Trotz Personalmangel

Luzerner Kantonsspital stellte nur ein, wer geimpft war

Das Luzerner Kantonsspital (Luks) setzte während der Pandemie auf eine Impfpflicht für neue Mitarbeitende. (Bild: ber)

Im Gesundheitswesen herrscht Personalmangel. SVP-Kantonsrätin Barbara Lang glaubt, dass mit der Impfpflicht für neue Angestellte eine zusätzliche Hürde geschaffen wurde. Das Luzerner Kantonsspital (Luks) setzt andere Prioritäten.

Der Personalmangel an Spitälern ist zum Teil gravierend. Das Luzerner Kantonsspital musste deswegen schon Betten schliessen. Anfang Oktober hatte es 220 offene Stellen (zentralplus berichtete).
«Das Personal fehlt das noch vorhandene ist abgekämpft und erschöpft», schreibt SVP-Kantonsrätin Barbara Lang in einem Vorstoss.

Es sei bekannt, dass nicht das gesamte Personal gegen Covid geimpft ist. «Von neuen Mitarbeitenden wird aber genau das verlangt, auch von Lernenden, egal in welchen Abteilungen», so Lang. Auch wer in der Gastronomie oder der Reinigung neu angestellt wird, muss also geimpft sein. «Sie können am Luks nur arbeiten, wenn und solange Sie über ein gültiges Impf- oder Genesen-Zertifikat verfügen», zitiert die Kantonsrätin aus einem Merkblatt, das von Dezember 2021 bis Mai 2022 in Kraft war.

Arbeitgeber können Impfung nicht verlangen

Wenige Tage, bevor Lang ihren Vorstoss einreichte, wurde die Massnahme zur Pandemiebekämpfung aufgehoben. Die Kantonsrätin stellt sie trotzdem politisch zur Diskussion. Sie möchte von der Regierung wissen, wie das Luks die Ungleichbehandlung von langjährigem, nicht geimpftem Personal gegenüber den nicht geimpften Bewerberinnen rechtfertigt.

Das Luks ist grundsätzlich verpflichtet, Patientinnen und Mitarbeiter vor Infektionen im Spital zu schützen. «Ein Teil dieser Infektionen kann durch Impfungen nachweislich verhindert bzw. das Risiko für einen schweren Verlauf vermindert werden», schreibt die Regierung in ihrer Antwort.

Das Luks als Arbeitgeber kann Impfungen für sein Personal allerdings nicht für obligatorisch erklären (zentralplus berichtete). «Es kann jedoch bei Neueinstellungen eine entsprechende Impfung voraussetzen», so die Regierung. Dies habe zwar zu einer gewissen Ungleichbehandlung gegenüber dem bestehenden Personal geführt. «Indes hat auch dieses die Notwendigkeit der Impfung erkannt und erreichte letztlich eine Covid-19-Impfquote von über 90 Prozent.»

Luks sagt: Nur selten scheiterte die Anstellung an der Impfpflicht

Die Vorgabe der Covid-19-Immunität für Neueintritte wurde aufgrund der inzwischen erfolgten positiven Pandemie-Entwicklung per 13. Mai 2022 aufgehoben. Allerdings: «Für den Fall, dass sich das Pandemiegeschehen wieder dramatisch verschärfen sollte, muss deshalb die Vorgabe der Covid-19-Immunität für Neueintritte auch in Zukunft als letztes Mittel vorbehalten werden», so die Regierung.

Kann sich das Luks das bei dem bestehenden Fachkräftemangel leisten? Ja, findet die Luzerner Regierung. «Die Erfahrungen während der Immunitätsvorgabe für Neueintritte zeigten, dass offene Stellen in der Regel wegen des akuten Fachkräftemangels nicht besetzt werden konnten und nicht wegen der Immunitätsvorgabe.» Zudem hätten nur «sehr wenige persönliche und fachlich geeignete Bewerberinnen» aufgrund dieser Regelung keine Anstellung erhalten haben.

Verwendete Quellen
  • Vorstoss von Barabara Lang und Antwort der Regierung
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