Nicht ganz happy mit Entwurf des Bundes

Luzern unterstützt Massnahmen für Gasmangel, aber …

Der Bundesrat will Gas sparen. Wenn es zu einer Mangellage kommt, könnte er die Schraube anziehen. Der Kanton Luzern findet die Pläne grundsätzlich nicht schlecht. (Bild: Kwon Junho via Unsplash)

Der Bundesrat bereitet sich auf eine Gasmangellage vor. Um die Krise abzuwenden, sollen wir als erstes freiwillig sparen. Nutzt dies nichts, könnte es vom Bundesrat auch Verbote hageln. Die Verordnung kommt beim Kanton Luzern grundsätzlich gut an. Es gibt aber trotzdem einiges zu bemängeln.

Es klingt eigentlich trocken. Der Kanton Luzern schreibt einen Brief an das «Bundesamt für wirtschaftliche Landesversorgung». Allerdings betrifft der Inhalt uns alle. Es geht um die Massnahmen, welche aktiv werden, wenn es zu einer Gasmangellage kommt. Der Kanton Luzern unterstützt den Massnahmenplan des Bundesrates grundsätzlich, will aber eine Überarbeitung bei den Verboten und Kontingentierung.

Luzern hat keine Kapazität für eine «Gas-Polizei»

Eine der möglichen Sparmassnahmen: Die Wohnungen dürfen nur noch auf 19 Grad geheizt werden. Wer sich nicht daran hält oder auch unerlaubt Gas verschwendet, könnte im Extremfall gebüsst werden. Und da sieht der Kanton Luzern Probleme.

So steht in der Antwort an Bundesbern: «Wir weisen darauf hin, dass die Luzerner Polizei keine Ressourcen für die Durchführung der genannten Kontrollen hat. Überdies wären polizeiliche Kontrollen dieser Regeln wohl nicht zielführend.» Es lägen zwar einige Verbote auf der Hand. Beispielsweise der Gebrauch von Heizstrahlern oder Warmluftzelten. Allerdings fehle da auch das Fachwissen im Korps, um Kontrollen über Gasanlagen wirklich durchzuführen. «Im Übrigen ist es auch rechtlich fragwürdig, ob ohne konkrete Verdachtslage Kontrollen in Innenräumen überhaupt zulässig wären.»

Luzern will bei der Kontingentierung des Gasbezugs schrauben

Wenn es eine Kontingentierung gibt, könnte der Gashahn an einigen Orten runtergedreht werden. Betroffen wären alle Verbraucher, mit Ausnahmen. Haushalte, Spitäler oder Blaulichtorganisationen müssen theoretisch nicht um ihr Gas fürchten. Der Kanton Luzern will da die Regelung noch klarer definieren und schreibt: «Zur Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung sollten hier sämtliche Behörden und Organisationen für Rettung und Sicherheit im Ausnahmekatalog erwähnt werden, beispielsweise auch der Zivilschutz.»

Auch bei den medizinischen Ausnahmen will der Kanton Luzern an der Regel schrauben. «Es muss sichergestellt sein, dass auch Institutionen im Bereich der sozialen Einrichtungen, insbesondere Wohnstrukturen für erwachsene Personen mit Behinderungen und Sonderschulinternate für Lernende mit Behinderungen sowie Justizvollzugsanstalten mit Gefangenen mit Einschränkungen (medizinisch, altershalber) von den Kontingentierungen ausgenommen sind.»

Der Ball liegt nun wieder in Bundesbern.

Verwendete Quellen
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