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Die Luzerner Polizei möchte neue Technologien wie automatische Fahrzeugfahndung nutzen dürfen. Der Luzerner Kantonsrat hat dem Vorhaben in der ersten Beratung grünes Licht gegeben.
Der Luzerner Kantonsrat hat den Änderungen des Polizeigesetzes nach der 1. Beratung mit 77 zu 31 Stimmen zugestimmt. Damit ebnet das Parlament den Weg für den Einsatz neuer Technologien in der Fahndung und Ermittlung von Straftätern. Technologien, die bei Datenschützern höchst umstritten sind (zentralplus berichtete).
Datenschutz-Bedenken der Grünen blieben ungehört
Unter anderem darf die Luzerner Polizei mit der Gesetzesänderung künftig ein automatisches Fahrzeugfahndungs- und Verkehrsüberwachungssystem einsetzen. Oder mit Analysetools Prognosen über künftige Straftaten errechnen lassen. Für den kantonalen Datenschützer greifen diese Tools zu stark in die Grundrechte ein (zentralplus berichtete).
Auf selbigen Standpunkt haben sich auch die Linken in der Ratsdebatte gestützt. Die Grünen und SP haben kritisiert, dass mit dem neuen Gesetz zu stark in die Grundrechte eingegriffen werde und dies unverhältnismässig sei (zentralplus berichtete). Ihre bürgerlichen Ratskollegen haben sie damit jedoch nicht überzeugt. Für sie ist vor allem die Aufrüstung für eine modernere Verbrechensbekämpfung im Vordergrund gestanden.
Auch die Regierung hat sich von der Datenschutz-Kritik nicht beirren lassen. Sie stellt sich auf den Standpunkt, dass sie bereits Einschränkungen im Sinne des Datenschutzes getroffen habe. Und mit ihrer Vorlage weniger weit gehe als andere Kantone.
- Resultate des ersten Tages der September-Session
- 1. Beratung der Änderung des Gesetzes über die Luzerner Polizei
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