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Der Luzerner Kantonsrat soll in Ausnahmesituationen digital tagen. Zudem soll er früher in Notverordnungen einbezogen werden.
Der Luzerner Kantonsrat soll bei einer Krise künftig digital oder gemischt tagen können. Die Staatspolitische Kommission (SPK) hat dem Kantonsrat dazu am Montag eine Kommissionsmotion eingereicht. Das schreibt die SPK in einer Medienmitteilung. Ziel sei es, die Arbeit des Kantonsrats auch in Ausnahmesituationen sicherzustellen.
Die SPK schlägt vor, dass das Parlament künftig auch virtuell oder in einer Mischung aus digitalen und physischen Treffen tagen darf, wenn ein Treffen vor Ort nicht möglich sei. Dafür will sie eine gesetzliche Grundlage schaffen. Die Kommission reagiere damit auf Probleme, die während der Corona-Pandemie aufgetreten sind.
Parlament jederzeit handlungsfähig
Zudem will die SPK, dass der Regierungsrat bei dringlichen Notverordnungen in einer Krise eine zuständige Kommission des Kantonsrats vorher anhören muss. Heute sei das nicht vorgeschrieben. Diese Beteiligung soll neu gesetzlich geregelt werden, ohne dass die Regierung dadurch zu stark gebremst werde.
Die Vorschläge gehen zurück auf ein Postulat des Kantonsrats, das nach der Pandemie überwiesen wurde. Damit solle sichergestellt werden, dass der Kantonsrat auch in Krisen als Gesetzgeber wirken kann. Die SPK stütze sich dabei auf Empfehlungen der Parlamentsdienste.
Zusätzlich schlägt die SPK gesetzliche Änderungen vor, um die Stellung des Kantonsrats insgesamt zu stärken. Dazu gehöre ein eigener Rechtsdienst, der unabhängig vom Regierungsrat arbeitet. Auch soll die Leitung der Parlamentsdienste künftig vom Parlament gewählt werden. Diese Massnahmen zielen darauf ab, die Aufgaben des Parlaments besser zu unterstützen und die Zusammenarbeit mit den Parlamentsdiensten zu verbessern.
- Medienmitteilung 1 der Staatskanzlei Luzern
- Medienmitteilung 2 der Staatskanzlei Luzern