Weniger gratis Stellplätze

Knatsch um Zuger Wahlplakate: Parat fühlt sich benachteiligt

Stefan Thöni findet, dass es in der Stadt Zug mehr solcher öffentlicher Plakat-Standorte wie hier an der Alpenstrasse geben müsste. (Bild: mik/PD)

Im Schatten des «Super Sunday» steht für die Zuger auch noch die Wahl des Verwaltungsgerichts an. Diese steht nicht nur gedanklich hinten an: In der Stadt Zug werden Wahlplakate dafür eingeschränkt. Die Parat-Partei hat dagegen Beschwerde eingelegt.

Es ist wahrlich ein «Super Sunday»: Die Zugerinnen wählen am 2. Oktober alle Gemeinde-, Kantons- und Regierungsräte neu. Rund eine Woche zuvor steht jedoch noch eine Wahl an: die für eine neue Richterin fürs Zuger Verwaltungsgericht. Die Wahl ist nötig geworden, weil eine Zuger Richterin aus dem Kanton gezogen ist – und damit die Voraussetzung für ihre Wählbarkeit nicht mehr erfüllt (zentralplus berichtete). Als Ersatz treten Sarah Schneider (SP) und Stefan Thöni (Parat) an (zentralplus berichtete).

Einschränkung benachteilige kleinere Parteien

Die Wahl fristet im Vergleich zu den Gesamterneuerungswahlen ein Schattendasein. Nicht nur in den Köpfen der Zuger Stimmbevölkerung. Sondern anscheinend auch in der Stadt Zug. Weil zeitgleich die Gesamterneuerungswahl stattfindet, dürfen Parteien nur noch je ein Wahlplakat an den öffentlichen Standorten aufstellen. An vorherigen Wahlen hätte die Stadt Zug jeweils zwei bewilligt, kritisiert die Partei für Rationale Politik, Allgemeine Menschenrechte und Teilhabe (Parat).

Die Partei, dessen Präsident Stefan Thöni fürs Verwaltungsgericht kandidiert, hat deshalb eine Wahlbeschwerde beim Kanton Zug eingereicht. Durch die Einschränkung bevorteile die Stadt Zug die grossen Parteien, da diese zusätzlich auf Privatgrundstücke oder kostenpflichtige Werbeplätze zurückgreifen können. Die Chancengleichheit für kleinere Parteien sei damit nicht mehr gegeben, moniert die Partei.

«Wir haben nicht die Illusion, dass die finanziell schwächeren Parteien am Schluss gleich viel Werbung haben wie die grösseren Parteien.»

Stefan Thöni, Präsident Parat

Das Argument, dass es dabei ja «nur» um die Verwaltungsgerichtswahl gehe, lässt Töhni nicht gelten: «Von der Kantonsverfassung her sind das Verwaltungsgericht und der Regierungsrat auf der gleichen Stufe angesiedelt. Dann sollte auch nicht das eine sehr viel mehr Werbung verdienen als das andere», sagt er auf Anfrage.

Ähnlich lange Spiesse

Haben grössere Parteien nicht sowieso stets mehr geworben als die kleineren Parteien? «Wir haben nicht die Illusion, dass die finanziell schwächeren Parteien am Schluss gleich viel Werbung haben wie die grösseren Parteien», stellt Stefan Thöni klar. «Aber etwas ähnlich lange Spiesse wären schon schön.»

Die zehn öffentlichen Plakat-Standorte stehen den Parteien nämlich kostenlos zur Verfügung. In der Stadt Zug sind das gemäss der Reklameverordnung:

  1. Artherstrasse, Oberwil, vor der Bushaltestelle Oberwil Kreuz Richtung Zug
  2. Kolinplatz 19
  3. Neugasse/Postplatz beim ehemaligen Kiosk
  4. Vorstadt/Rössliwiese
  5. Bundesplatz (am südöstlichen Ende)
  6. Alpenstrasse/Vorplatz Gotthardhof
  7. Baarerstrasse Stadthof (südlich des Brunnens)
  8. Industriestrasse 56, Kiesplatz GIBZ
  9. Metalli, Vorplatz Baarer-/Gotthardstrasse
  10. Hertizentrum beim Brunnen

An jedem der Standorte stehen insgesamt sechs Plakate zur Verfügung, die die Parteien reservieren können. Bewerben sich zu viele Parteien oder Gruppierungen um ein Plakat, nimmt die Stadtkanzlei die Aufteilung vor.

Für eine Kantonshauptstadt seien das jedoch zu wenige, findet die Parat-Partei. Vorgängig zur Beschwerde haben sie deshalb ein Gesuch für fünf zusätzliche Standorte gestellt. Prompt kam die Antwort des Stadtschreibers: Das Anliegen hätte keine Chance. Und bis der Stadtrat darüber entscheiden würde, sei es eh schon zu spät, wie Thöni erzählt.

Schafft Parat einen weiteren Präzedenzfall?

Deshalb nun der Gang über die Wahlbeschwerde. Damit hatte die Parat-Partei bereits 2017 – damals noch als Piraten-Partei – Erfolg. Aufgrund ihrer Beschwerde zur damaligen Volksabstimmung 2016 hat die Stadt Zug überhaupt erst eine Reklameverordnung geschrieben (zentralplus berichtete).

Nun will Stefan Thöni, dass der Kanton Zug eben jene unter die Lupe nimmt. «Wir hätten gerne eine Klärung auf die Frage, wie viel Wahlwerbung gerecht ist.» Je nach Antwort könne er sich auch vorstellen, den Fall ans Verwaltungs- oder gar Bundesgericht weiterzuziehen, um einen Präzedenzfall zu schaffen.

Dies sei jedoch abhängig davon, welche Argumente die Regierung gegen zusätzliche Plakat-Standorte hervorbringt. «Für gute Argumente sind wir immer offen. Aber wir haben bis jetzt keine gehört, die uns überzeugt haben», meint Thöni.

Antwort vor Wahlen ist unrealistisch

Ob die Beschwerde etwas an der bevorstehenden Wahl ändern wird, ist fraglich. Wie der Zuger Direktor des Inneren, Andreas Hostettler, auf Anfrage erklärt, gelte für die Beantwortung einer Wahlbeschwerde keine gesetzliche Frist. «Somit muss der Beschwerdeentscheid nicht zwingend vor der Wahl erfolgen.» Die Dauer für den Entscheid hänge vom jeweiligen Umfang ab.

Ein Umstand, dessen sich auch Thöni bewusst ist. «Realistischerweise gehe ich davon aus, dass der Entscheid irgendwann nach der Wahl vorliegen wird.» Doch die Antwort hätte dann immerhin für künftige Wahlen Relevanz.

Verwendete Quellen
  • Telefonat mit Stefan Töhni, Präsident Parat-Partei
  • Medienmitteilung der Parat-Partei
  • Schriftlicher Austausch mit Andreas Hostettler, Zuger Direktor des Inneren
  • Verordnung über die politische Aussenwerbung Stadt Zug
  • Orientierungsschreiben der Stadt Zug zu Plakatierung für die Gesamterneuerungswahlen
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1 Kommentar
  • Profilfoto von Brummbär
    Brummbär, 05.08.2022, 08:06 Uhr

    Klar betont RR Hostettler, dass für die Beantwortung der Wahlbeschwerde keine gesetzliche Frist gelte. Damit stellt er sich gleich den Persilschein aus, im Bummelzug weiterzufahren.

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