Luzerner Energiepolitik stagniert – vorerst

Durch das Luzerner Stromnetz wird weiterhin Energie für neue Elektroheizungen fliessen.

(Bild: Fabian Duss)

Nachdem der Luzerner Kantonsrat das revidierte Energiegesetz versenkt hat, will der Regierungsrat mit einer Neuauflage mindestens zwei Jahre zuwarten. Diverse umstrittene Massnahmen werden in wenigen Jahren wohl trotzdem Eingang ins Gesetz finden, denn Luzerns Energiepolitik wird zu einem guten Teil auch in Bern gemacht.

Das Nein des Kantonsrats bedeutet zunächst, dass Luzern einige weitere Jahre mit einem 34-jährigen Gesetz auskommen muss, welches dem technischen Fortschritt im Energiesektor nicht mehr gerecht wird. Es bedeutet auch, dass Luzern den anderen Kantonen hinterher hinkt, da ein grosser Teil der Mustervorschriften der Kantone im Energiebereich vorläufig nicht umgesetzt wird. So sind etwa Heizungen im Freien weiterhin erlaubt, ebenso die Neuinstallation von Elektroheizungen. Neubauten dürfen nach wie vor mit unbegrenzt viel Energie aus nichterneuerbaren Quellen geheizt werden.

Neue Vorlage nicht vor 2015

Mit einer neuen Vorlage für ein kantonales Energiegesetz ist frühestens in zwei bis drei Jahren zu rechnen. Seitens der Parteien sind vorläufig keine Vorstösse zu erwarten, wie eine Nachfrage zeigt. Während die SVP abwarten will, was auf nationaler Ebene geschieht, schieben die anderen Parteien den Ball dem Luzerner Regierungsrat zu. Und dieser, so Baudirektor Robert Küng, will vorerst ebenfalls die Energiegesetzgebung des Bundes abwarten. «Daran wird sich auch ein neues kantonales Gesetz orientieren», erklärt Küng.

Scheitern «keine Katastrophe»

Mit welcher Deutlichkeit das revidierte Luzerner Energiegesetz neulich abgeschmettert wurde, erstaunte alle Beteiligten. Überrascht war auch Beat Marty. Der Leiter der Abteilung Energie, Luft und Strahlen bei der Dienstelle Umwelt und Energie (uwe) war an der Ausarbeitung des Gesetzes beteiligt und sagt, er habe im Vorfeld wenig Kontroverse gespürt. «Wir haben ja auch nichts Exotisches vorgeschlagen.»

Im Kantonsrat sei es zu einer Art Stellvertreter-Debatte gekommen für die Auseinandersetzung um die Energiestrategie 2050, welche auf nationaler Ebene gerade begonnen hat. «Eine Katastrophe ist das Scheitern des Energiegesetzes aber nicht», findet Marty.

Beim Luzerner Gewerbeverband ist man erleichtert über diese Einsicht. «Wir haben ein der Bundesgesetzgebung vorgreifendes Energiegesetz von Anfang an abgelehnt und uns dagegen gewehrt, die Kompetenz zur effektiven Ausrichtung des Gesetzes dann einfach dem Regierungsrat zu überlassen», sagt Vizedirektorin Ursula Schürmann. Nun werde endlich die richtige Reihenfolge eingehalten.

Kantonaler Gestaltungsspielraum gering

Dass man in Luzern ein paar Jahre ins Land ziehen lassen will, ist nachvollziehbar. Eine baldige Neuauflage wäre angesichts der grossen Differenzen zwischen den Parteien und Interessenverbänden aussichtslos. Die Meinungen sind gemacht, die Kompromissbereitschaft ist gering.

Die Fortsetzung der energiepolitischen Debatte findet daher nicht im Luzerner Kantonsrat, sondern im eidgenössischen Parlament statt. Mit der Botschaft zur Energiestrategie 2050 hat der Bundesrat soeben die Diskussion eröffnet. Auch bei der Konferenz der kantonalen Energiedirektoren ist einiges in Bewegung: zurzeit werden dort nämlich die Mustervorschriften überarbeitet.

Von dieser Seite ist daher der nächste Anstoss für Änderungen im Luzerner Energiegesetz zu erwarten. «Der Kanton Luzern wird sich der abgestimmten Vorgehen auf nationaler und interkantonaler Ebene nicht entziehen können», gibt der stellvertretende Leiter der Dienstelle Umwelt und Energie zu Bedenken. «Viel Spielraum für eine eigenständige Luzerner Energiepolitik gibt es eigentlich nicht», konstatiert Beat Marty.

Das gibt Sozialdemokraten und Grünen Anlass zur Hoffnung. Die Vorschriften, welche seitens des Bundes und der Energiedirektorenkonferenz bald auf Luzern zukommen werden, gehen nämlich mindestens ebenso weit wie das abgelehnte Luzerner Energiegesetz, wie die folgenden beiden Beispiele zeigen.

Gebäudeenergieausweis kommt auf Umwegen

Als grösster Zankapfel erwies sich im Kantonsrat die Pflicht für Hauseigentümer, für ihre Gebäude Energieausweise (siehe Kasten) erstellen zu lassen. Der Bundesrat beabsichtigt nun, die Vergabe von Fördergeldern künftig von der Existenz eines solchen Ausweises abhängig machen. Auch bei Handänderungen soll er obligatorisch werden.

