Künftig gilt wohl Tempo 30 auf der Zuger Grabenstrasse
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Die Grabenstrasse mit Blick auf den Kolinplatz. Nun ist quasi davon auszugehen, dass hier künftig Tempo 30 gilt, nachdem die Baudirektion dies verfügt hat.
(Bild: Google Maps / pbu)Jetzt ist es entschieden: Die Zuger Baudirektion verfügt im Rahmen der Lärmsanierung der Grabenstrasse die Einführung von Tempo 30. Damit fällt nun auch auf Zuger Kantonsstrassen das lange als sakrosankt geltende Mindesttempo 50 innerorts. Das gefällt nicht allen.
«Diese Verfügung von Tempo 30 durch die Baudirektion ist für mich kein offizielles Weihnachtsgeschenk», nimmt Daniel Brunner, Doku-Zug-Gründer und Grabenstrasse-Anwohner, Stellung zur guten Botschaft in Sachen Temporeduktion. Grund: Der Entscheid werde Mitte Januar öffentlich aufgelegt. «Und man kann dann noch Einsprache erheben», gibt Brunner zu bedenken.
«Das hat der Baudirektor tipptopp gemacht.»
Daniel Brunner, Anwohner der Grabenstrasse
Gleichwohl ist Brunner, der seit 2007 für die Lärmsanierung der Grabenstrasse kämpft und damit zweimal vor dem Bundesgericht reüssierte, zuversichtlich, dass künftig Tempo 30 auf der Grabenstrasse regiert.
«Das hat der Baudirektor tipptopp gemacht», so Brunner. Ausserdem gebe es inzwischen ja auch die Höchstgeschwindigkeitsverfügung der Sicherheitsdirektion für diesen Bereich. Andererseits habe man seine Vorschläge zu den baulichen Massnahmen zur Lärmsanierung – wie etwa einen Velostreifen sowie eine Parkplatzreduktion – abgelehnt. Lediglich auf seine Forderung nach einem Flüsterbelag sei man eingegangen. «Denn Tempo 30 allein reicht nicht zur Lärmreduktion.»
Bundesgericht verlangte Tempo-30-Versuch
Erinnern wir uns: Das Schweizerische Bundesgericht hat am 3. Februar 2016 auf Beschwerde von Anwohnern der Grabenstrasse in der Zuger Innenstadt vom Kanton verlangt, auf dieser wichtigen Nord-Süd-Verbindung einen befristeten Tempo-30-Versuch durchzuführen. Im Fokus stand, wie sich die Temporeduktion auf den Lärm auswirkt. Die Versuchsanordnung ergab, dass der Lärm sowohl in den Nachtstunden als auch an Wochenenden merkbar abnimmt.
(Bild: zvg)
Am 19. April dieses Jahres präsentierte der Zuger Baudirektor Urs Hürlimann dann die Ergebnisse des umfangreichen Feldversuchs, welche laut Baudirektion nur den Schluss zuliessen, künftig auf der Grabenstrasse Tempo 30 anzuordnen. Auch auf zwei weiteren Teilstücken der Ägeristrasse respektive der Neugasse ist nun Tempo 30 vorgesehen.
Spätestens in fünf Jahren soll lärmarmer Belag verlegt werden
Die entsprechende Verkehrsanordnung wird am 11. Januar 2019 im Amtsblatt veröffentlicht. Ab diesem Datum beginnt auch die Rechtsmittelfrist für die verfügte Lärmsanierung der Grabenstrasse zu laufen. Zudem soll auf der Grabenstrasse bei der nächsten Sanierung – spätestens jedoch in fünf Jahren – ein lärmarmer Belag eingebaut werden.
Dass die Verfügung von Tempo 30 erst Mitte Januar aufliegt, erklärt Baudirektor Urs Hürlimann: «Da es sich um einen heiklen Entscheid handelt, wollten wir das Dossier nicht über die Weihnachtstage öffentlich auflegen, wenn es möglicherweise nicht von allen wahrgenommen wird», sagt er gegenüber zentralplus.
Die sechs Einsprachen, die bisher gegen das Projekt von Tempo 30 auf der Grabenstrasse eingingen (zentralplus berichtete aktuell), seien abgelehnt und abgearbeitet worden, so Hürlimann.
Einsprachen vor allem von Ladenbesitzern
Wie zentralplus erfahren hat, handelte es sich bei diesen Beschwerden vor allem um Ladenbesitzer an der Neugasse, die an diesem Ort Tempo 30 ablehnen.
«Man kann nicht zentral wohnen und die Stille eines Bergdorfes geniessen.»
Gregor Bruhin, SVP-Fraktionschef im GGR
Aber auch andere lehnen nach wie vor Tempo 30 in der Zuger Altstadt ab. Manch einer gar richtig vehement, wie Gregor Bruhin, Fraktionschef der SVP im Grossen Gemeinderat der Stadt Zug.
»Ich lehne diese Massnahme ab. Sie bringt nichts, nur mehr Stau auf diesen Strassen, weil der Verkehr dann nicht mehr fliesst. In meinen Augen ist es eine weitere Massnahme, mit welcher die Automobilisten schikaniert werden.»
«Das ist asozial»
Tempo 30 ist für Bruhin geeignet für Quartiere, wo sich Kinder aufhalten und es dadurch deren Sicherheit diene. Nicht aber auf Hauptverkehrsachsen eines Kantons. Die Einführung von Tempo 30 auf Kantonsstrassen zeige, «dass es sich um rein ideologische Gründe handelt». Wer an einem lärmintensiven Ort wohne, habe sich das so selbst ausgesucht.
Bruhin: «Man kann nicht zentral wohnen und die Stille eines Bergdorfes geniessen. Ich selber wohne zentral neben einer Hauptstrasse. Das Kollektiv für Individualbedürfnisse einzuschränken, ist asozial.»
«Auf den fraglichen Streckenabschnitten in der Stadt beträgt die Durchschnittsgeschwindigkeit tagsüber keine 30 Stundenkilometer.»
Thomas Ulrich, TCS Zug
Auch der Zuger Sektionschef des Touring Club Schweiz, Thomas Ulrich, ist gegen die Temporeduktion auf der Grabenstrasse, der Neugasse und der Ägeristrasse.
TCS: Durchschnittsgeschwindigkeit beträgt keine 30 Stundenkilometer
«Auf den fraglichen Streckenabschnitten in der Stadt, auf welchen Tempo 30 eingeführt werden soll, beträgt die Durchschnittsgeschwindigkeit tagsüber keine 30 Stundenkilometer», so Ulrich. Auch während der Nacht werde allgemein nicht viel schneller gefahren, «jedenfalls bei weitem nicht 50 Stundenkilometer». Ulrich propagiert stattdessen Flüsterbeläge und leise Pneus als lärmreduzierende Massnahmen.
(Bild: pbu)
Apropos: Der Flüsterbelag in der Grabenstrasse soll auf jeden Fall kommen. Die Kosten liegen im Prinzip gar nicht viel höher als bei herkömmlichen Strassenbelägen.
«Die Mehrkosten, die entstehen, werden vor allem durch die Erneuerung der Flüsterbeläge verursacht», so Baudirektor Urs Hürlimann. Sprich: Flüsterbeläge müssten im Schnitt eben alle zehn Jahre erneuert werden – konventionelle dagegen nur alle 20 Jahre.