanteil und einem Leistungsanteil. Je nachdem, wo eine Mitarbeiterin bei den jeweiligen Kriterien steht, wird sie am oberen oder unteren Ende des Lohnbands eingeteilt.

Um konkurrenzfähiger zu werden, möchte der Kanton Luzern an den Maximallöhnen schrauben, um die Löhne gegen oben zu öffnen. So sollen die Minimal- und die Maximallöhne der Lohnklassen 14 bis 18 zwischen 4,7 und 8,7 Prozent steigen. Statt heute 216’968 Franken könnten etwa Dienststellenleiter und Oberstaatsanwältinnen (Lohnklasse 18) künftig 235’869 Franken jährlich verdienen. Regierungsräte verdienen 112 bis 120 Prozent des Maximums der Lohnklasse 18. Also heute 243'004 bis 260'362 Franken.

Dieser Prozentsatz soll mit der Revision auf 110 bis 118 Prozent angepasst werden. Mit dem erhöhten Maximallohn würden sie ab dem 1. Juli zwischen 259'456 und 278'325 Franken verdienen. Hinzu kämen Spesen von bis zu 12'000 Franken.

Mindestlohn wird angehoben

Gleichzeitig hebt die Regierung auch die Löhne der tiefsten Lohnklassen um 10,2 Prozent an. Der Minimallohn der kantonalen Verwaltung beträgt neu 45'435 Franken – oder 3'495 Franken pro Monat (samt 13. Monatslohn). Noch vor zwei Jahren hat sich die Regierung gegen die Anhebung gesträubt (zentralplus berichtete).

Nebst Anpassungen an den Lohnniveaus setzt das Finanzdepartement bei der Einstufung den Hebel an. Das Lohnband soll abgeschafft und durch eine Tendenzkurve ersetzt werden, welche die individuelle Entwicklung mehr berücksichtigen soll. Wie diese genau ausfallen wird, wird derzeit noch ausgearbeitet, schreibt der Kanton.

FDP und GLP haben nicht viel auszusetzen

Zu dieser Änderung konnten sich nun Parteien und Verbände bis Freitag äussern. Rundum zufrieden mit der Revision sind die Luzerner Grünliberalen. In einer kurzen Stellungnahme liessen sie verlauten, dass sie die Änderungen unterstützen und die Ausführungen als plausibel erachten. Auch die FDP hat am Vorschlag der Regierung nicht viel auszusetzen: «Der Kanton Luzern soll auch weiterhin als attraktiver Arbeitgeber angesehen werden.»

«Mehr Flexibilität geht nicht immer mit mehr Fairness einher.»

SP Kanton Luzern zur Anpassung des Lohnsystems

Einziges Manko: Die FDP wünscht sich, dass im Hinblick auf die Wichtigkeit der Judikative die Kantonsgerichte höher entlöhnt werden. Statt der vorgeschlagenen 93
bis 101 Prozent der Lohnklasse 18 sollen Mitglieder des Kantonsgerichts 100 bis 108 oder 109 Prozent verdienen.

Ganz anders sieht das die Mitte. Sie stellt sich auf den Standpunkt, dass die aktuelle Besoldung der Kantonsgerichtsangestellten bereits dem Niveau der anderen Kantone entspricht. Demzufolge dränge sich eine automatische Lohnerhöhung für die Gerichte nicht auf.

Kritikpunkt 1: Mindestlohn ist zu tief

Die anderen Parteien haben jedoch durchaus einige Punkte zu beanstanden, allen voran die Mindestlöhne. Zwar begrüssen SP und Grüne, dass diese angehoben werden. Doch: «Dieser Lohn ist unserem Kanton nicht würdig und reicht kaum zum Bestreiten des Lebensunterhalts aus. Dies gilt im Kontext der derzeitigen Rekordinflation und des damit einhergehenden Kaufkraftverlusts umso mehr», kritisiert die SP in ihrer Vernehmlassungsantwort.

Die Linken fordern deshalb einen Minimallohn von 4'000 Franken pro Monat. Dieser Betrag wurde in der abgelehnten nationalen Mindestlohninitiative von 2014 gefordert (zentralplus berichtete) und gilt seither als Massstab für faire Mindestlöhne.

«Insgesamt ist die SVP enttäuscht, dass der Kanton in einer schwierigen Zeit die obersten Kaderlöhne in einer derartigen Höhe anpassen will.»

SVP Kanton Luzern zur geplanten Anpassung der oberen Lohnklassen

Auch dass bei den Lohnerhöhungen sehr viele Angestellte ausser Acht gelassen werden, stösst den Grünen sauer auf: «Auch das Gros der kantonalen Verwaltungsmitarbeitenden leistet wichtige Arbeit und erbringt essentielle Leistungen für die öffentliche Hand im Dienst der Bevölkerung – wir fordern eine Erhöhung der Maximalwerte auch bei diesen Lohnklassen.»

Kritikpunkt 2: Tendenzkurve führt zu Intransparenz

Kritik erntet die Regierung auch für die Einführung der Tendenzkurve. Wie das Instrument funktionieren soll, sei nur mangelhaft beschrieben, monieren die Grünen. Die SP befürchtet, dass mit der Abschaffung des klar begründbaren Lohnbands das Lohnsystem willkürlich und intransparent wird und somit Lohndiskriminierung und Lohnungleichheit fördert. «Mehr Flexibilität geht nicht immer mit mehr Fairness einher.»

