Regeln überarbeitet

Luzern will Billettsteuer für kleine Veranstalter abschaffen

Künftig wird wohl nicht mehr jeder Stadtluzerner Theaterverein einen Teil seiner Einnahmen abtreten müssen. (Bild: Symbolbild: Mischa Christen)

Sollen Luzerner Veranstalter weiterhin einen Teil ihrer Einnahmen an die Stadt abtreten müssen? Mit dieser Frage beschäftigt sich Luzern seit nun vier Jahren. Und kommt zum Schluss: ja – aber nicht mehr alle.

Wer in der Stadt Luzern ein Konzert, Theater oder Fussballspiel organisiert und dafür Tickets verkauft, muss einen Teil der Einnahmen an die Behörden abliefern. Diese sogenannte Billettsteuer beträgt zehn Prozent – und verteuert dadurch die Stadtluzerner Billettpreise. Sie ist beispielsweise der Grund, dass das günstigste Ticket für eine Vorstellung des Circus Knie in Genf oder Bern für 20.90 Franken zu haben ist, in Luzern aber 23.20 kostet.

Vor vier Jahren geriet diese Abgabe im Kanton Luzern unter Beschuss – doch eine Abschaffung scheiterte im Kantonsrat. Mit einer überparteilichen Motion forderten Grossstadträte daraufhin, dass die Stadt Luzern die Billettsteuer analysiert und gegebenenfalls optimiert. Ziel war auch aufzuzeigen, wohin das eingenommene Geld fliesst (zentralplus berichtete).

Einen ersten Bericht des Stadtrats hat das Parlament im Juni 2024 zurückgewiesen. Unter anderem fanden die Parlamentarierinnen, der Stadtrat habe kaum Alternativen zur Billettsteuer oder Anpassungen davon geprüft. Nun ist die zweite Version da.

Durch Billettsteuer zahlen auch Horwer und Nidwaldner einen Anteil

Auch im zweiten Bericht will die Stadt Luzern an der Billettsteuer festhalten. Dies vor allem, weil damit ein Teil ihrer Zentrumslasten abgegolten werde. Sprich: Die Stadt Luzern bezahlt und unterstützt auch Sportvereine oder Kulturveranstaltungen, die nicht nur von Stadtluzernern besucht werden. Doch das Publikum der grössten Zahler der Billettsteuer stammt zu 70 bis 80 Prozent von ausserhalb der Stadt Luzern. Diese zahlen den Aufschlag auf dem Ticket ebenfalls. Von den rund 6,2 Millionen Franken, die die Stadt Luzern 2023 mit der Billettsteuer eingenommen hat, stammen so rund 4,65 Millionen Franken von Auswärtigen, rechnet der Stadtrat vor.

Ein weiterer Effekt der Billettsteuer: So subventionieren die grösseren Kultur- und Sportveranstalter die kleineren und die Kultur den Sport (zentralplus berichtete).

Zwar räumt der Stadtrat ein, dass die Veranstalter mit der Billettsteuer einen zusätzlichen Aufwand haben. «Angesichts des übrigen Organisationsaufwands, den eine kostenpflichtige Veranstaltung mit sich bringt, erscheint dieser zusätzliche administrative Aufwand als vertretbar», schreibt der Stadtrat dazu.

Stadt sieht kaum Alternativen

Alternativen zur Billettsteuer sieht die Stadt Luzern hingegen kaum. Gemäss kantonalem Recht kann die Stadt nicht einfach eine neue Steuer einführen, um die Kultur- und Sportförderung zu finanzieren. Sie hat darum vor allem eine Abschaffung oder Anpassungen an der Steuer analysiert.

Fiele die Billettsteuer weg, müsste die Stadt Luzern für Kultur und Sport rund fünf bis sechs Millionen Franken pro Jahr zusätzlich einwerfen. Zum Vergleich: 2023 zahlte die Stadt für den Aufgabenbereich Kultur und Sport rund 40 Millionen Franken jährlich mit ordentlichen Steuermitteln. Zusammen mit den Bundesbeiträgen, Gebühren und der Billettsteuer waren es rund 46,5 Millionen Franken für den gesamten Bereich.

Und: Fiele die Billettsteuer weg, wäre die Sport- und Kulturförderung dem ordentlichen Budgetprozess unterworfen. Sprich: Wird das Geld für andere Aufgaben knapp, für die die Stadt einen klaren gesetzlichen Auftrag hat – etwa Bildung oder Strassenbau –, droht der Förderung der Rotstift.

Diese Anpassung plant die Stadt

Statt die Steuer ganz abzuschaffen, will die Stadt Luzern an den Bedingungen schrauben. Zum einen will sie aus einer Freigrenze einen Freibetrag machen. Die Grenze betrug bis anhin 10’000 Franken. Der Unterschied: Verdiente eine Veranstalterin 10’600 Franken, musste sie für den vollen Umsatz Steuern zahlen. Bei einem Freibetrag von 10’000 Franken müsste die gleiche Veranstalterin «nur» auf die 600 Franken Billettsteuer zahlen. Damit sollen vor allem kleinere Veranstalter entlastet werden.

Zum anderen will sie den neuen Freibetrag gleich erhöhen. Dieser soll künftig 50’000 Franken betragen. Von den 126 Veranstaltern, die 2023 Billettsteuer zahlten, würden so 55 Veranstalterinnen von der Steuer befreit. Also etwas weniger als die Hälfte. Dadurch würden sich die Einnahmen um rund 450’000 Franken reduzieren. Wie sich das genau auf das Budget von Kultur und Sport auswirken würde, will die Stadt im Rahmen des Budgets 2026 klären.

Und was die Stadt ebenfalls ändern will: Statt die Billettsteuer in drei verschiedene Kässeli zu verteilen, soll es künftig nur noch eines geben. Denn heute fliessen die Einnahmen in den Fonds zur Förderung kultureller Aktivitäten, den Fonds zur Förderung des Jugendsports und einen Fonds zur allgemeinen Förderung von Kultur und Sport. Neu soll es noch einen Topf geben, mit einem dazu passenden Reglement. Das Reglement soll zudem besser abgrenzen, was die Stadt über ordentliche Steuergelder finanziert und welche Beiträge aus dem Fonds geleistet werden.

Stimmt der Grosse Stadtrat den Änderungen zu, würden die neuen Regeln für die Billettsteuer ab 2026 gelten.

Verwendete Quellen
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