Nicht ganz happy mit Entwurf des Bundes

Luzern unterstützt Massnahmen für Gasmangel, aber …

Der Bundesrat will Gas sparen. Wenn es zu einer Mangellage kommt, könnte er die Schraube anziehen. Der Kanton Luzern findet die Pläne grundsätzlich nicht schlecht. (Bild: Kwon Junho via Unsplash)

Der Bundesrat bereitet sich auf eine Gasmangellage vor. Um die Krise abzuwenden, sollen wir als erstes freiwillig sparen. Nutzt dies nichts, könnte es vom Bundesrat auch Verbote hageln. Die Verordnung kommt beim Kanton Luzern grundsätzlich gut an. Es gibt aber trotzdem einiges zu bemängeln.

Es klingt eigentlich trocken. Der Kanton Luzern schreibt einen Brief an das «Bundesamt für wirtschaftliche Landesversorgung». Allerdings betrifft der Inhalt uns alle. Es geht um die Massnahmen, welche aktiv werden, wenn es zu einer Gasmangellage kommt. Der Kanton Luzern unterstützt den Massnahmenplan des Bundesrates grundsätzlich, will aber eine Überarbeitung bei den Verboten und Kontingentierung.

Luzern hat keine Kapazität für eine «Gas-Polizei»

Eine der möglichen Sparmassnahmen: Die Wohnungen dürfen nur noch auf 19 Grad geheizt werden. Wer sich nicht daran hält oder auch unerlaubt Gas verschwendet, könnte im Extremfall gebüsst werden. Und da sieht der Kanton Luzern Probleme.

So steht in der Antwort an Bundesbern: «Wir weisen darauf hin, dass die Luzerner Polizei keine Ressourcen für die Durchführung der genannten Kontrollen hat. Überdies wären polizeiliche Kontrollen dieser Regeln wohl nicht zielführend.» Es lägen zwar einige Verbote auf der Hand. Beispielsweise der Gebrauch von Heizstrahlern oder Warmluftzelten. Allerdings fehle da auch das Fachwissen im Korps, um Kontrollen über Gasanlagen wirklich durchzuführen. «Im Übrigen ist es auch rechtlich fragwürdig, ob ohne konkrete Verdachtslage Kontrollen in Innenräumen überhaupt zulässig wären.»

Luzern will bei der Kontingentierung des Gasbezugs schrauben

Wenn es eine Kontingentierung gibt, könnte der Gashahn an einigen Orten runtergedreht werden. Betroffen wären alle Verbraucher, mit Ausnahmen. Haushalte, Spitäler oder Blaulichtorganisationen müssen theoretisch nicht um ihr Gas fürchten. Der Kanton Luzern will da die Regelung noch klarer definieren und schreibt: «Zur Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung sollten hier sämtliche Behörden und Organisationen für Rettung und Sicherheit im Ausnahmekatalog erwähnt werden, beispielsweise auch der Zivilschutz.»

Auch bei den medizinischen Ausnahmen will der Kanton Luzern an der Regel schrauben. «Es muss sichergestellt sein, dass auch Institutionen im Bereich der sozialen Einrichtungen, insbesondere Wohnstrukturen für erwachsene Personen mit Behinderungen und Sonderschulinternate für Lernende mit Behinderungen sowie Justizvollzugsanstalten mit Gefangenen mit Einschränkungen (medizinisch, altershalber) von den Kontingentierungen ausgenommen sind.»

Der Ball liegt nun wieder in Bundesbern.

Verwendete Quellen
Deine Ideefür das Community-Voting

Die Redaktion sichtet die Ideen regelmässig und erstellt daraus monatliche Votings. Mehr zu unseren Regeln, wenn du dich an unseren Redaktionstisch setzt.

Deine Meinung ist gefragt
Deine E-Mailadresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert. Bitte beachte unsere Netiquette.
Zeichenanzahl: 0 / 1500.


3 Kommentare
  • Profilfoto von Sepp
    Sepp, 22.09.2022, 11:56 Uhr

    “ Es muss sichergestellt sein, dass auch Institutionen im Bereich der sozialen Einrichtungen … von den Kontingentierungen ausgenommen sind.”

    Vulnerable und Kranke wohnen aber eben nicht nur im Heim, sondern auch in normalen Wohnungen. Die werden aber wie gewohnt ignoriert. (Man muss keine Kontingentierungsausnahme erlauben aber es gäbe alternative Lösungen für solche Personen.)

    👍0Gefällt mir👏0Applaus🤔0Nachdenklich👎0Daumen runter
    • Profilfoto von Philipp
      Philipp, 22.09.2022, 14:56 Uhr

      Text nicht gelesen? Wenn es eine Kontingentierung gibt, könnte der Gashahn an einigen Orten runtergedreht werden. Betroffen wären alle Verbraucher, mit Ausnahmen. Haushalte, Spitäler oder Blaulichtorganisationen müssen theoretisch nicht um ihr Gas fürchten.

      👍0Gefällt mir👏0Applaus🤔0Nachdenklich👎0Daumen runter
      • Profilfoto von Sepp
        Sepp, 22.09.2022, 16:22 Uhr

        Naja, theoretisch.

        Und bei den Nutzungsbeschränkungen – die zwar anscheinend nicht kontrolliert werden, aber doch auch für Privathaushalte gelten – sind erkrankte Haushalte nicht ausgenommen.

        👍0Gefällt mir👏0Applaus🤔0Nachdenklich👎0Daumen runter
Apple Store IconGoogle Play Store Icon