Politik
Forderung der SP/Juso widerspricht Bundesrecht

«Kulturschutzgebiete» für Luzerner Bars und Clubs haben kaum eine Chance

Der Eingang zur Kegelbahn bei der Baselstrasse. (Bild: jal)

Die SP/JUSO-Fraktion fordert in einem Postulat eine neue Bauzone mit einer höheren Lärmtoleranz rund um die Kulturbetriebe der Stadt. Aus der Sicht des Stadtrats ist dies unrealistisch, da die gesetzlichen Hürden hoch sind.

Die Nachtkultur gerät immer wieder unter Druck – nicht nur wegen der Coronapandemie. Durch Neubauten oder die Aufwertung von Stadtteilen entstehen bei «Normalbetrieb» oft Lärmkonflikte mit der Nachbarschaft.

In einem Postulat fordert die SP/JUSO-Fraktion Massnahmen zum Erhalt einer attraktiven Musik- und Clubkultur in Luzern. Ihrer Ansicht nach wird die «Nachtökonomie» immer wichtiger und sollte deshalb in der Stadtentwicklung stärker berücksichtigt werden.

So fordern die Postulanten spezielle «Kulturschutzgebiete» bei bestehenden Kulturstätten. In diesen Bauzonen würden höhere Lärmempfindlichkeitsstufen gelten. Zudem soll das «Agent of Change» Prinzip geprüft werden. Bei dieser Idee müssten die Investoren oder Bewohner einer neuen Immobilie in der Nähe bereits bestehender Club- und Ausgehlokale selber für die Lärmschutzmassnahmen aufkommen. Dieses Prinzip werde bereits in London so angewendet.

Weniger Lärmklagen festgestellt

Zu diesem Postulat hat nun der Stadtrat Stellung genommen. Er hält zunächst fest: «Dem Stadtrat ist eine durchmischte und lebendige Stadt, zu der auch eine attraktive Musik- und Clubkultur gehört, sehr wichtig.»

In den letzten Jahren sei ein deutlicher Rückgang an Beschwerden bezüglich Ruhestörungen verzeichnet worden. Die Verbesserung ist unter anderem auch auf die angepassten Konzepte der Bar- und Clubszene zurückzuführen.

Bundesrecht steht im Weg

In der Stadt Luzern sind die meisten Club- und Ausgehlokale in Wohn- und Arbeitszonen. In diesen Bereichen gilt die zweithöchste Lärmempfindlichkeitsstufe III. Der Stadtrat schreibt in seiner Antwort, dass es gegen Bundesrecht verstossen würde, diese Wohn- und Arbeitszonen auf der höchsten Stufe festzulegen (siehe Tabelle). Es wäre also gesetzeswidrig, rund um die Clubs und Bars mehr Lärm zu tolerieren.

In der Zone III sind in der Nacht 55 dB erlaubt, dies entspricht etwa einem leisen Gespräch. In der Zone IV darf der nächtliche Lärm 60 dB nicht übersteigen. Dies entspricht ungefähr der Lautstärke einer Nähmaschine in Aktion.

Photo: Screenshot Bundesamt für Umwelt (BAFU)

Manuela Jost, GLP-Stadträtin und Baudirektorin, gibt zu bedenken, dass «die Duldung von Lärm nicht zwingend dazu führt, dass keine Lärmklagen entstehen».

Ziel müsste es hingegen sein, Lärmkonflikte möglichst zu vermeiden. Etwa, indem diese mögliche Lärmbelastung in die Planung von Neubauten einbezogen wird.

Dabei müssen die gesetzlichen Vorgaben zu Lärmimmissionen weiterhin berücksichtigt werden. «Diese können nicht ausser Kraft gesetzt werden.»

Auch das «Agent of Change»-Prinzip verstosse gegen das Bundesrecht, schreibt der Stadtrat weiter. Im Gesetz sei das Verursacherprinzip verankert, wobei der Inhaber der Anlage die Kosten für die Lärmsanierung zu tragen habe. Dies gelte, ungeachtet dessen, ob zuerst das Ausgehlokal oder die Überbauung vor Ort waren.

Grosser Stellenwert für Clubkultur

Für Manuela Jost, Stadträtin und Baudirektorin, ist klar, dass Kultur und Anwohner gemeinsam Lösungen tragen müssen. «Dem Stadtrat ist es wichtig, dass dies auch künftig möglich ist und er setzt sich daher bereits heute für Lösungen ein, die einerseits von der Musik- und Clubkultur, andererseits aber auch von den Anwohnenden mitgetragen werden.»

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