Zu viele Massnahmen

Luzerner Regierung übt Kritik an Stromspar-Massnahmen

Der Kanton Luzern fordert mehr Empfehlungen statt Verbote. (Bild: Adobe Stock)

Im Rahmen der Vernehmlassung hat sich der Kanton Luzern zum Verordnungsentwurf des Bundes im Falle einer Strommangellage geäussert. Laut dem Kanton Luzern sind die Massnahmen zu detailliert und die Kontrolle deren Einhaltung unmöglich.

Ende November schickte der Bundesrat die Massnahmen für den Fall einer Strommangellage in die Vernehmlassung. Nun hat sich der Kanton Luzern geäussert.

In seiner Stellungnahme begrüsst der Regierungsrat zwar grundsätzlich die vom Bund ergriffenen Massnahmen zur Stärkung der Versorgungssicherheit. Er fordert jedoch auch Anpassungen.

Geplante Massnahmen seien zu spät veröffentlicht worden

Der Kanton Luzern moniert, dass die Verordnungsentwürfe zu spät bekannt gemacht worden sind. Die öffentliche Hand, Privathaushalte und Wirtschaft würden sich so nicht mit der notwendigen Planungssicherheit auf eine mögliche Mangellage vorbereiten können. Zudem sei ein schweizweit einheitlicher Vollzug nicht gesichert. 

Weiter überzeugt der Verordnungsentwurf über Beschränkungen und Verbot den Kanton Luzern nicht. In diesem Verordnungsentwurf sind die geplanten Einschränkungen und Verbote in Abhängigkeit der Schwere der Mangellage – vom Bund «Eskalationsschritte» genannt – aufgelistet.

Im ersten Eskalationsschritt wäre etwa das Waschen der Wäsche mit einer Wassertemperatur von über 40 Grad verboten. In einem zweiten Eskalationsschritt dürften öffentlich zugängliche Räume, welche elektrisch geheizt werden, auf höchsten 19 Grad beheizt werden. Die dritte und höchste Eskalationsstufe würde etwa Einschränkungen der Ladenöffnungszeiten erlauben.

Kanton fordert weniger Verbote und mehr Eigenverantwortung

Der Kanton fordert grundlegende Anpassungen an diesem Entwurf. Laut dem Kanton seien systematische Kontrollen zur Einhaltung der Massnahmen unmöglich. Der Umfang und die detaillierten Vorschriften seien daher «unsachgemäss».

Für den Kanton Luzern sollen die meisten Massnahmen im Rahmen der offiziellen Sparappelle im Sinne von Empfehlungen gelten. Lediglich eine überschaubare Anzahl von Massnahmen mit grosser Wirkung sollen Beschränkungen und Verbote sein. 

Verwendete Quellen
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