Der Hauseigentümerverband wehrt sich gegen ein Obligatorium, auch wenn er die Energieausweise als sinnvolles Beratungsinstrument betrachtet. «Wenn Fördergelder für eine Gesamtsanierung an diese Bedingung geknüpft werden, haben wir nichts dagegen», sagt Thomas Ammann Ressortleiter Energie- und Bautechnik beim Hauseigentümerverband Schweiz. «Wenn ich aber auf dem Dach eine Solaranlage installieren will und zuerst ein solches Papier anfertigen lassen muss, ist das unsinnig.»

Bundesrat will Elektroheizungen verbieten

Kompromissbereit zeigen sich die Hauseigentümer beim Thema Elektroheizungen. Der Bundesrat will diese künftig im ganzen Land verbieten und so deren Aussterben beschleunigen. Zumindest bei Neubauten könne der Verband einem Installationsverbot zustimmen, bei Sanierungen jedoch kaum, erklärt Ammann. Dass das Verbot kommen wird, scheint sicher. Um die Ausnahmeregelungen wird derweil noch heftig gerungen.

In Luzern bleiben die berüchtigten «Stromfresser» vorerst legal. Nur, wer installiert heute eigentlich noch elektrische Widerstandsheizungen? «Seit sie in den meisten Kantonen verboten sind, ist der Markt zusammengebrochen», weiss Bejamin Mühlemann, Kommunikationsleiter von suissetec, dem Schweizerisch-Liechtensteinischen Gebäudetechnikverband. Trotzdem würden nach wie vor sogenannte Infrarotheizungen produziert. «Auch wenn er dies in Luzern noch dürfte: in der Regel wird kein vernünftiger Heizungsinstallateur so etwas in einem Neubau montieren.»

Der Bund macht Druck

Wenn nächsten Frühling die revidierten Mustervorschriften der kantonalen Energiedirektorenkonferenz vorliegen, bleiben den Kantonen mehrere Jahre, um diese in ihre Gesetze zu übernehmen und umzusetzen. Der Bundesrat fordert bereits jetzt unmissverständlich, dass dies einheitlich und zügig vonstatten gehen soll.

Darüber wäre auch die Gebäudetechnikbranche froh. Für Firmen, welche in verschiedenen Kantonen arbeiten, sei die gegenwärtige Situation schwierig, sagt suissetec-Mediensprecher Mühlemann. Er fordert verlässliche, schweizweit einheitliche und stabile Rahmenbedingungen, damit Planungs- und Investitionssicherheit gewährleistet sind.

Wenn in ein paar Jahren im Luzerner Kantonsrat erneut um ein neues Energiegesetz gestritten wird, dürfte der Druck der Wirtschaft, des Bundes und der Kantone wohl noch einiges grösser sein, die schärferen Gebäudeenergie-Vorschriften umzusetzen. Das Luzerner Energiegesetz wird sein 40-jähriges Jubiläum kaum erleben.

GEAK und MuKEn

Gebäudeausweis: Der GEAK ermöglicht Liegenschaftsbesitzern eine energetische Bewertung ihres Gebäudes und bildet so eine Grundlage für eine umfassende Sanierungsanalyse. Er wird von zertifizierten Experten ausgestellt und kostet für Wohnhäuser zwischen 400 und 800 Franken. Bislang ist der GEAK in den meisten Kantonen freiwillig, bloss in einigen wenigen Kantonen ist er bei Handänderungen oder für den Bezug von Fördergeldern obligatorisch. Seit deren Einführung 2009 sei die Nachfrage nach GEAKs im Kanton Luzern «relativ gering», sagt der stellvertretende uwe-Dienststellenleiter Beat Marty gegenüber zentral+.

Mustervorschriften der Kantone im Energiebereich MuKEn: Für den Erlass von Vorschriften im Gebäudebereich sind in der Schweiz primär die Kantone verantwortlich. Gemeinsam haben sie im Rahmen der Konferenz Kantonaler Energiedirektoren 1992 zum ersten Mal ein energierechtliches Vorschriftenpaket erlassen, welches 2008 zum letzten Mal überarbeitet wurde. Das Instrument dient dazu, anstelle eines förderalistischen Vorschriftensalats einen hohen Grad an Harmonisierung zu erreichen und somit ihre Kompetenzen im Gebäudebereich gegenüber dem Bund zu bewahren. Zurzeit werden die MuKEn erneut revidiert und im kommenden Frühling von den kantonalen Energiedirektoren verabschiedet.

Themen
Deine Ideefür das Community-Voting

Die Redaktion sichtet die Ideen regelmässig und erstellt daraus monatliche Votings. Mehr zu unseren Regeln, wenn du dich an unseren Redaktionstisch setzt.

Deine Meinung ist gefragt
Deine E-Mailadresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert. Bitte beachte unsere Netiquette.
Zeichenanzahl: 0 / 1500.


0 Kommentare
    Apple Store IconGoogle Play Store Icon