Nach Gerichtsentscheid: Gebühr wird aufgehoben

Luzerner Gebühr für Papierrechnung verstösst gegen Gesetz

Paul Winiker hat an einer kurzfristig einberufenen Medienkonferenz über das Urteil des Kantonsgerichts orientiert.

(Bild: Montage les)

Der Kanton Luzern hat eine Gebühr für Papierrechnungen bei Verkehrssteuern eingeführt. Diese verstösst jedoch gegen übergeordnetes Recht. Regierungsrat Paul Winiker vollzieht das Urteil und schafft die Gebühr ab.

Um Kosten und Geld zu sparen hat die Luzerner Regierung am 19. Dezember 2017 beschlossen, dass die Papierrechnungen des Strassenverkehrsamtes in Zukunft kostenpflichtig sein sollen: Bereits ab Anfang 2018 trat diese Änderung in Kraft (zentralplus berichtete). Die Motorfahrzeughalter hatten 10 Tage Zeit zu reagieren und eine elektronische Rechnung zu verlangen. Diese kurze Frist fiel zudem auf die Feiertage. Wer sie verpasst hat, musste 1.50 Franken pro Fahrzeug und Rechnung bezahlen.

Kantonsgericht heisst Beschwerde gut

Ein Inhaber von drei Motorfahrzeugen wehrte sich dagegen. Eine erste Einsprache wies das Strassenverkehrsamt ab. Das Kantonsgericht hiess die dagegen erhobene Verwaltungsgerichtsbeschwerde gut und hob den Einspracheentscheid auf, weil diese Gebühr gegen übergeordnetes kantonales Recht verstösst.

«Bereits bezahlte Gebühren für die Verkehrssteuerrechnung werden in der nächsten Steuerperiode gutgeschrieben.»

Paul Winiker, Regierungsrat

Gemäss dem Verkehrsabgabengesetz erhält das Strassenverkehrsamt ein Steuerprozent der Einnahmen für seine sämtliche Verrichtungen, die mit dem Einzug der Verkehrssteuer zusammenhängen. Mit dieser Entschädigung sind auch die Bemühungen für die Rechnungsstellung abgegolten, und zwar unabhängig davon, wie der Steuerbezug konkret gestaltet wird.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Luzerner Regierung ist jedoch nicht befugt, diesen ans Bundesgericht weiterzuziehen.

Winiker schafft Gebühr ab

Ganz kurzfristig hat der Luzerner Regierungsrat Paul Winiker, Vorsteher des Justiz- und Sicherheitsdepartement diesen Mittwoch eine Medienkonferenz einberufen. «Wir nehmen den Entscheid des Kantonsgerichts zur Kenntnis und richten uns danach», sagte Winiker. Es werden ab sofort keine Gebühren mehr für Papierrechnungen erhoben.

«Bereits bezahlte Gebühren für die Verkehrssteuerrechnung werden in der nächsten Steuerperiode gutgeschrieben», hält Winiker fest. Für alle weiteren Dienstleistungen stellt das Strassenverkehrsamt weiterhin eine Gebühr von 1.50 Franken für Papierrechnungen aus. «Das betrifft beispielsweise Gebühren bei Fahrzeug- oder Lenkerprüfungen, Gebühren für Fahrzeug-Einlösungen oder bei Schilder- und Halterwechsel», sagt der Sicherheitsdirektor.

Die rechtliche Ausgangslage wurde bei Einführung der Gebühr anders beurteilt, erklärte Winiker, wie es zur ganzen Situation kommen konnte. Mit der Lenkungsgebühr konnte die Anzahl Personen, welche E-Rechnungen nutzen, verdoppelt werden.

Das Projekt der E-Rechnung war Teil der Organisationsentwicklung, welche wiederum Teil des Sparpakets KP17 war. Es ging um einen Betrag zwischen 200’000 und 300’000 Franken. Ein Postulat verlangte übrigens, dass man die Gebühr wieder abschaffen würde. Dieses wurde jedoch vom Luzerner Kantonsrat verworfen.

Konsumentenschutz rief zu Boykott auf

Die Stiftung für Konsumentenschutz fordert die betroffenen Luzerner auf, die Gebühr nicht zu zahlen (zentralplus berichtete). Rund 20’000 Personen zogen den Betrag von 1.50 Franken von der Rechnung ab. Dies habe einen enormen manuellen Aufwand mit sich gezogen, weil innerhalb der Buchhaltung jeder Fehlbetrag manuell bearbeitet werden musste. Der Betrag wurde den Fehlbaren auf die nächste Rechnung geschrieben.

Themen
Deine Ideefür das Community-Voting

Die Redaktion sichtet die Ideen regelmässig und erstellt daraus monatliche Votings. Mehr zu unseren Regeln, wenn du dich an unseren Redaktionstisch setzt.

Deine Meinung ist gefragt
Deine E-Mailadresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert. Bitte beachte unsere Netiquette.
Zeichenanzahl: 0 / 1500.


1 Kommentar
  • Profilfoto von tonino wir sind cool.org
    tonino wir sind cool.org, 23.08.2018, 14:08 Uhr

    RR Pyaul Winiker entpuppt sich als Mehrkosten verursachender „Papiertiger“.

    Übrigens: Da hätte ich noch eine weitere finanztechnische Idee. Statt Prämienverbilligungen von den Schwächeren im Kt. LU zurückzufordern, könnte der RR von den profitierenden Unternehmen der Tiefststeuer Strategie einen Obulus zur Gesundung der Luzerner Kantonsfinanzen verlangen.

    👍0Gefällt mir👏0Applaus🤔0Nachdenklich👎0Daumen runter
Apple Store IconGoogle Play Store Icon