Wählen in Luzern weiterhin nur mit Pass

Kommission lehnt kommunales Ausländerstimmrecht ab

Die Staatspolitische Kommission will nicht, dass Luzerner Gemeinden ein Ausländerstimmrecht einführen dürfen. (Bild: Emanuel Ammon/AURA)

Eine Einzelinitiative der SP will, dass Luzerner Gemeinden ein Stimm- und Wahlrecht einführen dürfen. Die Staatspolitische Kommission des Luzerner Kantonsrats will davon aber nichts wissen.

Die ehemalige SP-Kantonsrätin Marianne Wimmer-Lötscher eröffnete im November 2020 eine Einzelinitiative zur Ermöglichung eines Ausländerstimmrechts auf Gemeindeebene im Kanton Luzern. Dies würde die Qualität der Demokratie und die Anerkennung von Migranten verbessern.

Mehr als ein Drittel des Kantonsrates haben diesem Anliegen im Mai 2021 zugestimmt (zentralplus berichtete). Da für die Weiterverarbeitung einer Einzelinitiative lediglich ein Drittel Zustimmung benötigt wird, musste sich die Staatspolitische Kommission (SPK) damit auseinandersetzen.

Ausländerstimmrecht wurde in Luzern bereits zweimal abgelehnt

Wie nun aus einer publizierten Medienmitteilung hervorgeht, lehnt die SPK die Einführung eines Stimm- und Wahlrechtes für Ausländerinnen ab. Begründet wird der Entscheid damit, dass das Anliegen bereits zweimal abgelehnt wurde. Im Rahmen einer Verfassungsrevision im Jahr 2006 wurde das Anliegen vom Grossen Rat verworfen. Zudem wurde eine Volksinitiative im Jahre 2011 mit rund 84 Prozent Nein-Anteil klar abgelehnt. Aus Sicht der Kommissionsmehrheit hat sich die Situation seitdem nicht grundlegend verändert. Das Stimm- und Wahlrecht soll deshalb weiterhin an das Bürgerrecht gekoppelt sein.

Zusätzliche Partizipationsmöglichkeiten, wie etwa das Instrument des Bevölkerungsantrags in der Stadt Luzern, bestünden bereits. Politische Partizipation auf Gemeindeebene sei deshalb schon heute auch ohne Stimm- und Wahlrecht möglich, falls dies einem Wunsch der Gemeinde entspreche.

Weiter vermutet die SPK, dass der Stadt-Land-Graben vertieft würde, da die Gemeinden das Stimm- und Wahlrecht unterschiedlich handhaben könnten.

Die Beratung Einzelinitiative durch den Kantonsrat findet in der Oktober-Session 2022 statt. 

SP ist enttäuscht über den Entscheid

Die SP hat wenig Verständnis für den Entscheid der SPK. Sie argumentiert, dass bereits 605 Gemeinden in der Schweiz ein Stimm- und Wahlrecht für Ausländer eingeführt haben. «Doch die bürgerliche Kommissionsmehrheit zementiert mit ihrer engstirnigen Ablehnungshaltung einen imaginären Stadt-Land-Graben und untergräbt die Gemeindeautonomie», wird SP-Kantonsrätin Anja Meier in einer Medienmitteilung zitiert. Die SP hofft nun, dass sich der Kantonsrat «mutiger» zeigt.

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1 Kommentar
  • Profilfoto von Albus
    Albus, 22.09.2022, 18:58 Uhr

    Steuern zahlen müssen die, aber ob ihr Geld für Veloparking oder Kasernen ausgegeben wird ist zu überfordernd?

    Wer schon die Niederlassungsbewilligung erarbeitet hat, ist ja schon anständig genug (keine Betreibungen, keine Straftaten, Deutschkenntnisse ausreichend) – was müssen die uns noch beweisen sollen? Ah, doch – wer alle Seen im Kanton nicht kennt ist doch sicher nichts wert.

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