Kritikpunkt 3: falscher Zeitpunkt für Lohnerhöhungen

Die SVP kritisiert hingegen vor allem den Zeitpunkt der Revision: «Insgesamt ist die SVP enttäuscht, dass der Kanton in einer für die Privatwirtschaft schwierigen Zeit die obersten Kaderlöhne in einer derartigen Höhe anpassen will.» Derzeit kämpfe die Bevölkerung mit höheren Krankenkassenprämien, steigenden Nebenkosten und hohen Treibstoffkosten. Die unteren Lohnklassen anzupassen - dagegen spreche nichts. Doch zu diesen Zeiten die Löhne nach oben zu öffnen, stosse bei der Bevölkerung auf Unverständnis.

Auch die Mitte erachtet den Zeitpunkt als unpassend. Dies im Hinblick auf den Finanzplan der kommenden Jahre. Ab 2024 rechnet Finanzdirektor Reto Wyss (Mitte) mit Millionenverlusten (zentralplus berichtete). Deshalb stellt sich für die Mitte die Frage, ob der Zeitpunkt für die Lohnerhöhung von Regierungsräten, Staatsschreiber und Richtern der richtige ist. Für die Mitte komme dies frühestens per Anfang 2024 infrage, da die Erhöhung so zumindest ordentlich budgetiert werden könnte.

Ganz allgemein fragt sich die SP, ob sich bei den Magistraten Lohnerhöhungen überhaupt rechtfertigen. «Die Erhöhung der Maximallöhne ist dort nachvollziehbar, wo diese erwiesenermassen nicht konkurrenzfähig sind und zu erheblichen und nachweisbaren Rekrutierungsschwierigkeiten führen.» Mit Blick auf die vielen bisherigen Kandidatinnen für den Luzerner Regierungsrat scheint dies nicht der Fall zu sein (zentralplus berichtete).

Änderungen sollen Juli 2023 in Kraft treten

Als Nächstes wird die Botschaft zur Revision im Kantonsrat behandelt. Geplant ist die Debatte für Frühling 2023. Und anhand der verschiedenen Ansichten verspricht sie spannend zu werden. Die definitiven Änderungen sollen per 1. Juli des nächsten Jahres in Kraft treten.

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8 Kommentare
  • Profilfoto von Karl-Heinz Rubin
    Karl-Heinz Rubin, 16.10.2022, 20:47 Uhr

    Die Strategie von Herr RR Reto Wyss ist immer nur von persönlichen Eigeninteressen geprägt.
    In der Vernehmlassung steht nur, dass die obersten Lohnklassen angepasst werden sollten.
    Plötzlich dürfen alle von der Verwaltung davon profitieren.
    Eine sehr spezielle Strategie.
    Es wäre wirklich an der Zeit, dass Herr Wyss den gleichen Weg wie Herr Schwerzmann einschlagen würde……………..
    Gerne erinnere ich mich an unser gemeinsames Erlebnis.

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  • Profilfoto von Kasimir Pfyffer
    Kasimir Pfyffer, 16.10.2022, 14:17 Uhr

    Da liefern mediokre Politiker als Regierungsrat einen einzeiligen Leistungsausweis ab («Kann sehr gut apérölen»). Oder machen sich als Richter vor allem dadurch bemerkbar, Millionen von Kantonsgeldern mit irren Zwängerein (ZHB abreissen und Kantonsgericht im Vögeligärtli hinklotzen) zu verbrennen. Und gleichzeitig sind sie absolut überzeugt, nicht nur die Rettung der Menschheit und eine Wohltat für den Kanton, sondern auch deutlich unterbezahlt zu sein. Ich finde, man sollte die geplanten Gelder eher für die Neuausschreibung ihrer Stellen und die sorgfältige psychiatrische Evaluation der NachfolgerInnen verwenden.

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  • Profilfoto von Hampi R.
    Hampi R., 16.10.2022, 11:18 Uhr

    Grundsätzlich sind Verwaltungsangestellte sowie Politiker «Diener des Volkes». Sie haben die Aufgabe, Verfassungsmässige Aufgaben zu erfüllen und erhalten für diese Dienste eine Entschädigung. In der Privatwirtschaft müssen Löhne selber erarbeitet werden und es kann nur so viel entschädigt werden, wie die Erträge es zulassen. Anders bei den öffentlichen Diensten. Hier wird oft die reine Anwesenheit vergütet – und keiner überwacht oder korrigiert das. Anmerkung; persönlich könnte ich recht gut ohne Politiker leben!

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    Hanswurst, 16.10.2022, 09:48 Uhr

    Untertitel zum Artikel Sonntagszeitung vom 11.09.2022: „Eine neue Studie zeigt: Nicht nur hat die Anzahl Staatsangestellte in der Schweiz stark zugenommen, sie erhalten auch deutlich (!) mehr Lohn als Erwerbstätige in der Privatwirtschaft.“ Solche Forderungen sind unsensibel, ja geradezu frech. Sie zeigen auch, wie weit die Politiker:Innen teilweise von der Realität entfernt agieren.

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    Paul, 15.10.2022, 17:57 Uhr

    Erbärmlich! Die unteren löhne bitte anpassen. Oben ist der lohn heute schon zu hoch

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    hombi, 15.10.2022, 15:51 Uhr

    Das ist wirklich nicht der richtige Zeitpunkt über Lohnerhöhungen zu sprechen. Anpassung im Tieflohnbereich sind zu diskutieren und den Verhältnissen gerecht anzupassen. Die Bevölkerung könnte dies nicht goutieren zudem der Kanton mit Millionenverlusten rechnet.

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    Hans Hafen, 15.10.2022, 10:28 Uhr

    Frechheit!!

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    Anna, 15.10.2022, 08:34 Uhr

    280000 Fr scheint mir zuviel zu sein

    Stadtrat 200000 Fr
    Regierungsrat 220000 Fr

    Es gibt Leute, die diesen Job für dieses Geld genauso gut erledigen.

    Unterste Lohnklassen kann man anheben

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